Betätigungsverbot für Hamas - das sind die Folgen

    Ankündigung von Kanzler Scholz:Was ein Betätigungsverbot für Hamas bedeutet

    Samuel Kirsch
    von Samuel Kirsch
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    Bundeskanzler Scholz hat ein Betätigungsverbot für die Hamas in Deutschland angekündigt. Spricht die Innenministerin ein solches Verbot aus, hat das weitreichende Folgen.

    Demonstration von Pro-palästinensische Aktivisten in Duisburg-Hoch am 09.10.2023.
    Ob die Teilnahme an pro-palästinensischen Demonstrationen in Zukunft rechtlich verboten ist, hängt von mehreren Faktoren ab.
    Quelle: picture alliance / Jochen Tack

    Wer gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot verstößt, begeht eine Straftat und kann zu einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr oder zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Welche Betätigungen der Hamas genau verboten werden, legt die Bundesinnenministerin in ihrer Verbotsverfügung fest.

    Folgen für Mitglieder und Unterstützer in Deutschland

    Sollte ein umfassendes sogenanntes kollektives Betätigungsverbot gegen die Hamas in Deutschland ausgesprochen werden, hätte das nicht nur für Hamas-Mitglieder, die in Deutschland leben, sondern auch für Unterstützer der Terrororganisation Folgen. Denn gegen das Betätigungsverbot verstoßen und sich dadurch strafbar machen kann beispielsweise:
    • Wer Propagandamaterial verteilt, mit dem die Hamas unterstützt wird
    • Wer von Deutschland aus Geld an die Hamas spendet
    • Wer an Versammlungen der Hamas teilnimmt oder
    • Wer ihre Kennzeichen verwendet
    Die Flagge der Hamas, die auf der EU-Terrorliste steht, zu zeigen, ist allerdings schon jetzt, auch ohne das Betätigungsverbot, strafbar und kann mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.
    Ein Betätigungsverbot führt nach Auskunft des Bundesinnenministeriums auf seiner Webseite außerdem dazu, dass die deutschen Behörden Vermögen der Hamas, das sich in Deutschland befindet, einziehen können. Dies könnte möglicherweise auch Spendengelder betreffen, die hierzulande zugunsten der Hamas gesammelt werden.
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    Unklar, was für Sympathie-Kundgebungen gilt

    Inwieweit auch bloße Sympathie-Kundgebungen von einem Betätigungsverbot erfasst werden, ist rechtlich nicht ganz einfach zu bewerten. Je eher mit einer Kundgebung die Hamas als Organisation unterstützt wird, desto eher stellt dies einen Verstoß gegen ein Hamas-Betätigungsverbot dar.
    Pro-Palästina-Kundgebungen ohne direkten Bezug zur Hamas dürften dagegen außerhalb des angekündigten Betätigungsverbots liegen. Die Abgrenzung kann im Einzelfall schwierig sein und hängt auch davon ab, wie genau das Bundesinnenministerium das Betätigungsverbot ausgestalten wird.

    Auch "Samidoun" soll verboten werden

    Neben dem Betätigungsverbot für die Hamas kündigte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) an, dass die pro-palästinensische Organisation "Samidoun" in Deutschland verboten werden soll. Während die Hamas über keinen offiziellen Ableger in Deutschland verfügt, ist "Samidoun" als Gruppierung in Deutschland und anderen EU-Staaten organisiert. Deswegen kommt für "Samidoun" ein sogenanntes Organisationsverbot in Betracht. Anders als das Betätigungsverbot richtet sich dieses darauf, die Organisation zu zerschlagen, ihre Strukturen aufzulösen und damit jede Tätigkeit zu unterbinden.
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    Vereinsverbot nur in Ausnahmen

    Ein Vereinsverbot ist wegen der grundrechtlich geschützten Vereinigungsfreiheit nur als letztes Mittel zulässig. Das Grundgesetz erlaubt es für Vereinigungen, deren Zwecke oder Tätigkeiten gegen Strafgesetze verstoßen oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten.
    Sogenannte "Ausländervereine", deren Leiter oder Mitglieder überwiegend Ausländer sind, können auch dann verboten werden, wenn der Verein andere inländische oder ausländische Vereinigungen unterstützt, die Anschläge veranlassen oder Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer Belange befürworten.
    Samuel Kirsch ist Redakteur in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz

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