Eiscreme oder Cremeeis?
- Eis ist nicht gleich Eiscreme (1/4)
Für die Bezeichnung von Eisprodukten gibt es genaue Bestimmungen. Milcheis, Eiscreme oder Cremeeis? Das sind die Unterschiede …
- Milcheis (2/4)
Unter welchem Namen Eisprodukte verkauft werden dürfen, regeln die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs. Als „Milcheis“ darf etwa nur Eis über die Ladentheke gehen, das mindestens zu 70% aus Milch besteht.
- Eiscreme (3/4)
Bei der „Eiscreme“ ist ein anderes Kriterium entscheidend: Sie muss zu mindestens 10% Fett enthalten, das aus der Milch stammt, mit der sie zubereitet wird. Und Achtung: Eiscreme ist etwas anderes als Cremeeis! Unter der Bezeichnung „Cremeeis“ darf ein Produkt verkauft werden, wenn es mindestens 50% Milch enthält – und eine weitere Zutat: Eier. 290g Vollei oder 90g Eigelb pro Liter Milch müssen in einem Cremeeis verarbeitet sein.
- Eis (4/4)
Die einfache Bezeichnung „Eis“ ist Produkten vorbehalten, die gar keine Milch enthalten müssen. Hier sind auch pflanzliche Fette wie etwa Kokosfett erlaubt. Milch und Milcherzeugnisse werden hier dennoch häufig zugesetzt.