Trump-Ermittlung: Sanktion gegen Twitter-Nachfolger

    Ermittlungen verzögert:X im Streit um Trump-Daten verurteilt

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    Twitter-Nachfolger X muss eine Geldstrafe zahlen. Dabei geht es um die Rolle des Unternehmens bei den Sonderermittlungen gegen Ex-Präsident Donald Trump.

    Ex-US-Präsident Donald Trump
    Sonderermittler erwirkt Durchsuchungsbefehl für Trumps Twitter-Konto - Twitter-Nachfolger X reagiert zu langsam.
    Quelle: AP

    Das Team von US-Sonderermittler Jack Smith hat im Januar einen Durchsuchungsbefehl für Unterlagen in Verbindung mit dem Twitter-Konto des früheren US-Präsidenten Donald Trump erwirkt.
    Ein Richter verhängte eine Strafe in Höhe von 350.000 US-Dollar (319.000 Euro) gegen das Unternehmen, weil es den Durchsuchungsbefehl verzögert umsetzte. Das geht aus Gerichtsdokumenten hervor, die am Mittwoch veröffentlicht wurden.

    Bundesberufungsgerichts weist Twitter Klage ab

    Die Einzelheiten sind in einer Entscheidung des Bundesberufungsgerichts in Washington enthalten, in der die Klage von Twitter zurückgewiesen wurde, wonach ein Richter einer niedrigeren Instanz das Unternehmen zu Unrecht wegen Missachtung des Gesetzes verurteilt und die Strafe verhängt habe.
    Demnach erwirkte Smiths Team am 17. Januar einen Durchsuchungsbefehl, in dem Twitter angewiesen wurde, bis zum 27. Januar "Daten und Unterlagen" zu Trumps Twitter-Konto vorzulegen. Smith erwirkte außerdem eine Geheimhaltungsvereinbarung, die es Twitter untersagte, den Durchsuchungsbefehl öffentlich zu machen. In der Akte heißt es, das Gericht habe "einen hinreichenden Grund für die Durchsuchung des Twitter-Accounts nach Beweisen für Straftaten gefunden".
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    Gericht: Offenlegung von Durchsuchungsbefehl könnte laufende Ermittlungen gefährden

    Das Gericht befand den Unterlagen zufolge, dass eine Offenlegung des Durchsuchungsbefehls das Risiko berge, dass Trump die laufenden Ermittlungen "ernsthaft gefährde", indem er die Möglichkeit erhalte, "Beweise zu vernichten, Verhaltensmuster zu ändern", hieß es.
    Twitter widersprach der Geheimhaltungsvereinbarung und erklärte, dass es keine Kontoinformationen herausgeben werde, wie es in der Entscheidung heißt. Die Richter schreiben, dass Twitter die Rechtswirksamkeit des Durchsuchungsbefehls nicht in Frage gestellt, aber argumentiert habe, dass die Geheimhaltungsvereinbarung eine Verletzung des Ersten Verfassungszusatzes sei.
    Twitter habe vor einer Herausgabe von Informationen gefordert, dass das Gericht die Rechtmäßigkeit der Vereinbarung beurteile. Vollständig umgesetzt habe Twitter die Anordnung erst am 9. Februar, heißt es in der jüngsten Entscheidung.
    Trump vor Gericht
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    Sonderermittler erhebt Anklage: Trump plädiert auf nicht schuldig

    Sonderermittler Smith hat vergangene Woche eine Anklageschrift gegen den 77-Jährigen mit vier Punkten publik gemacht: Verschwörung zum Betrug an den Vereinigten Staaten, Verschwörung zur Behinderung der Beglaubigung des Wahlsieges von Präsident Joe Biden am 6. Januar 2021, Behinderung und Verschwörung gegen das Wahlrecht. Trump plädierte auf nicht schuldig. Er hat die Ermittlungen als politisch motiviert bezeichnet.
    Trump schrieb am Mittwoch in einer Reaktion auf seiner Plattform Truth Social, das Justizministerium habe sein Twitter-Konto "heimlich angegriffen". Er bezeichnete die Ermittlungen als einen Versuch, seine Kandidatur für eine Wiederwahl ins Weiße Haus 2024 zu behindern.
    Ein Sprecher des Büros des Sonderermittlers lehnte es ab, sich zu dem Durchsuchungsbefehl und was damit verfolgt wurde zu äußern. Welche Informationen genau angefordert wurden, ist nicht bekannt. Die früher als Twitter bekannte Plattform X bestätigte automatisch den Eingang einer Anfrage. Darin hieß es, eine Reaktion folge in Kürze.

    Missbrauchs-Prozess
    :Trump scheitert mit Verleumdungsklage

    Im Mai war Ex-US-Präsident Trump in einem Zivilprozess wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden. Sein Opfer sprach von Vergewaltigung - und darf das auch weiterhin.
    Der ehemalige US-Präsident ist im Gericht in Manhattan.
    Quelle: AP

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