Nebenkostenprivileg fällt weg: Was das für Mieter bedeutet

    Kabelfernsehen für Mieter:Nebenkostenprivileg: Was der Wegfall bedeutet

    Florence-Anne Kälble
    von Florence-Anne Kälble
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    Das Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren wird auf Beschluss der Politik abgeschafft. Was verbirgt sich dahinter und was bedeutet das für die TV-Kosten für Mieter in ihrer Wohnung?

    Abschaffung des Nebenkostenprivilegs
    Ab 1. Juli kann jeder Mieter frei wählen, über wen und wie er das eigene TV-Programm beziehen möchte. Was bedeutet die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für Mieter? Telekommunikationsexperte Michael Gundall erläutert die Änderungen.16.01.2024 | 6:17 min
    Beim Einzug in eine Mietwohnung hörten Mieter oft den Satz: "Der Kabelanschluss ist inkludiert". Abgerechnet wurde dieser über die Nebenkosten. Eine freie Wahl, wie ferngesehen werden möchte, haben die Mieter zwar, aber zahlen mussten sie den bereits vorhandenen Kabelanschluss bislang trotzdem.
    Dieses sogenannte Nebenkostenprivileg ist ein Relikt aus den Anfangszeiten des Kabelfernsehnetzes. Um die technische Neuerung der breiten Bevölkerung zugänglich zu machen, wurde ein Gesetz geschaffen, das dem Vermieter ermöglichte, einen Sammelvertrag für die Mieterschaft abzuschließen.

    Das System basiert auf dem Anreiz, je mehr daran teilhaben, desto günstiger wird es für den Einzelnen.

    Michael Gundall, Fachberater Technik der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

    Breitbandkabelanschluss zur Versorgung eines Wohngebäudes mit einem Fernsehsignal.
    Der Beschluss zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs fiel schon 2021. Bis Ende Juni 2024 läuft aber noch die Übergangsfrist.
    Quelle: Imago

    Technik für TV hat sich weiterentwickelt

    Vor gut 40 Jahren sei das Kabelfernsehen - die Revolution von zwei bis sechs Kanäle auf mehr als 30 - auch eine Modernisierung gewesen. "Heute ist diese Regelung aber nicht mehr zeitgemäß", sagt Michael Gundall, Fachberater Technik der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Mittlerweile gibt es viele verschiedene Empfangsarten fürs Fernsehen, wie beispielsweise DVB-T2 HD, IPTV und Streaming oder auch ganz klassisch über eine Satellitenschüssel. "Die Technik hat sich weiterentwickelt und ein Festhalten am Nebenkostenprivileg ist einfach nicht mehr zeitgemäß."

    Mit der Abschaffung findet endlich ein richtiger Wettbewerb beim Fernsehempfang statt.

    Michael Gundall, Verbraucherschützer

    Die Politik hat im Zuge der Modernisierung einiger Gesetze auch das Nebenkostenprivileg bereits zum 1. Dezember 2021 abgeschafft. "Es gibt eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024, da die Kabelnetzbetreiber viele Verträge entsprechend umstellen müssen und das ist von heute auf morgen nicht direkt möglich", erklärt Gundall.
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    Wird das Kabelfernsehen auf einmal abgestellt?

    Wegen der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs muss jedoch niemand Sorge haben, dass nach dem 1. Juli 2024 die Fernsehgeräte von heute auf morgen schwarz bleiben. "Der Vermieter wird sicherlich einen Aushang machen oder die Mieter anschreiben, sodass diese genügend Zeit haben, sich um Alternativen zu kümmern", so der Verbraucherschützer.

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    Dass Netflix dem Teilen von Passwörtern einen Riegel vorgeschoben hat, hätte dem Streamingdienst durchaus schaden können. Aber weit gefehlt: Millionen neuer Kunden sind die Folge.
    Symbolfoto: Das Logo des Streaming Dienstes Netflix ist auf einem Fernseher zu sehen.

    Was bedeutet das für Mieter mit Kabelanschluss?

    Wer seinen Kabelanschluss weiterhin behalten möchte, kann das tun. Die Kosten hierfür werden sich laut Verbraucherzentrale zwar erhöhen, aber nicht signifikant: "Durch die anderen Anbieter auf dem Markt wie IPTV und DVB-T2 HD gibt es einen gewissen Konkurrenzdruck und deshalb wird der Markt die Preise regeln." Gundall halte einen Preis von sechs bis zehn Euro pro Monat für den Kabelanschluss für realistisch.
    Wichtig sei jedoch, dass Mieter, die bislang ihren Kabelanschluss über die Nebenkosten abgerechnet bekommen haben, selbst tätig werden müssen. "Wir raten allen, die ihren Kabelanschluss behalten wollen, einen sogenannten Einzelnutzer-Vertrag abzuschließen", betont der Experte. Der Vermieter habe nur die Pflicht, sich um die Kündigung des Sammelvertrags zu kümmern. Tut er das nicht, so muss er ab dem 1. Juli 2024 die Kosten tragen und darf diese nicht mehr mit den Mietern abrechnen.
    Auf dem Bild sieht man zwei hohe Wohngebäude.
    Die Pestel-Studie für "Soziales Wohnen" zeigt, wie staatliche Mietzahlungen den Markt beeinflussen. 16.01.2024 | 2:02 min

    Welche Alternativen zum Kabelfernsehen gibt es?

    Alternativen zum Kabelanschluss sind der Empfang von DVB-T2 HD über die Hausantenne oder über das Internet, also IPTV. "Daneben gibt es auch diverse Streamingdienste sowie bei südöstlicher Balkon-Ausrichtung die Möglichkeit einer Satellitenschüssel auf dem Balkon, wobei hier der Vermieter seine Zustimmung geben muss", fügt Verbraucherschützer Gundall hinzu.

    Nebenkostenprivileg fällt weg
    :Die Alternativen zum Kabelfernsehen

    Ab Juli dürfen Vermieter die Kosten für Kabelanschlüsse nicht mehr weitergeben. Ob Smart-TV, Satellitenempfang oder neuer Kabel-Vertrag: Das sind die Möglichkeiten für Mieter.
    von Cornelia Petereit
    Mit einer Fernbedienung wird ein Smart-TV bedient.
    mit Video

    Was ist mit Internet und Telefonieren über den Kabelanschluss?

    Wer möchte, kann Internet und Telefonie auch weiterhin über seinen Kabelanschluss laufen lassen und nur bezüglich des Fernsehens eine andere Quelle nutzen. Aber auch die andere Variante, Fernsehen über Kabel, Telefonie und Internet über einen anderen Anbieter ist möglich. "In diesen Fällen muss jeweils ein Einzelvertrag über die jeweilige Nutzung abgeschlossen werden", erklärt der Verbraucherschützer. Der Anbieter wird dann eine entsprechende Filterdose installieren.

    Die Verbraucherzentrale warnt ausdrücklich vor sogenannten Medienberatern, die derzeit von Haus zu Haus gehen. "Die Medienberater sind entweder Vertriebsmitarbeiter, die direkt für den Kabelnetzbetreiber arbeiten, oder für Vertriebsunternehmen im Auftrag des Kabelnetzbetreibers unterwegs und versuchen, Verträge zu verkaufen", erklärt Gundall.

    Hier gäbe es laut dem Experten auch "schwarze Schafe", die versuchten, unter einem Vorwand ins Haus zu gelangen. Mit Überrumpelungstaktik werde gedroht, dass bei Nicht-Unterschreiben des Vertrags der Fernseher schwarz bleibe. Gundall rät dazu, souverän zu bleiben, sich nicht unter Druck setzen zu lassen und vor allem, niemanden ins Haus zu lassen: "Wer vom Wechsel betroffen ist, soll eine Nacht über das Angebot schlafen und es am nächsten Tag noch mal in Ruhe durchlesen, bevor er etwas unterschreibt."

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    Der Artikel wurde erstmals am 21. Juli 2023 veröffentlicht.

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