Sie sind hier:

Kabelfernsehen: Wegfall des Nebenkostenprivilegs

Neue Regelung ab Juli betrifft Abrechnung des Kabelfernsehanschlusses über die Nebenkosten

Am 1. Juli 2024 tritt eine gesetzliche Änderung in Kraft, die viele Mieter betrifft. Bisher haben diese im Rahmen des "Nebenkostenprivilegs" die Kosten für den TV-Empfang über Kabel als Teil ihrer monatlichen Nebenkosten an ihren Vermieter bezahlen müssen, ähnlich wie die Kosten für Wasser und Heizung.

Ab Juli ändert sich dieses Verfahren: Vermieter sind dann nicht mehr berechtigt, diese Kosten auf ihre Mieter umzulegen.

Vertrag direkt mit Kabelanbieter

Mieter, die das Kabelfernsehen weiter nutzen möchten, sollten sich daher bei ihrem Vermieter erkundigen, wie die Änderung durchgeführt wird bzw. ab wann gegebenenfalls ein eigener Vertrag für den TV-Empfang abgeschlossen werden kann.
Eine Anpassung der Mietverträge könnte eventuell erforderlich werden.

Ratgeber - Nebenkostenprivileg: Was der Wegfall bedeutet 

Das Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren wird auf Beschluss der Politik abgeschafft. Was verbirgt sich dahinter und was bedeutet das für die TV-Kosten für Mieter in ihrer Wohnung?

Videolänge

Entscheidungsfreiheit

Die gesetzliche Änderung zielt darauf ab, fairen Wettbewerb zwischen allen verfügbaren Empfangswegen zu fördern und den Mietern mehr Entscheidungsfreiheit zu geben. Für Mieter ist es eine positive Entwicklung, dass sie nicht mehr an die Wahl des Vermieters gebunden sind und somit auch nicht mehr für den TV-Empfang über Kabel zahlen müssen, den sie womöglich bisher gar nicht genutzt haben.

Zukünftig kann also jeder Haushalt selbst entscheiden, über welchen Weg er seine Fernsehprogramme empfangen möchte.
Das ZDF-Programmangebot wird über viele Wege verbreitet, beispielsweise über Satellit (DVB-S/S2), Kabel (DVB-C), Terrestrik (DVB-T2 HD) und Live-Streaming über das Internet (IPTV oder OTT).

Weiterführende Informationen bieten relevante Institutionen wie Verbraucherzentralen oder das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur an.

Das könnten Sie auch interessieren

Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Bewertet! Bewertung entfernt Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Embed-Code kopieren HTML-Code zum Einbetten des Videos in der Zwischenablage gespeichert.
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen des ZDF.

Sie haben sich mit diesem Gerät ausgeloggt.

Sie haben sich von einem anderen Gerät aus ausgeloggt, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Ihr Account wurde gelöscht, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Um Sendungen mit einer Altersbeschränkung zu jeder Tageszeit anzuschauen, kannst du jetzt eine Altersprüfung durchführen. Dafür benötigst du dein Ausweisdokument.

Zur Altersprüfung

Du bist dabei, den Kinderbereich zu verlassen. Möchtest du das wirklich?

Wenn du den Kinderbereich verlässt, bewegst du dich mit dem Profil deiner Eltern in der ZDFmediathek.

Du wechselst in den Kinderbereich und bewegst dich mit deinem Kinderprofil weiter.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Entweder hast du einen Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert, oder deine Internetverbindung ist derzeit gestört. Falls du die Datenschutzeinstellungen sehen und bearbeiten möchtest, prüfe, ob ein Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus. So lange werden die standardmäßigen Einstellungen bei der Nutzung der ZDFmediathek verwendet. Dies bedeutet, das die Kategorien "Erforderlich" und "Erforderliche Erfolgsmessung" zugelassen sind. Weitere Details erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Möglicherweise hast du einen Ad/Script/CSS/Cookiebanner-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert. Falls du die Webseite ohne Einschränkungen nutzen möchtest, prüfe, ob ein Plugin oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus.