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Tierschutz in der Nutztierhaltung

Irreführende Fleischkennzeichnung

Artgerecht gehaltene Schweine

Wer als Verbraucher beim Fleischkauf auf das Tierwohl achten möchte, wird im Supermarkt oft mit einer unüberschaubaren Flut an Kennzeichnungen konfrontiert, so das Ergebnis einer bundesweiten Stichprobe der Verbraucherzentralen.

Datum:
24.01.2019
Verfügbarkeit:
Video leider nicht mehr verfügbar

In Deutschland und der EU gelten in der Nutztierhaltung gesetzlich verankerte Mindeststandards, was den Tierschutz anbelangt. Diese werden vom Handel zwar gerne benutzt, um mit dem Image besserer Haltungsbedingungen zu werben, gehen vielen aber nicht weit genug. Die Verbraucherzentralen fordern, nach dem gesetzlichen Mindeststandard produziertes Fleisch nicht mit irreführenden Begriffen wie „artgerecht“ oder „tiergerecht“ zu bewerben. Sie sehen den Gesetzgeber in der Pflicht und schlagen die Einführung einer staatlichen Tierwohlkennzeichnung vor. Noch gestaltet sich die Suche nach Fleisch, das unter besseren Tierhaltungsstandards erzeugt wurde, schwierig, da mit vielen Labels um die Gunst der Kunden geworben wird.

Staatliches Bio-Siegel

Mit dem staatlichen sechseckigen Bio-Siegel werden Lebensmittel gekennzeichnet, die nach kontrollierter EG-Öko-Norm hergestellt sind. Die EG-Öko-Verordnung gibt es seit 1993. Sie beinhaltet Regeln für den Anbau, die Verarbeitung und die Vermarktung von ökologischen Produkten. Beispielsweise sind nur bestimmte Dünge- und Futtermittel zugelassen und die Anzahl der Tiere ist beschränkt.

Alle vorverpackten Lebensmittel aus der EU mit Bio-Hinweis müssen mit dem offiziellen EU-Bio-Siegel versehen sein. Das bedeutet die Einhaltung der Mindeststandards für Bio-Produkte. Immerhin: Die Tiere haben mehr Platz als in der konventionellen Haltung gesetzlich vorgeschrieben ist und Auslauf ins Freie. Außerdem bekommen sie nach Bio-Kriterien produziertes Futter.

Die Anbauverbände

Darüber hinaus gibt es ökologische Anbauverbände, die sich noch strengeren Richtlinien unterwerfen. Die drei größten sind Bioland, Demeter und Naturland. Sie stehen zum Beispiel für ausgewogene Nährstoffkreisläufe durch flächengebundene Tierhaltung, das heißt, es dürfen nur so viele Tiere auf dem Hof gehalten werden, wie der Hof Futter liefert. Die Fütterung ist ökologisch ausgerichtet ohne Zusatz von Antibiotika und Leistungsförderern (keine Mastbeschleuniger) und die Haltung ist tiergerecht mit Auslaufmöglichkeiten. Zudem kommt keine Gentechnik zum Einsatz. Diese entsprechend gelabelten Produkte gibt es vorzugsweise in Bioläden – das Fleisch ist deutlich teurer als Bio-Fleisch aus dem Discounter, dafür sind die Haltungsbedingungen der Tiere auch deutlich artgerechter. 

Tierschutz-Siegel

Das weit verbreitete Label der „Initiative Tierwohl“ ist eine freiwillige Vereinbarung von Fleischindustrie, Bauernverband und den größten Einzelhändlern. Mit den Einnahmen werden Landwirte gefördert, die ihre Ställe umwelt- und tierfreundlicher ausbauen, als bisher gesetzlich vorgeschrieben. Die in der Initiative engagierten Supermarktketten haben angekündigt, ab April schrittweise eine einheitliche Kennzeichnung für Tierhaltung auf den Weg zu bringen.

Der Deutsche Tierschutzbund führte 2013 das zweistufige Label „Für mehr Tierschutz“ ein. Die Einstiegsstufe umfasst deutlich mehr Tierschutz als der gesetzliche Mindeststandard, darunter mehr Platz und Beschäftigungsmöglichkeiten, kürzere Transportzeiten und eine schonende Schlachtung. Die Premiumstufe mit zwei Sternen und das Neuland-Siegel stehen für höhere Standards. Das Fleisch kann zwar aus großen Betrieben kommen, die Tiere aber werden möglichst natürlich gehalten und die gesamte Kette von Haltung über Schlachtung bis zum Fleischregal ist nachvollziehbar. Verkauft werden die Produkte mit diesen Siegeln in Supermärkten, aber sie sind noch relativ selten zu finden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Mit Material von ZDF, afp und VZ RP

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