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Optionen für Verbraucher : Preiserhöhungen bei Strom und Gas: Was tun?

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Bei vielen Menschen flattern in diesen Tagen Ankündigungen von Preiserhöhungen für Energie in die Briefkästen. Was können Verbraucher tun?

Stromzähler, aufgenoimmen am 01.12.2022 in Düsseldorf
Die Stromversorger erhöhen die Preise zum Jahreswechsel teils kräftig. Verbraucher müssen das nicht hinnehmen.
Quelle: imago

Viele Menschen halten in diesen Tagen Energiepreiserhöhungen seitens ihrer Versorger in den Händen. Und die angekündigten Kostensteigerungen haben es in sich. Laut Internet-Vergleichsseite Verivox lagen die Stromkosten im November für einen Drei- bis Vier-Personen-Haushalt um fast ein Drittel höher als im Vorjahresmonat. Demnach kündigten zum kommenden Jahr 558 regionale Stromversorger sogar Preiserhöhungen um durchschnittlich 54 Prozent an.

"Das neue Jahr beginnt mit einer massiven Preiserhöhungswelle beim Strom", sagt Verivox-Energieexperte Thorsten Storck. "Grundversorger müssen nun die höheren Marktpreise nach und nach an ihre Kunden weitergeben."

Kündigungsrecht bei Preiserhöhungen

Allerdings müssen Kundinnen und Kunden das nicht einfach so hinnehmen. Zwar dürfen Stadtwerke und andere regionale Versorger Preiserhöhungen ankündigen, weil sich deren Beschaffungskosten in den vergangenen Monaten stark erhöht haben. Doch wenn eine solche Ankündigung beim Kunden landet, hat der automatisch ein Kündigungsrecht für den laufenden Vertrag.

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Die Kündigung muss bis zu dem Tag an den Versorger gehen, an dem die neuen Preise wirksam werden. "Wenn ich jetzt eine Preiserhöhung bekomme zum ersten Januar, kann meine Kündigung noch bis zum 31. Dezember dem Anbieter zugehen", erklärt Christina Wallraf von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Neukundenpreise bei Strom teils gesunken

Im Wesentlichen haben Verbraucherinnen und Verbraucher bei einer Kündigung dann zwei Möglichkeiten: Sie können sich einen anderen Vertrag bei ihrem Anbieter suchen oder einen neuen Vertrag mit einem anderen Versorger in der Region schließen. Nur sind Neuverträge mittlerweile an die schwierige Lage angepasst - sie sehen also vergleichsweise hohe Preise vor.

Die gute Nachricht in dieser Hinsicht lautet: In den vergangenen Wochen hat sich die Lage wieder ein wenig entspannt, und zumindest die Neukundenpreise der überregionalen Anbieter sind wieder etwas gesunken. "Augen offenhalten, nachfragen und vergleichen", rät daher Aribert Peters vom Bund der Energieverbraucher.

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Wechsel in die Grundversorgung?

Die zweite Möglichkeit heißt Wechsel in die so genannte Grundversorgung. Die liefert der regionale Anbieter oder das Stadtwerk vor Ort, das die meisten Kunden in der Region mit Strom und/oder Gas beliefert. Die Grundversorgung ist quasi die Absicherung im Hintergrund, damit niemand in die Situation gerät, ohne Energie dazustehen.

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So landet man beispielsweise beim Bezug einer neuen Wohnung im Grundversorgungstarif, wenn kein anderer Vertrag besteht. In gewöhnlichen Zeiten hatte man sich in der Vergangenheit damit allerdings meist keinen Gefallen getan: In der Regel war der Grundversorgungstarif teurer als die konkurrierenden Vertragsangebote von Stadtwerken und Versorgern.

Grundversorgungstarife können günstiger sein

Das hatte sich in jüngster Vergangenheit zumindest zeitweise geändert. So hat die Verbraucherzentrale NRW in den vergangenen Monaten Grundversorgungstarife verglichen und teils erhebliche Unterschiede festgestellt. Auch hier lohnt sich also die Nachfrage beim zuständigen Regionalversorger und dann der Preisvergleich und die Suche nach möglichen Alternativen.

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Dazu gibt es im Internet Vergleichsportale, die Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, sich einen Überblick zu verschaffen. Auch lohnt es sich, auf den Webseiten der örtlichen Energieanbieter nachzuschauen oder anzurufen und zu fragen, welche Tarife und Vertragsmöglichkeiten es gibt.

Bei einem möglichen Wechsel in die Grundversorgung wiederum sollte man auch beachten, dass es hier keine Preisgarantie gibt - die Kosten können also künftig noch steigen. Verträge dagegen sehen eine Laufzeit vor, innerhalb derer die Preise stabil bleiben sollen. Das aktuelle Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen ergibt sich daraus, dass in den meisten Fällen die angekündigten Preiserhöhungen diese Vertragsgrundlagen ändern.

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