Abos fürs Sport-Streaming: So erkennt man Kostenfallen

Abos bei Streamingdiensten:Kostenfallen beim Sport-Streaming vermeiden

von Marie Vandenhirtz
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Immer mehr Streamingdienste strömen auf den Markt, gerade im Sport-Bereich. Um Kunden zu halten, nutzen die Anbieter einige Tricks, die zu Kostenfallen werden können.

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Der Wettbewerb um die Übertragung von Sport-Events wächst. Während vor einigen Jahren noch Fernsehsender Events live zeigten, dominieren heute Streaming-Dienste den Markt. DAZN, Amazon Prime, Sky: Mit immer mehr Anbietern wächst auch die Konkurrenz um Exklusivrechte. Und wer mehr Kunden hat, hat in der Regel auch mehr Geld, sich diese Rechte zu leisten. Deswegen versuchen die Dienste, Kunden möglichst lange zu binden.

Kostenfalle: Jahresmitgliedschaft statt Monatsabo

Eine häufige Falle: Kunden schließen ein Monatsabo ab, erhalten aber eine Bestätigung über eine Jahresmitgliedschaft. So ist es auch schon vorgekommen, dass ein Widerruf des Vertrags unter Verweis auf die Nutzungsbedingungen abgelehnt wurde.
Grundsätzlich haben Verbraucher das Recht, einen online geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen zu widerrufen. Ausnahmen gibt es nur bei Inhalten, die heruntergeladen und sofort genutzt werden können: etwa bei E-Books oder Videodateien. Im Falle eines Streaming-Abonnements greift die Ausnahme nicht, der Vertrag kann widerrufen werden.

Hier lauern weitere Fallen




So können Sie den Vertrag widerrufen

Wer in eine solche Situation gerät, kann seinen Vertrag sofort widerrufen, etwa mithilfe eines Musterschreibens des Zentrums des Europäischen Verbraucherschutzes. In dem Schreiben sollte der Anbieter darauf hingewiesen werden, dass das Widerrufsrecht gemäß Paragraf 356 Abs. 4 BGB besteht und die Unterscheidung zwischen digitalen Inhalten und digitalen Dienstleistungen nach Paragraf 327 Abs. 2 BGB gilt.
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Laufende Abonnements können meist jederzeit vor Vertragsende gekündigt werden und bleiben bis zum Ende der vereinbarten Vertragsdauer aktiv. Sofern ein wichtiger Grund vorliegt, können diese fristlos gekündigt werden, etwa bei Preiserhöhungen.

Tipp: Zahlungsautorisierungen bei Kündigung widerrufen

Zudem empfiehlt es sich, die erteilte Einzugsermächtigung zu widerrufen, um zu verhindern, dass der Anbieter weiterhin Beiträge abbucht. Bei Zahlungen über Dienste wie Paypal oder Klarna kann die Autorisierung für Abbuchungen direkt im Konto aufgehoben werden. Dazu genügt es, die Zahlung an den Anbieter auszuwählen und die Autorisierung durch "Kündigen" zu beenden.
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Nutzungsbedingungen vorab prüfen

Grundsätzlich ist es ratsam, Anbieter zu meiden, die das Widerrufsrecht in ihren AGB einschränken und die Nutzungsbedingungen genau zu prüfen, bevor ein Abo abgeschlossen wird.

Verbraucher*innen müssen Preiserhöhungen und Programmeinschränkungen in ihren Aboverträgen nachvollziehen können.

Jutta Gurkmann, Expertin für Verbraucherschutzpolitik

Kostenfallen umgehen

Wen nur einzelne Groß-Events interessieren, kann Kostenfallen ganz leicht vermeiden, indem Pay-per-View-Angebote genutzt werden. Dabei zahlt man nur für das jeweilige Ereignis - ohne langfristige Verpflichtungen oder zusätzliche Kosten.

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Fallbeispiel: DAZN-Klauseln zu Preiserhöhungen teilweise rechtswidrig

Der Streamingdienst DAZN hatte sich im Jahr 2022 in den Nutzungsbedingen vorbehalten, Preise an "erhebliche Veränderungen in den Beschaffungs- oder Bereitstellungskosten" anzupassen. Das Oberlandesgericht (OLG) München kam nun zu dem Schluss, dass dieses Vorgehen teilweise rechtswidrig ist. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hatte geklagt.
Laut dem OLG gebe die Klausel Abonnenten keine Möglichkeit, eine Preiserhöhung nachzuvollziehen. "Die Nutzungsbedingungen von DAZN waren derart schwammig formuliert, dass sie dem Unternehmen zu viel Spielraum für willkürliche Preis- und Vertragsänderungen boten", so Jutta Gurkmann, vom VZBV.

Parallel läuft eine Sammelklage der Verbraucherzentrale gegen DAZN. Zwischen 2021 und 2022 habe es unzulässige Preiserhöhungen gegeben. Wann sich Betroffene der Sammelklage anschließen können, ist noch nicht bekannt. Über einen News-Alert der Verbraucherzentrale kann man sich jedoch informieren lassen, wann das Klageregister eröffnet wird.

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Quelle: dpa

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