Einkommenssteuer: Fünf Steuertipps zum Sparen

    Steuererklärung:Fünf Tipps zum Geldsparen bei der Steuer

    von Luisa Herbring
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    Der Aufwand für die Steuererklärung ist lästig - kann sich aber auszahlen. Mit welchen Steuertipps man eine Menge Geld spart und welche Fristen für 2023 gelten.

    Bildschirm mit der Elektronischen Steuererklärung (Elster)
    Mit den richtigen Tipps lässt sich bei der Steuerklärung Geld sparen. Eine Vereinfachung des lästigen Vorgangs bietet die Elster-App, mit der sich Belege einfach einscannen lassen.
    Quelle: dpa

    Auch 2024 steht sie wieder an: die Steuererklärung. Es gibt einige Dinge, die sich von der Einkommenssteuer absetzen lassen, etwa ein Umzug, Fortbildungen oder die Mitgliedschaft in einem Berufsverband. Wer die Steuererklärung 2023 selbst macht, hat bis zum 2. September 2024 Zeit. Wenn ein Steuerberater hilft, muss sie dem Finanzamt spätestens bis zum 2. Juni 2025 vorliegen.
    Für rund die Hälfte aller Steuerzahlenden ist die Erklärung Pflicht. Die andere Hälfte kann sie freiwillig einreichen. Meistens zahlt sich der Aufwand aus: Laut Statistischem Bundesamt gab es 2019 im Schnitt 1.095 Euro vom Finanzamt zurück. Dabei lassen sich so einige Dinge absetzen.
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    Tipp Eins: Fahrtkosten und Homeoffice-Pauschale absetzen

    Zu den bekanntesten Ausgaben, die sich von der Steuer absetzen lassen, gehören die sogenannten Werbungskosten. Laut Finanzverwaltung für Nordrhein-Westfalen sind alle Ausgaben gemeint, die in Zusammenhang mit dem Beruf stehen, also zum Beispiel Kosten für Laptop, Fortbildungen oder Dienstreisen.
    Berufstätige, die pendeln, können auch die Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit angeben. Dabei ist es egal, ob das Fahrrad, der ÖPNV oder das Auto genutzt wird. Kosten wie etwa die KFZ-Steuer können jedoch nicht abgesetzt werden.
    Gute Nachrichten gibt es auch für alle, die zu Hause arbeiten. Seit 2023 ist die Homeoffice-Pauschale fest im Steuerrecht verankert. Für jeden Arbeitstag im heimischen Büro können sechs Euro abgesetzt werden. Allerdings ist die Homeoffice-Pauschale auf 210 Tage im Jahr begrenzt.

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    Tipp Zwei: Steuern sparen durch Umzug, Mitgliedschaften & Co.

    Ein Umzug kann laut Finanzverwaltung ebenfalls bei der Steuererklärung angegeben werden. Wer zum Beispiel für einen neuen Job umgezogen ist, kann Auslagen für den Möbeltransport oder Reisekosten bei der Steuererklärung nennen.
    Das Finanzamt akzeptiert diese Ausgaben als Werbungskosten, wenn Steuerzahlende zum Beispiel für den Berufseinstieg umziehen. Ein weiterer Grund ist, wenn sich durch den Wohnungswechsel die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsort erheblich verkürzt. Kosten für die Renovierung und Einrichtung der neuen Wohnung werden bei der Steuererklärung jedoch nicht berücksichtigt.
    Sind Steuerzahlende Mitglied einer Gewerkschaft oder eines anderen Berufsverbandes, können sie die dafür gezahlten Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen ebenfalls als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
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    Tipp Drei: Pflege- und Krankheitskosten angeben

    Bei der Steuererklärung lassen sich auch Auslagen angeben, die nicht in Zusammenhang mit dem Beruf stehen. Zum Beispiel können sogenannte außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

    • Krankheitskosten, wie etwa für ein Hörgerät oder eine Brille
    • Kosten für eine Kur
    • Pflegekosten
    • Bestattungskosten, die nicht durch das Erbe gedeckt sind

    Wichtig ist, dass die Ausgaben nicht schon durch die Krankenversicherung übernommen wurden. Außerdem muss die Summe der angefallenen Kosten die zumutbare Belastung überschreiten.

    Die zumutbare Eigenbelastung ist unterschiedlich hoch und richtet sich nach dem Einkommen, Familienstand und der Anzahl der Kinder.

    Daniela Karbe-Geßler, Leiterin Abteilung Steuerrecht und Steuerpolitik, Bund der Steuerzahler

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    Tipp Vier: Mit Sonderausgaben sparen Rentnerinnen und Rentner

    Auch für einige Rentnerinnen und Rentner ist die Steuererklärung Pflicht. Auf wen das zutrifft, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wer Einkünfte bezieht, von denen keine Lohnsteuer abgezogen wurde, muss eine Erklärung abgeben, wenn die Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen. Das ist zum Beispiel bei Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung der Fall.
    Steuern lassen sich außerdem über Sonderausgaben sparen. Hierzu gehören Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie für eine Unfall- oder Haftpflichtversicherung. Die Kirchensteuer kann ebenfalls über diesen Weg abgesetzt werden.

    Tipp Fünf: Belege für die Steuererklärung aufbewahren

    Nachweise über die aufgeführten Kosten müssen inzwischen nicht mehr bei der Steuererklärung angegeben werden. Generell lohnt es sich jedoch, Belege für die angegebenen Kosten parat zu haben. Denn es kann vorkommen, dass das Finanzamt Nachweise sehen möchte.

    Der Grundfreibetrag ist der Betrag des Einkommens, für den keine Steuer fällig wird. Erst ab dieser Grenze wird das Einkommen besteuert. Für das Steuerjahr 2023 beträgt er für Ledige 10.908 Euro und für Verheiratete 21.816 Euro. Im Jahr 2024 liegt der Grundfreibetrag für Ledige bei 11.604 Euro und für Verheiratete bei 23.208 Euro.

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