Prosecco, Secco Rosato, Vino Frizzante - was darf rein?
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Ein prickelnder Genuss für gesellige Stunden ist der Prosecco. Doch wann darf „Prosecco“ auf der Flasche stehen? Der Begriff ist eine durch europäisches Recht geschützte Herkunftsbezeichnung. Die bekannten Schaum- und Perlweine, aber auch stille Weine mit diesem Namen dürfen nur in den italienischen Regionen Venetien und Friaul-Julisch-Venetien produziert und abgefüllt werden. In der höchsten Qualitätsstufe DOCG wird Prosecco ausschließlich aus Trauben der Sorte Glera hergestellt. Bei der niedrigeren Stufe DOC dürfen 15% des Proseccos aus anderen Rebsorten der gleichen Qualität bestehen, sofern sie aus derselben Region stammen. Für die Bezeichnungen Fruchtsecco, Vino Frizzante & Co. gelten andere Vorschriften …
- Fruchtsecco, Vino Frizzante & Co. (2/2)
Perlé Secco, Vino Frizzante oder Secco Rosato – all diese Bezeichnungen für spritzige Weingetränke findet man im Supermarktregal. Doch im Gegensatz zum Prosecco unterliegen sie keinen besonderen Regelungen. Ob Farbstoff, Traubenzucker, Traubensaft: Bei den Inhaltsstoffen und der Herstellung sind der Kreativität der Industrie nur durch die allgemeinen Lebensmittelbestimmungen Grenzen gesetzt.