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Wohnwagen gebraucht kaufen

Elke Hübner vom ADAC gibt Tipps

Miniatur-Wohnwagen fährt auf einer Miniatur-Erde

Bei einer Reise mit Wohnwagen gibt es keine Grenzen – das „Haus“ ist immer dabei und die Richtung nicht vorgegeben. Damit die Tour problemlos verläuft, sollte beim Kauf des gebrauchten Gefährts einiges beachtet werden. Elke Hübner vom ADAC gibt Tipps.

Datum:
15.04.2019
Verfügbarkeit:
Video leider nicht mehr verfügbar

„Beim Kauf eines Wohnwagens ist die Grundsatzfrage ‚Was will ich damit machen?‘ entscheidend“, so Elke Hübner vom ADAC. „Es macht einen großen Unterschied, ob das Gefährt mehr stehen soll oder ob man viel damit unterwegs ist. In jedem Fall sollte es groß genug für alle Mitreisenden sein.“ Das Modell sollte zudem passend zum Auto gewählt werden. Die Gesamtausstattung hängt vom Reiseziel ab – eine Heizung sollte jedoch immer an Bord sein, um ggf. Feuchtigkeit zu reduzieren.

Vorgehen bei der Besichtigung

Der äußere Zustand:
Zunächst sollte der äußere Zustand inspiziert werden. „Mögliche Mängel sind Dellen und Unterschiede im Lack. Hellere und dunklere Bereiche können beispielsweise für Unfallreparaturen sprechen“, gibt die Expertin zu bedenken. Anbauteile, wie etwa die Markise oder der Fahrradträger, sollten ebenfalls einem Check unterzogen werden.

Wohnwagen im Regen
Auch schlechtes Wetter sollte bei der Reiseplanung berücksichtigt werden.
Quelle: Imago / Sabine Gudath

Die Einrichtung:
Der tückischste Punkt ist die Dichtigkeit des Wohnwagens. Viele Altfahrzeuge haben mürbe und herausgerutschte Dichtungen oder feine Risse und Lücken, wodurch Feuchtigkeit ins Innere gelangt. Daraufhin kommt es zur Verrottung der Einrichtung. „Deshalb zählt beim Prüfen der Einrichtung zum ersten Eindruck immer der Geruch. Riecht es bereits modrig und feucht, können Sie davon ausgehen, dass Regenwasser durch Löcher oder undichte Fugen ins Material gezogen ist“, so Elke Hübner. Dieses Problem lässt sich nur schwer beheben, weshalb vom Kauf eines solchen Fahrzeugs Abstand genommen werden sollte. Einige Hersteller geben zwar eine zehnjährige Dichtigkeitsgarantie, jedoch ist diese beim Kauf eines älteren Gebrauchtwagens wahrscheinlich schon abgelaufen.

Unter dem Wohnwagen:
Idealerweise sollte auch unter dem Wohnwagen nach Mängeln gesehen werden, denn auch der Boden kann anfangen zu modern. Höchste Vorsicht ist geboten, wenn der Blick unter das Auto viele Roststellen zu Tage bringt.

Gas, Wasser & Strom:
Des Weiteren sollte ein Beleg über die Funktionsfähigkeit von Gas, Wasser und Strom ausgestellt werden. Bei der Gasprüfbescheinigung müssen alle Verbraucher eingetragen sein. Erfolgt die Auskunft nicht schriftlich, gilt es die Leitungen und Elektrogeräte sorgfältig auf Funktion, Abnutzung und Dichtigkeit zu prüfen.

Technik & Funktion:
Ebenfalls wichtig sind die technischen und funktionalen Bauteile des Wohnwagens. „Um diese optimal prüfen zu können, sollte man unbedingt eine Probefahrt mit dem Wohnwagen machen“, rät die Expertin. Dazu gehören die Stromversorgung der Brems- und Außenleuchten, das Fahrverhalten und die Bremsen, sowie Auflaufdämpfer und weitere Techniken, die der Wohnwagen aufweist. Darüber hinaus sollte der Fahrzeugschein mit den tatsächlichen Gegebenheiten, wie der TÜV-Plakette, abgeglichen werden. Beim Check der Reifen sollte auf die Profiltiefe und mögliche Risse geachtet werden.

Händler- oder Privatkauf?

Gebrauchte Wohnwagen werden sowohl vom Händler als auch von privat angeboten. Elke Hübner: „Der Kauf ist nicht zwangsläufig beim Händler teurer. Im Gegenteil: Sie sind gesetzlich zu einer zwölfmonatigen Gewährleistung verpflichtet.“ Das kann sich unter dem Strich auszahlen, auch wenn eine Privatperson günstiger verkauft.

Tipp: Testen Sie einen Urlaub im gemieteten Wohnwagen, um herauszufinden, ob sich eine Investition lohnt!

Der Kaufvertrag

Beim Erwerb eines Wohnwagens über einen Händler sollte darauf geachtet werden, wer Vertragspartner ist. Alle Zusicherungen und Erklärungen sollten zudem im Kaufvertrag aufgenommen werden. „Wenn der Verkäufer ‚im Auftrag‘ verkauft aber eigene Garantieerklärungen oder Zusagen gibt, muss er sich auch daran halten“, erläutert Elke Hübner vom ADAC. „Es wird gerne von Händlern ‚im Auftrag‘ gehandelt – jedoch muss das für den Käufer deutlich erkennbar sein.“ Dies kann durch Klarstellungen im Kaufgespräch oder -vertrag erfolgen. Bei Problemen sollte ein Gutachter oder Anwalt zurate gezogen werden – die Kosten-Nutzen-Relation des Verfahrens obliegt jedoch dem Käufer.

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