Ausschuss zu Kapitol-Sturm: Trump drohen Haft und Amtsverbot

    US-Ausschuss zum Kapitol-Sturm:Ex-Präsident Trump drohen Haft und Amtsverbot

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    Der Kapitol-Ausschuss fordert ein Strafverfahren gegen Donald Trump. Auch wenn die Entscheidung darüber bei der Justiz liegt, ist das Verfahren einmalig. Wie geht es jetzt weiter?

    Fast zwei Jahre ist es her, dass ein gewalttätiger Mob das Kapitol in der US-Hauptstadt Washington stürmte. Als Folge der Krawalle am 6. Januar 2021 kamen fünf Menschen ums Leben. Es waren zwei lange Jahre, in denen es für Ex-Präsident Donald Trump keine strafrechtlichen Konsequenzen gab.
    Jetzt wirft ihm der Untersuchungsausschuss zur Kapitol-Attacke vier schwerwiegende Straftaten vor und setzt damit das Justizministerium unter Druck. Aber: Das Gremium selbst kann Trump nicht vor Gericht bringen.

    Ausschuss: Trump wollte Wahlergebnis kippen

    Anderthalb Jahre lang hat der Ausschuss des Repräsentantenhauses Beweise gesammelt, eigenen Angaben nach mehr als 1.000 Zeugen verhört. In mehreren öffentlichen Anhörungen, die als TV-Spektakel inszeniert waren, präsentierte der Ausschuss seine Beweise.
    Bei der letzten öffentlichen Anhörung am Montag sagte die Demokratin Elaine Luria:

    Präsident Trump hat die Flamme entzündet. Er goss Benzin über das Feuer und saß stundenlang im Speisesaal des Weißen Hauses und sah zu, wie das Feuer brannte.

    Elaine Luria, Demokratin

    Und auch heute noch würde Trump diese Flammen mit seinen Lügen weiter anfachen.

    Trump weist Vorwürfe zurück

    Das Ergebnis: Trump habe gewusst, dass er die Präsidentenwahl 2020 gegen Joe Biden verloren hat. Er habe das Justizministerium, Angestellte der Regierung unter Druck gesetzt und einen Mob auf das Kapitol gehetzt, in der Hoffnung das Wahlergebnis zu kippen.
    Es sind schwerwiegende Vorwürfe, die Trump alle zurückweist. Dass der Ausschuss nun das Justizministerium auffordert, den Ex-Präsidenten deswegen strafrechtlich zu verfolgen, ist beispiellos.

    Andererseits hat auch noch nie in unserer Geschichte ein Präsident versucht, die friedliche Machtübergabe zu verhindern.

    Washington Post

    Wenn Sonderermittler Jack Smith nun entscheide, Trump nicht anzuklagen, müsse er erklären, warum sein Urteil abweiche. Smith prüft aktuell Trumps Verhalten um die Wahl und den Sturm auf das Kapitol.

    Entscheidung des Justizministeriums abzuwarten

    Es ist völlig offen, wann das Justizministerium eine Entscheidung über sein weiteres Vorgehen trifft. Fest steht: Anklage gegen Trump wird es nur erheben, wenn sich die Justiz sicher ist. Selbst dann dürfte ein langer Rechtsstreit folgen, bevor er rein theoretisch im Gefängnis landen könnte.
    Eine Anklage allein reicht auch nicht aus, um ihn für die Präsidentschaftswahl oder das Amt zu disqualifizieren. Entscheidend ist, wegen was er verurteilt würde.
    Denn laut eines Zusatzartikels der US-Verfassung dürfe niemand, der einen Eid auf die Verfassung geleistet, und sich an einer Aufruhr oder einer Rebellion gegen diese beteiligt habe, Präsident werden.
    Sollte Trump wegen des Vergehens der Aufruhr verurteilt werden, dürfte er kein politisches Amt in den USA mehr ausüben. Erst im November erklärte Trump seine Kandidatur für die Präsidentschaftswahl 2024.

    Streit um Regierungsdokumente offen

    Deshalb ist für den Ausschuss von großer Bedeutung, dass Trump wegen Aufruhr vor Gericht kommt. Doch selbst wenn er verurteilt würde, dürfte es rechtliche Auseinandersetzungen darüber geben, ob dieser Zusatzartikel auf Trump zutrifft oder nicht.
    Trump hat aber noch diverse andere juristische Baustellen, die für ihn zum Problem werden könnten - etwa der Streit um Regierungsdokumente. Denn bei einer Durchsuchung von Trumps Privaträumen in seinem Golfclub Mar-a-Lago beschlagnahmte die Bundespolizei FBI auch Dokumente mit den Vermerken "Geheim" und "Streng Geheim" aus seiner Amtszeit.
    Ein Bundesgesetz verbietet jedem, der wegen der willentlichen Entfernung von Regierungsunterlagen verurteilt wurde, ein politisches Amt auszuüben. Sonderermittler Smith prüft auch, ob Trump wegen eines Verstoßes diesbezüglich vor Gericht soll.

    Gerichte dürften das letzte Wort haben

    Einige Juristen argumentieren aber, dass die Verfassung Bundesgesetze aussticht - und in dieser findet sich nichts über die Mitnahme von Regierungsdokumenten als Ausschlusskriterium für ein politisches Amt. Auch hier dürften am Ende Gerichte das letzte Wort haben.
    Es stellt sich im Moment also eher die Frage, inwieweit das Vorgehen des U-Ausschusses Trump in seiner Partei und den Wählern schadet.
    Quelle: Julia Naue und Magdalena Tröndle, dpa

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