Was tun bei einem Autounfall: Notruf und Erste Hilfe

    Was tun beim Autounfall?:Das richtige Verhalten, wenn's gekracht hat

    von Anna Möllers
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    Der Horror für Autofahrende: ein Verkehrsunfall. Allein im vergangenen Jahr hat es auf deutschen Straßen rund 2,5 Millionen Mal gekracht. Was tun, wenn es einem selbst passiert?

    Eine Nahaufnahme von einem beschädigtem Auto am 12.10.2020.
    Bei einem Verkehrsunfall kommt es glücklicherweise häufiger zu Blechschäden als zu Personenschäden. Dennoch gilt: Bei jedem Unfall ist richtiges Handeln gefordert.
    Quelle: Imago

    Das Wichtigste: Ruhe bewahren! Auch wenn es sich wie eine absolute Ausnahmesituation anfühlt: Statistisch gesehen passiert alle 12 Sekunden ein Unfall. Die häufigsten Gründe: Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren. Dabei sind Blechschäden sehr viel wahrscheinlicher als Personenschäden. Nur bei knapp jedem neunten Unfall kommt es zu Verletzten.

    Verhalten nach Unfällen: Safety First

    Passiert der Unfall im laufenden Verkehr, sollte zu Beginn die Unfallstelle gesichert werden:

    Haltet euch an folgende Punkte: Anhalten - Warnblinkanlage einschalten und unbedingt eine Warnweste anlegen. Warndreieck mit genügend Sicherheitsabstand aufstellen, dabei aber immer auf eure eigene Sicherheit achten.

    Polizeipräsidium München

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    Wie weit entfernt muss ein Warndreieck aufgestellt werden?

    Für das Warndreieck gilt eine Entfernung von ca. 250 Metern (Autobahn) bzw. 100 Metern (Landstraße) zum Unfallort als Richtwert. Tipp: Um den richtigen Abstand zu ermitteln, hilft es, sich an den Leitpfosten zu orientieren. Sie stehen am Straßenrand stets in einem Abstand von 50 Metern.
    Ist der Sachschaden geringfügig, dürfen die Unfallfahrzeuge zusätzlich auf den Seitenstreifen gefahren werden. Bei größeren Schäden und verletzten Beteiligten jedoch nichts bewegen, um möglichst keine Spuren zu verändern. Einzige Ausnahme: Die Sicherung der Spuren ist zweitrangig, wenn dadurch Erste-Hilfe-Maßnahmen behindert werden.

    Erste Hilfe leisten: Falsch ist nur, wenn man nicht hilft!

    Besonders groß ist die Unsicherheit, wenn Personen verletzt wurden. Laut einer ADAC-Umfrage aus dem Jahr 2021 traute sich knapp die Hälfte der Befragten nicht zu, im Ernstfall helfen zu können. Doch im Notfall gilt ausnahmslos: keine Hemmungen - Hauptsache etwas tun! Und: Wer Erste Hilfe leistet, kann juristisch gesehen nichts falsch machen.

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    Übung der Bergwacht im Schwarzwald
    FAQ

    Notruf richtig absetzen: Das W-Schema für die 110

    • WER (Name, Standort)
    • WO (Unfallort, Umgebung)
    • WAS (Zahl der Verletzten, Unfallhergang und -folgen)
    • WARTEN (Rückfragen zulassen)
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    Muss man bei einem Unfall die Polizei rufen?

    Allgemein wird empfohlen, immer dann die Polizei zu benachrichtigen, wenn es zu Verletzten oder größeren Sachschäden gekommen ist. Bei Verkehrsunfällen auf der Autobahn ist es laut ADAC zudem sinnvoll, Rettungskräfte zur Sicherung der Gefahrenstelle hinzuzuziehen. Gleiches gilt, wenn die Schuldfrage strittig ist oder es sich um einen Firmen- bzw. Mietwagen handelt.

    Es ist richtig, bei Verkehrsunfällen die Polizei zu rufen. Wenn es kein wirklicher Notfall ist, sollte das über die Amtsleitung, also die normale Festnetznummer, geschehen. Es ist aber in Ordnung, wenn Menschen, bei dem, was sie als Notfall wahrnehmen, den Notruf, also die 110, wählen.

    Michael Mertens, stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender

    Ist niemand verletzt, der Schaden klein und die Schuldfrage eindeutig, kann die Beweismittelsicherung selbst übernommen werden: Entstandene Schäden, Bremsspuren oder Glassplitter sind aus verschiedenen Perspektiven zu fotografieren und Zeugen-Anschriften zu notieren. Auch sollten die beteiligten Parteien Fahrzeugpapiere, Versicherungsdaten und Personalien austauschen. Wichtig ist, dass ein Unfallbericht verfasst wird, den alle Beteiligten unterschreiben.

    Unfall richtig dokumentieren

    Viele Versicherungen bieten dafür vorgefertigte Formulare an. Liegen diese im Handschuhfach bereit, ist man gut gewappnet. Alternativ lässt sich der Unfall aber auch selbst dokumentieren:
    • Datum
    • Ort
    • Uhrzeit des Unfalls
    • Entstandene Schäden
    • Daten aller Beteiligten
    • Verletzte
    • Kennzeichen
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    Und jetzt? Was kommt nach dem Unfall?

    Nachdem die Unfallstelle geräumt ist, sollten Unfallverursachende ihre Versicherung informieren. Die Frist dafür beträgt meist maximal eine Woche. Ist die Schuldfrage nicht eindeutig, gilt es für alle Beteiligten, die Kfz-Haftpflichtversicherungen zu informieren.

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    Achtung: Zettel an der Scheibe reicht nicht!

    Ein kniffliger Sonderfall: wenn ein geparktes Auto beschädigt wird und keine anderen Unfallbeteiligten vor Ort sind. Dass ein Zettel mit Kontaktdaten an der Scheibe ausreiche, ist ein weitverbreiteter Irrglaube.
    Wer einen Schaden verursacht hat, muss zunächst eine "angemessene Zeit" warten. Die Polizei Hamburg gibt einen Richtwert von 30 bis 45 Minuten vor. Taucht der oder die Geschädigte nicht auf, ist die Polizei zu verständigen. Einfach Wegfahren ist keine Option und bedeutet Unfallflucht und damit eine Straftat.

    • Ruhe bewahren
    • Unfallstelle sichern
    • Erste Hilfe und Notruf
    • Beweise dokumentieren (lassen)
    • Daten mit Unfallgegner austauschen
    • Versicherung informieren

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