Lieferkettengesetz: Schlagkräftig oder "zahnloser Tiger"?

    Lieferkettengesetz:Schlagkräftig oder "zahnloser Tiger"?

    von Marcel Burkhardt
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    Ein neues Gesetz soll ab 2023 sicherstellen, dass keine Kinder mehr in den Lieferketten deutscher Unternehmen ausgebeutet werden. Kann es leisten, was es verspricht?

    Zwei Kinder laufen mit Werkzeugen durch ein Feld, das unter Wasser steht
    Wird das Lieferkettengesetz helfen, Kinderarbeit zu verhindern?
    Quelle: Reuters

    • Ziel des "Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes" ist der Schutz von grundlegenden Menschenrechten
    • Insbesondere soll damit das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit durchgesetzt werden
    • Die Bundesregierung betrachtet das Gesetz als "schlagkräftig", Menschenrechtsorganisationen greifen die Regeln zu kurz

    In Borna bei Leipzig packt ein kleines Team von 50 Leuten eine große Aufgabe an.
    Die 50 Frauen und Männer des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sollen von nun an überprüfen, ob die deutsche Wirtschaft grundlegende Menschenrechte in ihren internationalen Lieferketten schützt. 

    Neue wissenschaftliche Erkenntnisse legen nahe, dass das Ausmaß der globalen Kinderausbeutung womöglich noch größer ist als bislang bekannt. Was sind die Ursachen? Wer trägt wirtschaftlich und politisch Verantwortung? Welche Macht haben internationale Finanzinvestoren? Und helfen neue Lieferkettengesetze, Kinderrechte künftig besser zu schützen?

    ZDFheute geht diesen Fragen in einer siebenteiligen Serie nach. Bisher erschienen:

    Kritik: Zu wenig BAFA-Prüfer für so große Aufgabe

    Bis zum Sommer will das Bundesamt die Teamstärke auf 100 Prüfer verdoppeln und 2024 weitere Leute einstellen. Kritiker bemängeln indes, dass die Behörde mit wenigen Kräften den Auftrag nicht erfüllen könne, das neue "Lieferkettengesetz" konsequent durchzusetzen.
    Ein BAFA-Sprecher entgegnet auf ZDFheute-Anfrage, man sei "voll arbeitsfähig" und setze auf ein "schlankes und effizientes Verfahren".
    Vom Lieferkettengesetz erfasst werden:
    • ab sofort circa 900 Unternehmen mit jeweils mehr als 3.000 Mitarbeitenden
    • ab 2024 circa 4.800 Unternehmen mit jeweils mehr als 1.000 Mitarbeitenden

    Save the Children: Kinderarbeit "in nahezu jeder Branche"

    Ziel ist es vor allem, das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit in den internationalen Lieferketten durchzusetzen. Denn laut Vereinten Nationen findet "moderne Sklaverei" noch immer "in jeder Region der Welt statt".
    Ausbeuterische Kinderarbeit ist ein besonders gravierender Teil davon, "in nahezu jeder Branche", wie Philipp Appel von Save the Children Deutschland sagt.
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    Branchen, die besonders von Kinder- und Zwangsarbeit profitieren, sind Experten zufolge neben der Elektro- und Textilindustrie vor allem die Lebensmittelbranche, insbesondere im Anbau von Kaffee, Kakao und Tee.

    Neue Pflicht: Zulieferer genauer unter die Lupe nehmen

    Deutsche Unternehmen, die Rohstoffe, Komponenten oder Produkte von ausländischen Zulieferern beziehen, sind von nun an aufgefordert, mit Blick auf mögliche Menschenrechtsverletzungen eine genaue Risikoanalyse sowie Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu betreiben.
    Fallen den BAFA-Prüfern in den Unternehmensberichten Ungereimtheiten auf, gibt es tiefergehende Kontrollen. Bei Verstößen gegen das Gesetz kann die Behörde Bußgelder bis zu 800.000 Euro verhängen.

    Grenzen der Sorgfaltspflicht 

    Die Bundesregierung bezeichnet das Lieferkettengesetz als "schlagkräftig", Menschenrechtsaktivisten sehen darin eher einen "zahnlosen Tiger".
    Ein Grund: Bei indirekten Zulieferern, Vorlieferanten also, "gelten die Sorgfaltspflichten nur anlassbezogen und nur, wenn das Unternehmen Kenntnis von einem möglichen Verstoß erlangt", wie es offiziell heißt.

    Geschädigte weiter vor hoher juristischer Hürde

    Einen weiteren Beleg der "Zahnlosigkeit" sehen sie in dem Fakt, dass eine zivilrechtliche Haftung der Unternehmen ausgeschlossen ist. Das bedeutet:

    Für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen wird es auch weiterhin sehr schwierig sein, vor deutschen Gerichten eine Entschädigung einzuklagen.

    Juliane Bing, Sprecherin des Inkota-Netzwerkes

    Die entwicklungspolitische Organisation sieht in dem Lieferkettengesetz dennoch einen "ersten wichtigen Schritt" zum Schutz grundlegender Menschenrechte und einen Paradigmenwechsel: "Weg von Freiwilligkeit und Selbstverpflichtungen der Unternehmen, hin zu verbindlichen Regelungen".

    NGO sieht deutsche Wirtschaft in erweiterter Pflicht

    Um Ausbeutung von Kindern in den Lieferketten der Lebensmittelindustrie zu beenden, sieht Bing deutsche Unternehmen auch finanziell unter Zugzwang. Entscheidend werde sein, ob diese "existenzsichernde Preise an die Bauern bezahlen werden". Dies geschehe bislang vielfach nicht.

    Wenn die Bauern einen Preis erhalten, der noch nicht einmal die Produktionskosten deckt, wie kann man da erwarten, dass Menschenrechte und Umweltstandards eingehalten werden?

    Juliane Bing

    Mit ihrer Frage weitet Bing den Blick auf die komplexen Zusammenhänge der Wirtschaft.

    Schlagkräftige Durchsetzung der Regeln? "Augenmaß"!

    Die 50 BAFA-Mitarbeiter in Borna richten ihre Prüfblicke dagegen von nun an auf die eingehenden Unternehmensberichte.
    Die Behörde sei sich bewusst, dass die Firmen vor teils "komplexen" und "herausfordernden" Prozessen stünden, erklärt ein Sprecher: "Daher wird das BAFA bei den Prüfungen mit Augenmaß vorgehen und unternehmerische Realitäten angemessen berücksichtigen".  





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