Der Begriff Jobsharing bezeichnet ein Arbeitszeitmodell, bei dem mehrere Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz gemeinsamen ausfüllen. Wie sich die Beteiligten Arbeitszeit und Aufgaben aufteilen, ist individuell zu regeln. Im Gegensatz zur klassischen Teilzeit, bei der der Arbeitgeber eine Vollzeitstelle in zwei Teilzeitstellen aufteilt und die Aufgaben genau zuweist, bedeutet Jobsharing, dass die Arbeitnehmer Aufgaben und Verantwortungen unter sich aufteilen und in der Regel auch ihre Zeit flexibel gestalten können. „Die beteiligten Mitarbeiter haben gemeinsam eine Stelle – nicht zwei getrennte. Sie stimmen sich als Team untereinander ab und sind gemeinsam für den Job verantwortlich“, erklärt Christoph Burgmer, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Vorteile von Jobsharing
Die Arbeitszeit individuell gestalten zu können, ist ein großer Vorteil von Jobsharing. Für berufstätige Eltern bietet es Möglichkeiten, Familie und Karriere unter einen Hut zu bringen. Insbesondere in Positionen mit hoher Verantwortung ist es bisher schwierig, nicht Vollzeit zu arbeiten. Die Reduzierung der Arbeitszeit kann auch eine Maßnahme gegen Überlastung sein. Ein Jobsharing-Modell ermöglicht beispielsweise auch Weiterbildung neben dem Job, was sonst häufig am Zeitmangel scheitert.
Auch für den Arbeitsgeber kann es gewinnbringend sein, mehrere kompetente Mitarbeiter zu haben, die ihr unterschiedliches Wissen einbringen und sich gegenseitig gut vertreten können. Zudem sind die Mitarbeiter motivierter und im Falle eines höheren Arbeitsaufkommens besteht mit mehr Mitarbeitern eher die Möglichkeit, Kapazitäten zu erhöhen.
Nachteile von Jobsharing
Jobsharing setzt gute Planung und Organisation voraus. Der Kommunikationsaufwand ist auf jeden Fall erhöht. Dennoch schätzt Burgmer die Arbeitsform als interessant ein, vor allem für Mitarbeiter, die in verantwortlichen Positionen flexibler arbeiten möchten. Besteht jedoch ein Leistungsgefälle zwischen den Beteiligten, könne das problematisch werden – vor allem wenn sie den gleichen Lohn erhalten.
„Kritisch wird es, wenn sich die Partner im Team untereinander nicht einigen können –hinsichtlich der quantitativen, vor allem aber auch der qualitativen Arbeitsleistung“, gibt Burgmer zu bedenken. „Hier wird sich die Frage stellen, wer dann Anweisungen erteilen darf – ob der Arbeitsgeber die Arbeitszeit festlegen und wen er für Fehler oder Mängel verantwortlich machen kann.“