Umstrittenes Vorhaben:Union fordert Neustart beim Heizungsgesetz
Nach dem vorübergehenden Stopp des Ampel-Heizungsgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht diskutiert die Politik weiter. Die Union fordert einen generellen Neustart beim Gesetz.
Der schwere Schlag aus Karlsruhe für die Ampel darf nicht zum dauerhaften Rückschlag für Klimaschutz werden. (...) Nur mit einem grundlegenden neuen Anlauf in der Sache kann verloren gegangenes Vertrauen wiederhergestellt werden.
Auszug aus dem Unions-Antrag zum Heizungsgesetz
Ampel: Inhaltlich keine Änderungen
Wenn mehr Zeit gewünscht und erforderlich ist, weil das Gericht es festlegt, dann ist es eben so. Das ist auch kein Beinbruch.
Robert Habeck (Grüne), Bundeswirtschaftsminister
Mit dem Gesetz soll der Klimaschutz im Gebäudebereich vorangebracht werden. Derzeit wird oft noch mit Erdgas und Heizöl geheizt. Funktionierende Heizungen können ohne Einschränkungen weiter betrieben und bei Bedarf repariert werden. Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel kaputt ist, soll es eine Übergangsfrist geben. Während der Übergangsfrist von fünf Jahren können Heizungsanlagen eingebaut, aufgestellt und betrieben werden, die nicht die Anforderungen von 65 Prozent erneuerbare Energien erfüllen. Nach Ablauf der Frist sollen dann vor Ort kommunale Wärmeplanungen vorliegen, auf Basis derer sich die Bürger für eine passende klimafreundliche Heizung entscheiden sollen.
In manchen Kommunen gibt es eine solche Wärmeplanung schon jetzt. Es geht also um die Frage: Wo ist ein Nah- und Fernwärmenetz sinnvoll, wo eher Lösungen wie Wärmepumpen, wo eine Umstellung eines Gasnetzes auf Wasserstoff? Länder und Kommunen sollen konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimafreundlich umbauen wollen. Auf dieser Grundlage sollen Hausbesitzer entscheiden können, was sie machen.
Die 65-Prozent-Vorgabe soll durch viele Optionen erreicht werden können:
- Wärmepumpe
- Stromdirektheizung
- Hybridheizung
- Heizung, die auf Biomasse wie Holz und Pellets basiert
Wer nach dem 1. Januar 2024 eine Gasheizung einbauen möchte, soll vorher eine verpflichtende Beratung bekommen, um auf eine mögliche "Kostenfalle" hinzuweisen - weil fossile Brennstoffe mit dem steigenden CO2-Preis teurer werden. Nach dem Übergangszeitraum - also bei Vorlage einer Wärmeplanung - gelten bestimmte Anforderungen.
Für Hauseigentümer, die ein Heizungsaustausch finanziell überfordern würde oder deren Gebäude dafür besonders ungeeignet sind, soll es eine Härtefallklausel geben. Ältere Menschen sollen günstige Kredite bekommen.
Quelle: dpa, epd
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