Sie sind hier:

Fernverkehr und Arbeitsplatz : Corona: Kabinett beschließt Ende von Vorgaben

Datum:

Das Bundeskabinett hat beschlossen, Corona-Maßnahmen wie eine Maskenpflicht im Fernverkehr und Vorgaben am Arbeitsplatz aufzuheben. Ab 2. Februar enden die Corona-Einschränkungen.

Weggeworfener Mundschutz liegt auf dem Boden in einer Fussgängerzone
Die Maskenpflicht im Fernverkehr soll zum 2. Februar auslaufen.
Quelle: imago/Wolfgang Maria Weber

Das vorgesehene Ende weiterer Corona-Vorgaben am Arbeitsplatz und in Zügen ist vom Bundeskabinett beschlossen worden. Jeweils zum 2. Februar sollen damit die Maskenpflicht in Fernzügen und Fernbussen sowie die bisherige Corona-Arbeitsschutzverordnung aufgehoben werden, wie der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Hebestreit, am Mittwoch in Berlin mitteilte.

Die Infektionslage habe sich "deutlich entspannt", und auch die Prognosen seien günstiger, hieß es zur Begründung. Die geplanten Lockerungen waren bereits im Grundsatz angekündigt worden.

Laut der Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin nimmt die Anzahl der Menschen, die an Corona erkranken, weiter ab. Die Lage auf den Intensivstationen entspannt sich etwas.

Beitragslänge:
1 min
Datum:

Heil: Corona-Vorgaben in Pandemie-Hochphase richtig

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte, die Vorgaben für Betriebe hätten insbesondere in den Hochphasen der Pandemie wichtige Dienste geleistet. Damit hätten Produktionsausfälle vermieden werden können.

Generelle bundesweit einheitliche Vorgaben seien nun nicht mehr nötig, wobei aber in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen weiterhin coronaspezifische Regelungen zu beachten seien. In allen anderen Bereichen könnten Arbeitgeber und Beschäftigte eigenverantwortlich festlegen, inwiefern Infektionsschutzmaßnahmen erforderlich sind.

Bundesarbeitsminister Heil will die Corona-Schutzvorschriften am Arbeitsplatz zwei Monate früher beenden als geplant. Damit soll die Regelung bereits zum zweiten Februar auslaufen.

Beitragslänge:
1 min
Datum:

Aktuelle Nachrichten zur Corona-Krise

Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Bewertet! Bewertung entfernt Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Embed-Code kopieren HTML-Code zum Einbetten des Videos in der Zwischenablage gespeichert.
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen des ZDF.

Sie haben sich mit diesem Gerät ausgeloggt.

Sie haben sich von einem anderen Gerät aus ausgeloggt, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Ihr Account wurde gelöscht, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Um Sendungen mit einer Altersbeschränkung zu jeder Tageszeit anzuschauen, kannst du jetzt eine Altersprüfung durchführen. Dafür benötigst du dein Ausweisdokument.

Zur Altersprüfung

Du bist dabei, den Kinderbereich zu verlassen. Möchtest du das wirklich?

Wenn du den Kinderbereich verlässt, bewegst du dich mit dem Profil deiner Eltern in der ZDFmediathek.

Du wechselst in den Kinderbereich und bewegst dich mit deinem Kinderprofil weiter.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Entweder hast du einen Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert, oder deine Internetverbindung ist derzeit gestört. Falls du die Datenschutzeinstellungen sehen und bearbeiten möchtest, prüfe, ob ein Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus. So lange werden die standardmäßigen Einstellungen bei der Nutzung der ZDFmediathek verwendet. Dies bedeutet, das die Kategorien "Erforderlich" und "Erforderliche Erfolgsmessung" zugelassen sind. Weitere Details erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Möglicherweise hast du einen Ad/Script/CSS/Cookiebanner-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert. Falls du die Webseite ohne Einschränkungen nutzen möchtest, prüfe, ob ein Plugin oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus.