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Mordanschlag in Dresden

Radikale Islamisten und Schwulenhass

von Michael Haselrieder

Das Oberlandesgericht Dresden hat den Syrer Abdullah Al Haj Hasan zu lebenslanger Haft verurteilt. Es ist der erste Mordanschlag eines Islamisten in Deutschland aus Schwulenhass.

Videolänge:
14 min
Datum:
16.02.2021
Verfügbarkeit:
Video verfügbar bis 21.05.2024

„Es ist eine Tat, die fassungslos macht.“ Hans Schlüter-Staats, der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Dresden, findet in seiner Urteilsbegründung deutliche Worte: Der damals 20-jährige Abdullah Al Haj Hasan habe aus „religiöser Verblendung“ und „tiefverwurzelter Homophobie“ zugestochen. Das Gericht verurteilt ihn zur Höchststrafe, zu lebenslanger Haft wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Das Gericht stellt außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Entlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen.

Die Tat

In der Urteilsbegrünung erinnerte der Richter an die Opfer: Thomas L. und Oliver L. waren seit über sieben Jahren ein Paar. Sie wollten zusammenziehen. Zum Tag der Deutschen Einheit, Anfang Oktober 2020, haben die beiden Männer aus Krefeld Kurzurlaub gemacht: Erfurt, Weimar und dann Dresden. Am 4. Oktober waren sie abends in einem spanischen Restaurant gegenüber der Frauenkirche essen, bummeln anschließend zurück zum Hotel.

Um 21.25 Uhr trifft die beiden von hinten ein Schlag: „Ich dachte erst, es ist eine Art kumpeliger Schlag gewesen. Ich dachte, jemand der uns kennt, will uns überraschen“, sagt Oliver L. vor Gericht, der den Anschlag knapp überlebt hat. „Aber dann haben wir die Bedrohung gespürt, uns angeschaut und gleichzeitig um Hilfe gerufen.“ Mitten in der Dresdner Altstadt sticht der Täter mit zwei Messern mehrfach auf die beiden ein. Thomas L. stirbt im Krankenhaus. Er wird 55 Jahre alt.

Der Täter

Zwei Wochen später nimmt die Polizei den mutmaßlichen Täter fest. Der ist den Behörden seit langem bekannt: Abdullah Al Haj Hasan kommt 2015 als Flüchtling aus Syrien nach Sachsen und radikalisiert sich. 2018 verurteilt ihn das Oberlandesgericht Dresden zu einer Gefängnisstrafe. Der damals 18-Jährige war Anhänger des sogenannten Islamischen Staats und plante einen Selbstmordanschlag. Er wird als islamistischer Gefährder eingestuft.

Die Ermittler finden auf seinem Handy Chats aus dem Jahr 2017, die Frontal 21 vorliegen. Ein Chatpartner fragt Abdullah Al Haj Hasan: „Wir hören, dass Ihr Menschen mit dem Messer schlachtet. Warum?“ Abdullah antwortet: „Wir schlachten ausschließlich diejenigen, die vom Glauben abfallen.“ Nur fünf Tage nach seiner Haftentlassung hat Abdullah Al Haj Hasan den Anschlag auf das schwule Paar begangen.

Gewaltbereitschaft gegen Homosexuelle nimmt zu

Zur Gewalt gegen Homosexuelle gibt es in Deutschland kaum Zahlen. Nur die Berliner Polizei führt systematische Statistiken. Demnach ist die Zahl der homophoben Gewalttaten dort von 72 im Jahr 2018 auf 91 im Jahr 2019 gestiegen, ein Anstieg um 26 Prozent. Die Polizistin Anne von Knoblauch ist Ansprechpartnerin für Lesben, Schwule, Trans- und Bisexuelle in Berlin: „Die Gewaltbereitschaft steigt. Es gibt massive Übergriffe in U-Bahnen, Tritte gegen den Kehlkopf, wo wirklich ganz schlimme Verletzungen die Folge sind oder auch lebensbedrohliche Situation entstehen können.“

Nach dem tödlichen Anschlag auf Thomas L. hatten die sächsischen Behörden zunächst von einem „Mord an einem Touristen“ gesprochen - und ein mögliches homophobes Tatmotiv verschwiegen. Viele Wegefährten des Opfers aus der schwulen Community in seiner Heimatstadt Krefeld können das nicht nachvollziehen. Levent Sirkal, Vorsitzender des Krefelder CSD-Vereins, fordert, dass die Hintergründe des Anschlags aufgeklärt und klar benannt werden: „Wir leben in einer offenen Gesellschaft. Da muss man sagen dürfen, dass der Täter ein Islamist war. Man muss sagen dürfen, dass der Anschlag homophob war.“

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