Energiepreise: Ampel will ungerechtfertigte Erhöhung stoppen

    Gas- und Strompreis:Ampel will ungerechtfertigte Erhöhung stoppen

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    Die Bundesregierung will Gas- und Stromkunden besser schützen. Energieversorger sollen künftig nachweisen müssen, dass ihre Preiserhöhungen gerechtfertigt sind.

    Bei der vorgesehenen Gas- und Strompreisbremse soll ungerechtfertigten Tariferhöhungen nach Plänen der Bundesregierung ein Riegel vorgeschoben werden. Preiserhöhungen sollen bis Ende 2023 verboten sein - es sei denn, der Versorger weist nach, "dass die Erhöhung sachlich gerechtfertigt ist", heißt es in den Entwürfen zu den Preisbremsen, die in den Bundestag eingebracht worden sind.
    Dabei könne sich eine Rechtfertigung etwa "aus marktbasierten Preis- und Kostenentwicklungen" ergeben. Eine "missbräuchliche Ausnutzung" der Regelungen zur Entlastung der Endkunden soll unterbunden werden.

    Gesetzliche Missbrauchskontrolle geplant

    Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums sagte auf Anfrage am Samstag, die Missbrauchskontrolle diene dazu, ungerechtfertigte Preiserhöhungen zu unterbinden - also solche, die sich nicht durch steigende Beschaffungskosten rechtfertigen lassen.

    Das heißt, nicht jede Preiserhöhung ist automatisch illegal, sondern solche, die missbräuchlich und ungerechtfertigt sind.

    Bundeswirtschaftsministerium

    Der FDP-Energieexperte Michael Kruse sagte der "Bild"-Zeitung (Samstag): "Mitnahmeeffekte, die Versorgungsunternehmen zu höheren Tarifen animieren, wollen wir verhindern."

    Preiserhöhungen müssen angekündigt werden

    Tariferhöhungen der Gas- und Stromanbieter, die aktuell in diesen Tagen erfolgen, habe es in den vergangenen Jahren auch häufig zum Jahresende gegeben, teilte das Bundeswirtschaftsministerium ZDFheute mit.
    Dies habe den Hintergrund, dass Anbieter hier die gesetzlichen Ankündigungsfristen nach den Vorgaben des Energiewirtschaftsrechts von vier bis sechs Wochen einhalten müssten. Wenn Preiserhöhungen Anfang Januar erfolgen sollen, um die tatsächlich gestiegenen Beschaffungskosten abzubilden, müssten diese also vier bis sechs Wochen vorher angekündigt werden.
    Was die Höhe der Preiserhöhungen angeht, gilt, dass die tatsächlichen Beschaffungskosten weitergegeben werden können, nicht aber darüber hinausgehende missbräuchlich Steigerungen.

    Ministerium: "Beweislastumkehr" wichtig für Preisbremse

    Das Ministerium sprach mit Blick auf diese Regelung von einer "Beweislastumkehr", die für das Funktionieren der Preisbremsen "sehr wichtig" sei. Nicht das Kartellamt müsse beweisen, dass ein Missbrauch vorliegt, "sondern im Gegenteil, das Unternehmen muss beweisen, dass es nicht missbräuchlich" die Preise erhöht. Bei missbräuchlichen Erhöhungen könne das Kartellamt den Unternehmen Geldzahlungen auferlegen.
    Ein Ministeriumssprecher verwies darauf, dass es sich bei den Plänen bislang nur um einen Gesetzentwurf handle; er könne noch im parlamentarischen Verfahren geändert werden.

    Gas- und Strompreisbremse ab März 2023

    Die von der Ampel-Koalition geplante Gas- und Strompreisbremse soll Folgen der stark gestiegenen Preise für Haushalte und Unternehmen abfedern. Eine bestimmte Verbrauchsmenge soll staatlich subventioniert werden, darüber hinaus gelten aktuelle, hohe Marktpreise. Die Bremsen sollen ab März 2023 greifen, vorgesehen ist aber eine rückwirkende Entlastung für Januar und Februar.
    Bei Meinungsverschiedenheiten über die Berechtigung einer erhobenen Forderung können sich die Verbraucherinnen und Verbraucher an die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen wenden oder anderweitig rechtliche Beratung suchen, rät das Bundeswirtschaftsministerium.

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    Quelle: dpa

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