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Schärfere Asylpolitik:Merz‘ Fünf-Punkte-Plan: Rechtlich umsetzbar?
von Daniel Heymann
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Nach dem Messerangriff von Aschaffenburg stellt Friedrich Merz scharfe politische Forderungen. Doch einige seiner Vorschläge könnten an rechtliche Grenzen stoßen.
"Das Maß ist endgültig voll", konstatiert Friedrich Merz mit Blick auf die Taten von Mannheim, Solingen, Magdeburg und Aschaffenburg. Der Kanzlerkandidat der Union sieht einen "Scherbenhaufen einer seit zehn Jahren fehlgeleiteten Asyl- und Einwanderungspolitik". Daraus ergäben sich zwingende Schlussfolgerungen, die eine von ihm geführte Bundesregierung sofort umsetzen würde.
Mehrere Handlungsfelder will Merz angehen und formuliert Vorschläge. Ein Überblick, ob der Plan des CDU-Chefs rechtlich umsetzbar wäre:
Dauerhafte Grenzkontrollen und Zurückweisungen
Merz kündigte zunächst an, sollte er Kanzler werden, am ersten Tag von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch zu machen:
Ich werde […] das Bundesinnenministerium anweisen, die deutschen Staatsgrenzen zu allen unseren Nachbarn dauerhaft zu kontrollieren und ausnahmslos alle Versuche der illegalen Einreise zurückzuweisen.
Friedrich Merz, CDU-Chef
Grenzkontrollen finden bereits statt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte sie nach dem Attentat von Solingen angeordnet. Kein Normalfall, denn innerhalb des Schengen-Raums, dem Deutschland angehört, sind Grenzkontrollen eigentlich nicht vorgesehen. Der Schengener Grenzkodex enthält allerdings Ausnahmen, unter anderem falls "die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit in einem Mitgliedstaat ernsthaft bedroht sind".
Auch nach den Ausnahmeregelungen sind Grenzkontrollen nur zeitlich befristet zulässig und zwar zunächst für sechs Monate. Sofern die Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder innere Sicherheit anhält, sind Verlängerungen möglich - auf maximal drei Jahre. Darüber hinaus sind Grenzkontrollen nach dem Schengen-Abkommen in keinem Fall vorgesehen.
Zurückweisungen an der Grenze können in Einzelfällen illegaler Einreise zulässig sein. Merz bezog in seine Forderung allerdings ausdrücklich auch "Personen mit Schutzanspruch" ein. In diesem Fall wäre eine Zurückweisung rechtswidrig. Selbst wenn nach der sogenannten Dublin-III-Verordnung ein anderer EU-Mitgliedsstaat für das Asylverfahren eines Schutzsuchenden zuständig ist, müsste Deutschland ihn zunächst aufnehmen, bis die Zuständigkeit geklärt ist.
Abschiebungen, Abschiebehaft, Ausreisearrest
Merz verlangt weiter, dass "Abschiebungen und Rückführungen ab sofort täglich stattfinden". In Deutschland waren zum Ende des Jahres etwa 220.000 Menschen ausreisepflichtig, 80 Prozent von ihnen sind allerdings nach dem Aufenthaltsgesetz geduldet - ihre Abschiebung ist also vorübergehend ausgesetzt. Unmittelbar ausreisepflichtig waren etwa 42.300 Personen, diese könnten also aus rechtlicher Sicht abgeschoben oder zurückgeführt werden. Häufig stellen sich hier faktische Hindernisse, etwa fehlende diplomatische Beziehungen wie zum Beispiel nach Afghanistan.
Unter bestimmten Voraussetzungen können vollziehbar Ausreisepflichtige auch in Haft genommen werden. Diese Inhaftierung darf aber nur der Vorbereitung oder Sicherung der Abschiebung dienen - und muss deshalb insbesondere getrennt von der Strafhaft, also von klassischen Gefängnissen, erfolgen. Auch deswegen sind die Kapazitäten für Abschiebehaftplätze in Deutschland begrenzt, es gibt aktuell etwa 800. Eine Erhöhung ist möglich, wobei hierfür bislang die Länder zuständig sind.
Ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder möchte Merz schließlich "in zeitlich unbefristeten Ausreisearrest" nehmen. Das Aufenthaltsgesetz sieht einen Ausreisegewahrsam zwar vor, dieser ist aber auf 28 Tage begrenzt. Ein unbefristeter Arrest wäre weder mit deutschem noch mit europäischem Recht vereinbar.
Verschärfungen möglich - aber nur in gewissem Rahmen
"Fundamentale Änderungen des Einreiserechts, des Asylrechts, des Aufenthaltsrechts" möchte der Kanzlerkandidat der Union erreichen. Einige seiner Forderungen insbesondere mit Blick auf Abschiebungen könnte Friedrich Merz, sollte er Bundeskanzler werden, mit einer Mehrheit im Bundestag aus rechtlicher Sicht umsetzen.
Andere Vorschläge erscheinen dagegen kaum denkbar: So würden etwa dauerhafte Grenzkontrollen praktisch das Ende von Schengen bedeuten.
Andere Vorschläge erscheinen dagegen kaum denkbar: So würden etwa dauerhafte Grenzkontrollen praktisch das Ende von Schengen bedeuten.
Daniel Heymann ist Mitarbeiter der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.
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