Sie sind hier:

Cannabis auf Rezept

Selektieren Krankenkassen zu genau?

Cannabis in Medikamentendosen

Die Änderungen im Cannabisgesetz jähren sich zum zweiten Mal. Seit März 2017 können Ärzte Patienten Medikamente auf Cannabisbasis unter bestimmten Voraussetzungen verordnen. Doch viele Anträge werden von den Kassen nicht genehmigt.

Datum:
22.05.2019
Verfügbarkeit:
Video leider nicht mehr verfügbar

Der Einsatz von Cannabis in der Medizin ist in Deutschland legal. Denn Cannabinoide (die Inhaltsstoffe der Hanfpflanze) können bei verschiedenen Krankheiten einen therapeutischen Nutzen haben.

Es gibt zahlreiche Belege für ein breites therapeutisches Potenzial. Abhängig vom Krankheitsbild können Cannabis-Medikamente unter anderem Krämpfe lösen, Schmerzen lindern, Übelkeit unterdrücken oder Appetit anregen.

Probleme und Kritik

An der neuen Rechtslage beziehungsweise deren Auslegung gibt es von verschiedenen Seiten Kritik:

  • Der GKV-Spitzenverband kritisiert, die gesetzlichen Krankenkassen seien vom Gesetzgeber verpflichtet worden, die Kosten zu tragen, obwohl es derzeit keine ausreichenden Informationen zur Evidenz gäbe. Es sei daher sinnvoll, den therapeutischen Einsatz von Cannabis und die Kostenübernahme auf die am besten durch Studien belegten Indikationen einzuschränken.
  • Mehrere Ärzte und die Deutsche Schmerzgesellschaft werfen den Krankenkassen eine restriktive Kostenerstattung vor. Der GKV-Spitzenverband weist den Vorwurf zurück. Die gesetzlichen Krankenkassen kämen ihrem Versorgungsauftrag nach. Nichtrepräsentative Stichproben des Verbands hatten im September 2017 Genehmigungsquoten von 57 Prozent ergeben. Die drei größten deutschen Krankenkassen verweisen (Stand Februar 2017) auf Genehmigungsquoten von 62 bis 65 Prozent. Die Tendenz ist bis heute gleichbleibend.
  • Mehrere Ärzte kritisieren, die Antragsverfahren bei den Krankenkassen seien zu zeitintensiv und bürokratisch. Damit gehe wertvolle Behandlungszeit verloren.
  • Ärzte müssen für jeden Cannabis-Patienten nach einem Jahr bestimmte Behandlungsdaten anonymisiert an eine zentrale Behörde melden. Nach fünf Jahren sollen die Daten ausgewertet werden und der Gemeinsame Bundesausschuss das Nähere zur Leistungsgewährung regeln. Krankenkassen bezweifeln, dass die Begleiterhebung aufgrund ihres Studiendesigns valide Ergebnisse liefern kann.
  • Die Fälle von Patienten, die bislang Ausnahmegenehmigungen für Cannabisblüten hatten, wurden von den Krankenkassen neu beurteilt, die Kostenübernahme in mehreren Fällen abgelehnt.


Im Falle abgelehnter Kostenübernahmen können Ärzte ihren Patienten Cannabismedikamente oder Blüten zwar auch auf Privatrezept verordnen. Pro Monat fallen dann allerdings meistens mehrere hundert Euro Kosten an. Einige Patientengruppen und Interessensverbände kritisieren die Apothekerpreise für Cannabisblüten und fordern, dass für Cannabis von den in der Arzneimittelpreisverordnung vorgeschriebenen Zuschlägen für Rezepturarzneimittel abgewichen wird.

Weitere Gesundheitsthemen

Lippenherpes

Volle Kanne - Mythen rund um Lippenherpes 

Etwa 90 Prozent der Erwachsenen in Deutschland sind mit dem Herpes-simplex-Virus infiziert. Doch wie entsteht Lippenherpes und was hilft wirklich dagegen?

18.04.2024
Videolänge
Schmerzen an der Achillessehne

Volle Kanne - Wenn jeder Schritt weh tut 

Die Schwachstelle vieler Sportler ist die Achillessehne. Es gibt verschiedene Methoden, mit denen die Beschwerden behandelt werden können.

16.04.2024
Videolänge
Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Bewertet! Bewertung entfernt Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Embed-Code kopieren HTML-Code zum Einbetten des Videos in der Zwischenablage gespeichert.
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen des ZDF.

Sie haben sich mit diesem Gerät ausgeloggt.

Sie haben sich von einem anderen Gerät aus ausgeloggt, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Ihr Account wurde gelöscht, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Um Sendungen mit einer Altersbeschränkung zu jeder Tageszeit anzuschauen, kannst du jetzt eine Altersprüfung durchführen. Dafür benötigst du dein Ausweisdokument.

Zur Altersprüfung

Du bist dabei, den Kinderbereich zu verlassen. Möchtest du das wirklich?

Wenn du den Kinderbereich verlässt, bewegst du dich mit dem Profil deiner Eltern in der ZDFmediathek.

Du wechselst in den Kinderbereich und bewegst dich mit deinem Kinderprofil weiter.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Entweder hast du einen Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert, oder deine Internetverbindung ist derzeit gestört. Falls du die Datenschutzeinstellungen sehen und bearbeiten möchtest, prüfe, ob ein Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus. So lange werden die standardmäßigen Einstellungen bei der Nutzung der ZDFmediathek verwendet. Dies bedeutet, das die Kategorien "Erforderlich" und "Erforderliche Erfolgsmessung" zugelassen sind. Weitere Details erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Möglicherweise hast du einen Ad/Script/CSS/Cookiebanner-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert. Falls du die Webseite ohne Einschränkungen nutzen möchtest, prüfe, ob ein Plugin oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus.