Es ist eine der typischsten Straßenszenen im Winter: Autofahrer, die kratzend an ihrem Wagen stehen, um Schnee und Eis zu entfernen. Bei bibbernder Kälte kann es oftmals nicht schnell genug gehen – vor allem, wenn man morgens dringend zur Arbeit muss. Aber es genügt nicht, nur ein Guckloch an der Windschutzscheibe freizuschaufeln. Zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr müssen Autofahrer freie Sicht haben.
Auch Blinker, Scheinwerfer und beide Kennzeichen müssen vor der Fahrt von Schnee befreit werden. Wer das vergisst, riskiert eine Geldbuße von zehn Euro. Ganz wichtig: Die Schneedecke auf dem Dach muss vor Fahrtantritt ebenfalls weggefegt werden. Sie kann während der Fahrt für den Hintermann zum Sicherheitsrisiko werden. Wird dies nicht beachtet, kann eine Strafe von 25 Euro fällig werden. Wer beim Kratzen das Auto unnötig warmlaufen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld von zehn Euro.
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Licht an!
Eine allgemeine Lichtpflicht für Autofahrer gibt es nicht, jedoch ist bei schlechten Sichtverhältnissen das Abblendlicht einzuschalten – also bei Nebel, Regen, Schnee und in der Dämmerung und bei Dunkelheit. Für Motorradfahrer gilt die Lichtpflicht ganztägig. Wer ohne Licht fährt, muss mit einem Verwarnungsgeld bis zu 25 Euro innerhalb von Ortschaften und einem Bußgeld von 60 Euro außerorts und einem Punkt in der Verkehrssünderdatei rechnen.
Bei schlechter Sicht einfach die Nebelschlussleuchte anzuschalten, ist keine gute Lösung. Sie kann den nachfolgenden Verkehrsteilnehmer stark blenden. Sie darf deshalb nur bei Sichtweiten unter 50 Metern eingeschaltet werden. Ansonsten ist ein Verwarnungsgeld von mindestens 20 Euro fällig.
Langsam aber sicher
Generell müssen Fahrverhalten und Geschwindigkeit den Sicht- und Straßenverhältnissen angepasst werden. Dabei ist es egal, ob es schneit, regnet oder Nebel herrscht. Bei Sichtweiten unter 50 Metern gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Wer mit mehr erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen, das sich je nach Höhe der Übertretung staffelt.
Geschwindigkeitsbegrenzungen, die nur bei Nässe gelten, sollten unbedingt beachtet werden. Zu schnelles Fahren auf einer Straße, die mit einem Wasserfilm bedeckt ist, kann nicht nur richtig gefährlich, sondern auch richtig teuer werden.
Nicht mit Sommerreifen
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen Straßen nicht mit Sommerreifen befahren werden. Bei solchen Wetterverhältnissen sind Winterreifen oder Allwetterreifen mit einer "M*S"-Kennung oder mit Berg- und Schneeflocken-Piktogramm zu verwenden. Ältere Reifenmodelle, die das Piktogramm nicht tragen, aber als M*S-Reifen gekennzeichnet sind, können übergangsweise noch bis 30. September 2024 genutzt werden.
Das Profil sollte eine Tiefe von mindestens 1,6 Millimetern aufweisen, in Österreich gelten für Winterreifen vier Millimeter. Wer mit Reifen fährt, die nicht den Witterungsverhältnissen angepasst sind, riskiert ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und einen Punkt.