Plan des DWD: Naturgefahren-Portal soll besser warnen
Plan des Deutschen Wetterdiensts:Naturgefahren-Portal soll besser warnen
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Mit einem "Naturgefahren-Portal" will der Deutsche Wetterdienst besser vor extremen Wetterereignissen warnen können. Warnungen sollen so einfacher verständlich werden.
Blick auf einen Monitor des Deutschen Wetterdienstes in Offenbach, auf dem Prognosen für das Wetter der kommenden Tage zu sehen sind.
Quelle: dpa
Der Deutsche Wetterdienst plant ein "Naturgefahren-Portal". Dort sollen erstmals alle relevanten Informationen für die Bevölkerung gebündelt angeboten werden, sagte DWD-Sprecher Uwe Kirsche der Deutschen Presse-Agentur.
Einfließen sollen zum Beispiel Regenmengen, die Pegelstände von Flüssen, aber auch topographische Gegebenheiten - zum Beispiel, ob der Ort in einem engen Tal liegt, wo und dass Wasser schlecht abfließen kann.
Auslöser waren die Erfahrungen im Ahrtal, wo bei einer Flut 2021 mindestens 135 Menschen ums Leben kamen. Damals hätten zwar alle Informationen des DWD vorgelegen und sich hinterher auch als zutreffend erwiesen, so Kirsche.
Portal soll Warnungen besser verständlich machen
Das Portal soll zum einen eine bessere Entscheidungsgrundlage für Entscheider sein - etwa für Landräte, die Evakuierungen anordnen müssen. Es soll aber auch von Privatpersonen genutzt werden können - zum Beispiel indem man sehen kann, wie groß die Hochwassergefahr in der eigenen Straße ist.
"Warnungen müssen einfacher und verständlicher werden und sie müssen besser beschreiben, welche konkreten Folgen drohen", beschrieb Kirsche das Ziel des Portals.
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Das Angebot wird laut DWD zusammen mit weiteren Behörden wie dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe aufgebaut. Damit das möglich ist, muss das Gesetz geändert werden, dem der DWD unterliegt. Dieser muss nach seinem gesetzlichen Auftrag zwar warnen, darf aber nur sehr eingeschränkt über Warnungen hinausreichende Wetter-Prognosen kostenfrei der breiten Öffentlichkeit anbieten.
Der DWD-Sprecher ist aber zuversichtlich, dass die nötige Gesetzesänderung 2024 kommt - sowohl der Bund als auch die Länder wie auch die Behörden hätten großes Interesse an einem solchen Portal.