Die drei Bereiche einer Apotheke
- Gesetzlich geregelt (1/4)
Welches Arzneimittel steht wo? Eine Apotheke besteht aus drei unterschiedlichen Zonen, für die eigene gesetzliche Bestimmungen gelten. Welche Produkte dürfen vor und welche hinter der Ladentheke angeboten werden?
- Lager (2/4)
Der exklusivste Ort der Apotheke ist das Lager, das von den restlichen Räumlichkeiten baulich getrennt sein muss. Hier lagern die rezeptpflichtigen Medikamente. Ohne Anweisung eines Arztes dürfen sie nicht abgegeben werden.
- Sichtwahlbereich (3/4)
Anders ist das im sogenannten Sichtwahlbereich, den Regalen hinter der Theke. Hier werden viele bekannte Arzneimittel für den Kunden einsehbar präsentiert – allerdings nur rezeptfreie Medikamente, die jeder nach Belieben erwerben, jedoch nicht selbst aus dem Regal nehmen darf. Beim Verkauf muss der Apotheker den Kunden über die sachgerechte Anwendung des Mittels informieren und ein kurzes Beratungsgespräch führen.
- Freiwahlbereich (4/4)
Der Freiwahlbereich ist die Zone vor der Theke, wo nicht apothekenpflichtige Produkte angeboten werden, die so auch in der Drogerie oder im Reformhaus erhältlich wären. Hier darf der Kunde selbst zugreifen und die Produkte ohne vorhergehende Beratung erwerben.