Der Streit um Stickoxide und Diesel-Fahrverbote zeigt: Grenzwerte greifen in unseren Alltag ein. Doch wie faktenorientiert sind die Gift-Limits? Wie nachvollziehbar ist die Datenbasis? Am Ende entscheidet die Politik: Kompromisse zwischen Fakten und Interessen.
Einfluss der Interessensvertreter
Die Bundesregierung verlässt sich bei der Gesetzgebung auf internationale und nationale Expertenkommissionen. In ihnen sitzen meist Vertreter von Industrie, Forschung, Umweltschutz und Politik. Bei deren Empfehlungen für Grenzwerte oder Gefahreneinstufungen handelt es sich sehr oft um Kompromisse. Umweltvertreter beklagen den zu großen Einfluss der Industrie, Industrievertreter tun Gesundheitsbedenken und zu strenge Grenzwerte gern als "Ökodiktatur" ab. Statistikprofessor Walter Krämer aus Dortmund geht noch einen Schritt weiter und hält die meisten Grenzwerte für völlig beliebig. "Sie sind in Deutschland extrem vorsichtig angesetzt und führen bei vielen Stoffen zu Panikmache. Zudem stimmen die Berechnungen oft nicht."
"planet e." stellt einige Beispiele aus dem Alltag vor. Dabei geht es etwa um PAKs - Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe. Sie gelten als gesundheitsschädlich, können in Lippenstift, Salami, Autoreifen und Kinderspielzeug vorkommen. Und was ist mit Grenzwerten? Dazu gibt es etliche, sehr unterschiedliche Einzelregelungen. Aber noch keine Vorschrift, die Obergrenzen für Verbraucherprodukte im Allgemeinen festlegt.
Gentechnisch veränderte Pflanzen werden in Deutschland nicht angebaut, auch nicht mehr zu Versuchszwecken. Ausgerechnet im Naturprodukt Honig sind aber inzwischen bei vielen Stichproben gentechnisch veränderte Pflanzenpollen zu finden - legal. Sie stammen von Import-Honigen, vorwiegend aus Amerika. Die Rechtslage dazu hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Galten die Pollen zunächst als illegale Zutat, wurden sie nun als natürlicher Bestandteil bewertet - und die Gentechnik hat freie Fahrt.
Benzol gilt als krebserregend. Für Arbeitsplätze, wie zum Beispiel in Autowerkstätten, gibt es strenge Grenzwerte. In Privatwohnungen dagegen nicht. Janina Monschau und Georg Harth aus Mannheim wurden Opfer einer Benzol-Vergiftung, ausgelöst durch die Verwendung von Bitumenfarben in der darüberliegenden Wohnung. Die Klage auf Schadensersatz gestaltet sich schwieriger als gedacht, da es für die Luft im Wohnraum keinen Grenzwert gibt.
"planet e." geht der Frage nach, wie Grenzwerte zustande kommen. Welchen Einfluss haben dabei Wissenschaftler und Lobbyisten? Und wie beliebig sind die Regelungen am Ende?
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