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Online-Konten und Passwörter vererben

So regeln Sie den digitalen Nachlass richtig!

von Juana Guschl

Unser halbes Leben findet inzwischen in der virtuellen Welt statt. Doch was passiert am Ende unseres Lebens mit all den Accounts, Passwörtern, Fotos, empfindlichen Daten und Dateien?

Datum:
13.02.2017
Verfügbarkeit:
Video leider nicht mehr verfügbar

Wir kommunizieren über E-Mails oder unseren Facebook-Account, regeln unsere Finanzen per Online-Banking, wir speichern Fotos in der Cloud. Jeder zweite Deutsche hat die wichtigsten Zugangsdaten zu Internet-Diensten nur im Kopf. Im Todesfall nimmt er sie mit ins Grab. Anschließend haben die Erben ihre Mühe damit, Passwörter zu ermitteln und Online-Abos zu kündigen. Denn: Erben übernehmen alle Rechte und Pflichten eines Verstorbenen. Dazu gehört auch sein digitaler Nachlass: Also beispielweise Verträge, die der Verstorbene im Internet abgeschlossen hat oder Rechnungen, die nur per Mail zugestellt werden.

Was kommt also auf die Erben zu? Profile in Sozialen Netzwerken sollten in den Gedenkzustand versetzt oder gelöscht werden. Offene Rechnungen von Online-Einkäufen müssen bezahlt werden. Und Online-Abos bei Musik- oder Film-Streamingdiensten müssen gekündigt werden, damit keine weiteren Kosten entstehen. Dazu müssen Erben jedoch wissen, bei welchen Anbietern der Verstorbene überall registriert war.

Benutzerkonten auflisten

Fertigen Sie eine Liste mit all Ihren Benutzerkonten an. Und zwar nicht nur, damit Ihre Nachkommen den digitalen Nachlass leichter verwalten können – sondern auch, damit Sie selbst den Überblick über Ihren so genannten digitalen Fußabdruck nicht verlieren.

Fragen Sie sich, wo haben Sie sich überall registriert? Mit wem kommunizieren Sie ausschließlich digital? Wie regeln Sie Ihre Finanzen? Unsere Checkliste kann Ihnen dabei helfen:

Checkliste

Passwörter notieren und sicher verwahren

Ganz wichtig: Notieren Sie zu jedem Benutzerkonto das jeweilige Passwort. Wenn Erben die Passwörter der Verstorbenen nicht kennen, müssen sie häufig einen kostenpflichtigen Erbschein nachweisen, um beispielsweise von E-Mail-Anbietern den Zugang zum Account zu erhalten. Mehr dazu erfahren Sie weiter unten.

Verwahren Sie Ihre Passwortliste an einem sicheren Ort. Sie können Ihre Passwörter auch zusammen mit Ihrem Testament bei einem Notar hinterlegen. Beachten Sie: Wenn Sie diese Liste beim Notar aktualisieren wollen, können erneut Kosten auf Sie zukommen!

Digitale Nachlassverwaltung

Notieren Sie in Ihrem Testament oder in Ihrer Vorsorgevollmacht: Was soll mit Ihren Daten und Ihren Accounts geschehen. Und: Wer soll sich um Ihren digitalen Nachlass kümmern? Wichtig: Diese Vertrauensperson benötigt Zugriff auf Ihre sicher verwahrte Passwortliste. 

Interview mit Dr. Florian Preßmar

Von der Landeszentrale für Medien & Kommunikation Rheinland-Pfalz

Wo gab es überhaupt Accounts?

Nur sehr wenige Menschen denken daran, ihren digitalen Nachlass für ihre Hinterbliebenen aufzubereiten. Je nachdem wie aktiv der Verstorbene im Netz und am Computer war, ist für die Erben Detektivarbeit gefragt. Sie müssen herausfinden, wo es überall Accounts, Profile und eventuell offene Rechnungen gibt.

Diese Infos und Daten lassen sich auf unterschiedliche Weise aufspüren. Allerdings fordert die Recherche nicht nur einen hohen Zeitaufwand, sondern verursacht auch meist Kosten. 

Digitale Nachlassdienste über den Bestatter

Die Bestatter haben sich auf dieses Problem eingestellt – viele Bestatter bieten tatsächlich die digitale Nachlassverwaltung an. Oftmals kooperieren sie mit Unternehmen, die als Vermittler zwischen den Online-Anbietern und den Hinterbliebenen dienen. Diese Nachlassverwalter selbst brauchen von Ihnen nur die Stammdaten des Verstorbenen: den vollen Namen, das Geburtsdatum, die letzte Anschrift und die Todesurkunde.

Die Daten werden an die Online-Anbieter weitergereicht, mit denen die Vermittlungsagenturen zusammenarbeiten. So können sie bei Online-Unternehmen wie Sozialen Netzwerken, Portalen, E-Mail-Diensten, Abo-Diensten und Online-Shops anfragen, ob der Verstorbene dort registriert war. Durch die direkte Anfrage bei den Unternehmen erhalten die Vermittlungsagenturen keinerlei Einsicht in die E-Mails, Konten und Accounts, sondern erfahren lediglich, wo Accounts des Verstorbenen bestehen. 

Um entscheiden zu können, was mit den gefundenen digitalen Accounts passiert, müssen Sie einen Erbschein vorlegen. Hierbei sollten Sie bedenken, dass die Ausstellung des Erbscheins jedes Mal Kosten verursacht. Über ein Kundenportal der digitalen Nachlassverwalter haben Sie als rechtmäßiger Erbe dann jederzeit Einsicht in die Recherche-Ergebnisse und den Bearbeitungsstatus. So können Sie per Mausklick entscheiden, ob Konten gelöscht oder übernommen werden sollen. Ermittelte Guthaben werden Ihnen selbstverständlich übertragen.

Nachlassermittlung über Endgeräte 

Eine weitere Möglichkeit, um den digitalen Nachlass aufzuspüren, ist das Durchsuchen der Endgeräte wie Laptop, Smartphone oder Tablet des Verstorbenen. Oft sind Passwörter noch gespeichert und die bevorzugten Seiten als Lesezeichen hinterlegt. Sollten Sie Zugriff auf einzelne Portale haben, so könnten Sie den Nachlass selbst verwalten.

Dienste für die Geräteanalyse

Da dieser Weg generell schwierig und in Zeiten der Trauer besonders aufwendig ist, gibt es auch Dienste, welche die Geräteanalyse für Sie übernehmen. Diese müssen Sie jedoch selbst beauftragen. Auch hier erhalten Sie mit Nachweis der Todesurkunde und dem Erbschein (Achtung: Kosten!) eine Liste mit Details zum Nachlass wie Kontakten, Bildern, Videos, Dokumenten, Verträgen und Online-Konten. Die Entscheidung, was mit dem digitalen Erbe passiert, treffen ebenfalls Sie als rechtmäßiger Erbe.

Keine Passwörter?

Das wichtigste aller Passwörter ist das für den E-Mail-Account. Denn mithilfe einer E-Mail-Adresse können in vielen Fällen Passwörter zu anderen Benutzerkonten zurückgesetzt und neu vergeben werden. Schwierig wird es jedoch, wenn Sie zwar wissen, wo Ihr Angehöriger registriert war – Sie aber keinen Zugang zu den entsprechenden Accounts haben.

Beachten Sie: Einige Anbieter verwehren sogar nachgewiesenen Erben den Zugang zum E-Mail-Account. Die E-Mail-Adresse darf dann zwar gelöscht werden – nicht aber weiter betreut. Falls hier noch Rechnungen offen sind oder lediglich mittels der E-Mail-Adresse andere Konten gelöscht werden können, können weitere Schwierigkeiten auftreten. Auch hier ist laut einschlägiger Meinung von Juristen dringend der Gesetzgeber gefragt, eine einheitliche Regelung zu schaffen.

Beispiele namhafter Internetunternehmen

Weitere Infos

Die Verbraucherzentralen haben zum digitalen Nachlass eine umfassende Kampagne namens „Macht’s gut!“ lanciert. Dort finden Sie weitere Infos rund ums Thema sowie Checklisten.

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