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Steuereintreibungen absurd

Rückzug nach Frontal21-Bericht

Google senkt die Kosten für Online-Werbeanzeigen deutlich.
von Daniel Pontzen und Michael Haselrieder

Weil Google & Co nicht angemessen besteuert werden, wollten einige Finanzämter Unternehmen als Steuereintreiber einspannen. Nach einem Frontal21-Bericht wurden die Pläne kassiert.

Datum:
19.03.2019
Verfügbarkeit:
Video leider nicht mehr verfügbar

Der Schock war groß bei Firma Schönberger. Der bayerische Mittelständler verkauft Markisen und Rollläden übers Internet. Die Stimmung war prächtig - bis eines Tages Post von den bayerischen Finanzbehörden kam. Nach einer Betriebsprüfung hieß es plötzlich, die Firma solle auf alle Werbeanzeigen, die sie in den vergangenen Jahren bei Google geschaltet hat, nachträglich 15 Prozent Steuern zahlen. "Das bedeutet, dass wir von einer Steuernachzahlung im Bereich von zwei bis vier Millionen Euro ausgehen müssen", sagt Geschäftsführer Michael Mayer.

Genauso erging es vielen weiteren Firmen, die ihr Geld über das Internet verdienen wie Frontal21 im Februar berichtete. Das Finanzamt wendete plötzlich eine alte Steuerart neu auf sie an: Weil der Geschäftspartner im Ausland sitzt und nicht besteuert werden kann, soll das deutsche Unternehmen 15 Prozent sogenannte Quellensteuer entrichten - um sie sich anschließend vom ausländischen Geschäftspartner erstatten zu lassen. Bei Konzertveranstaltern etwa ist das üblich - sie bekommen dann das Geld von der ausländischen Band zurück.

"Das ist völlig absurd"

Wie soll ein bayrischer Einzelunternehmer an Google herankommen, an dem sich die Finanzverwaltungen dieser Welt die Zähne ausbeißen?
Steuerrechtsexperte Manuel Theisen

Nur: In der Welt des Digital-Geschäfts gilt das als völlig illusorisch. Die Chance von deutschen Mittelständlern, sich das Geld bei Google & Co zurückzuholen, tendiere gegen null, waren sich Experten einig. "Das ist reine Theorie", sagte der Steuerrechtsexperte Manuel Theisen. "Wie soll ein bayrischer Einzelunternehmer an Google herankommen, an dem sich die Finanzverwaltungen dieser Welt die Zähne ausbeißen?"

"Das ist völlig absurd", erklärte auch Christoph Wenk-Fischer vom Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland. "Die deutschen Unternehmen sollen für etwas bezahlen, was ausländische Unternehmen als Gewinn verbuchen können." "Unerträglich" sei das, zumal die Regelung potenziell fast alle deutsche Firmen erfassen könnte: "Alle, die modernes Onlinemarketing machen, sind davon betroffen." Nicht nur im Einzelfall sei das "ruinös", prognostizierte Professor Theisen. Es werde Firmen "in schwierige Lagen" treiben, "bis hin zur Insolvenz".

Bayern Verursacher und Schlichter zugleich

Jetzt steht endgültig fest, dass inländische werbetreibende Unternehmen keinen Steuereinbehalt bei Onlinewerbung vornehmen müssen.
Albert Füracker, Finanzminister CSU

Frontal21 hatte als erstes ausführlich über diese Steuerpläne berichtet. Heute nun wurden die Pläne offiziell auf Bund-Länder-Ebene beerdigt. Ausgerechnet die bayerische Landesregierung rühmte sich nun der Einigung. "Auf Veranlassung Bayerns wurde heute eine Klärung auf Bund-Länder-Ebene erreicht. Jetzt steht endgültig fest, dass inländische werbetreibende Unternehmen keinen Steuereinbehalt bei Onlinewerbung vornehmen müssen", ließ sich Finanzminister Albert Füracker (CSU) in einer Pressemitteilung zitieren.

Dazu muss man wissen: Die ersten bekannt gewordenen Fälle dieser Art kamen aus der bayerischen Finanzverwaltung – dass sich nun ausgerechnet die Regierung des Freistaats für die Beerdigung der Pläne auf die Schulter klopft, sehen viele Betroffene als Polit-PR für Fortgeschrittene. Dennoch ist die Erleichterung bei ihnen groß. "Unser Arbeitstag ist heute beendet – wir feiern", sagte ein betroffener Unternehmer heute gegennüber Frontal21 – nach Bekanntwerden der Pläne hatte der Jungunternehmer monatelang akute Existenzangst gehabt

Bie vielen betroffenen Unternehmen ging es um Beträge von mehreren Millionen Euro. Denn die aus ihrer Sicht völlig unfaire Steuerbelastung sollte nicht nur für die Zukunft gelten, sondern rückwirkend, zum Teil für bis zu sieben Jahre. Für die betroffenen Unternehmen hätte dies bedeutet, Rückstellungen in Millionenhöhe in der Bilanz vorsehen zu müssen - Beträge, die kaum eines der oft jungen Unternehmen zur Verfügung hatte.

Ignorieren und darauf hoffen, dass eines Tages ein Gericht die Steuer als unzulässig erklärte, ging aber auch nicht: Dann hätte eine Anklage wegen Insolvenzverschleppung gedroht - und im schlimmsten Fall Gefängnis. Sprich: Die Not der betroffenen Unternehmen war akut. Bis heute.

Internationale Regelung weiterhin unklar

...als ob die großen ausländischen Digitalkonzerne durch die Hintertür getroffen werden sollen - aber der Schuss geht völlig nach hinten los, weil er eben die deutschen Unternehmen trifft.
Christoph Wenk-Fischer, Bundesverband E-Commerce

Viele, die mit dem Thema vertraut sind, hatten den Eindruck, dass die neue Besteuerungspraxis auf eine übermotivierte Finanzverwaltung in München zurückgeht. Im hehren Versuch, die Internet-Giganten endlich zur Steuerkasse zu bitten, hätte man jedoch nicht nur übers Ziel hinausgeschossen, sondern direkt ins Herz der einheimischen Digitalbranche, so Verbandssprecher Wenk-Fischer: Das habe so ausgesehen, "als ob die großen ausländischen Digitalkonzerne durch die Hintertür getroffen werden sollen - aber der Schuss geht völlig nach hinten los, weil er eben die deutschen Unternehmen trifft."

Ob diese Art der Besteuerung bundesweit kommen würde, war bis zuletzt nicht klar. Der Bundesfinanzminister hatte sich nicht festlegen wollen. Hierzu "besteht noch keine abgestimmte Auffassung zwischen den Finanzverwaltungen von Bund und Ländern", teilte sein Ministerium im Februar mit. Heute nun gab es diese Einigung – und damit Entwarnung für die deutschen Unternehmen. Ob es darüber hinaus die angestrebte große, internationale Lösung geben wird, um die großen Internet-Konzerne doch noch angemessen zu besteuern, bleibt nach einem neuerlichen erfolglosen Vorstoß auf EU-Ebene unklar.

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