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Kinderfänger im Netz

Schützen Gesetze vor Missbrauch?

Archiv: Mädchen mit Smartphones
von Anne Herzlieb, Astrid Randerath und Sarah Tacke

Der Versuch des Cybergroomings, also wenn Erwachsene mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Absichten Kinder im Internet kontaktieren, soll nach dem Willen der Bundesregierung künftig strafbar sein.

Datum:
14.01.2020
Verfügbarkeit:
Video leider nicht mehr verfügbar

Experten gehen davon aus, dass jedes Kind bereits Erfahrungen mit Cybergrooming gemacht hat. Der Bundestag wird daher voraussichtlich noch in dieser Woche einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches beschließen. Demnach soll es künftig schon strafbar sein, wenn ein Erwachsener nur glaubt, mit einem Kind zu kommunizieren, aber tatsächlich mit einem verdeckten Ermittler der Polizei oder mit den Eltern Kontakt hat.

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