Beschluss des Bundeskabinetts:Aktionsplan gegen Menschenhandel in Kraft
von Christoph Schneider
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Die Ampelkoalition ist zerbrochen, doch ein Aktionsplan gegen Menschenhandel bringt die Bundesregierung auf den Weg. Erstmals. Und: Er kann sofort in Kraft treten.
Federführend waren bei dem Aktionsplan Lisa Paus (l.) und Nancy Faeser.
Quelle: imago
Im vergangenen Jahr zählte das Bundeskriminalamt (BKA) hierzulande insgesamt 474 abgeschlossene Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Menschenhandel. Weiter wurden 299 Fälle sexueller Ausbeutung und 36 Verfahren zur Arbeitsausbeutung ermitteln. Das sind die bekannten Zahlen, doch es gibt eine hohe Dunkelziffer.
Bundesregierung will Menschenhandel bekämpfen
Überhaupt: Diese Fälle müssen verhindert werden, so Bundesfamilienministerin Lisa Paus (B'90/Grüne) und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), die am "Tag des Menschenhandels", dem 18. Oktober, ankündigen, einen umfassenden Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel bis Frühjahr 2025 vorzulegen.
Doch das Ampel-Aus veranlasste die Ministerinnen, das Projekt vorzuziehen. Paus und Faeser stellen den Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel, den ersten in diesem Bereich, der im Kabinett verabschiedet wurde, gemeinsam am Mittag in Berlin vor. Der Aktionsplan muss nicht erst noch, wie bei vielen Gesetzen, durch den Bundestag, sondern kann nach Beschlussfassung sofort in Kraft treten, gilt also ab sofort.
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Diese Handlungsfelder umfasst der Aktionsplan
Der umfassende Maßnahmenkatalog enthält vier Handlungsfelder, die genau ausformuliert sind:
Prävention,
Schutz für Betroffene,
Strafverfolgung und
Kooperation auf allen Ebenen, national wie international.
Dabei sollen alle Formen des Menschenhandels in den Blick genommen werden, die nachhaltig bekämpft werden sollen - also neben der Zwangsheirat, der Arbeitsausbeutung und der sexuellen Ausbeutung geht es auch um Menschenhandel zum Zweck der Organentnahme oder auch der Ausbeutung durch Leihmutterschaft.
Eine im Sommer in Kraft getretene Verschärfung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels trägt den Mitgliedsstaaten auf, solche Aktionspläne zu erstellen.
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Maßnahmen zur Prävention von Menschenhandel
Die Öffentlichkeit soll sensibilisiert werden, denn die kann dazu beitragen, Fälle von Menschenhandel frühzeitig zu erkennen. Es sollen weiter Unterstützungs- und Beratungsangebote ausgebaut und verstärkt werden, um besonders gefährdete Gruppen zu schützen.
Hierzu zählen Menschen, die in prekären wirtschaftlichen Verhältnissen leben, keinen klaren aufenthaltsrechtlichen Status, wenig Sprachkenntnisse haben und sozial isoliert leben.
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Maßnahmen zum Schutz für Betroffene
Der Schutz für Betroffene soll am Ende in Unterstützung und Entschädigungszahlungen münden. Der Zugang zu bestehenden Erst- und Fachberatungen muss deutlich ausgebaut werden. Bestehende Beratungsangebote wie zum Beispiel das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" sollen weiter bekannt gemacht werden, Beauftragte für Opfer von Menschenhandel sollen sich mit regionalen Fachberatungsstellen vernetzen, so der Plan.
Bei der Strafverfolgung soll weiter an einer konsequenten Umsetzung gearbeitet werden. Auch an gesetzliche Erweiterungen ist gedacht, die das Bundesjustizministerium umsetzen soll. Und man will sich anschauen, welcher Rechtsänderungsbedarf sich bezüglich der polizeilichen Praxis ergibt.
Dazu gehören bundesweit ein standardisiertes Betretungsrecht der Polizei für Örtlichkeiten, in oder an denen mögliche Menschenhandelsopfer identifiziert werden können. Auch müsse es im föderalen Deutschland einen vertiefteren Austausch zwischen Bund und Ländern geben sowie feste Ansprechpartnerinnen und -partner.
So soll die Kooperation funktionieren
Die Kooperation auf allen Ebenen beinhaltet nicht nur den regelmäßigeren Bund-Länder-Austausch, sondern auch eine noch viel stärkere Vernetzung der Fachberatungsstellen. Und man will die operativen Strukturen nach geänderten EU-Vorgaben deutlich stärken.
Alles in allem begrüßenswerte und nachvollziehbare Vorschläge, die in dem Aktionsplan gegen Menschenhandel auf den Weg gebracht worden sind. Auch klare Zeitfenster sind in den Maßnahmenfeldern benannt. Doch im Februar wird der Bundestag neu gewählt - was dann kommt und inwieweit dieser Aktionsplan noch weiter Priorität haben wird, steht auf einem anderen Blatt.
Christoph Schneider ist Redakteur in der Fachredaktion Recht & Justiz
Quelle: dpa
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