Magdeburg-Täter: 110 Mal waren Behörden mit Taleb A. befasst
Attentäter von Magdeburg:110 Mal waren Behörden mit Taleb A. befasst
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Warum haben die Behörden den Attentäter von Magdeburg nicht gestoppt? Der Weihnachtsmarkt war Schauplatz einer Bluttat - obwohl es viele Hinweise auf Attentäter Taleb A. gab.
Menschen halten Kerzen bei einer Gedenkveranstaltung für die Opfer des Anschlags auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg.
Quelle: AFP
Ganze 110 Mal haben sich Deutschlands Sicherheitsbehörden vor dem Terrorakt von Magdeburg mit dem späteren Täter befasst. Dass Taleb A. den einschlägigen Behörden des Bundes und mehrerer Länder kein Unbekannter war, ist spätestens seit der vorherigen Sitzung des Innenausschusses des Bundestags bekannt.
Doch knapp vier Wochen nach der Todesfahrt von Magdeburg wird nun immer klarer, wie kontinuierlich die zuständigen Stellen über Jahre mit dem späteren Attentäter befasst waren. Auf 16 klein bedruckten Seiten listet eine Chronologie insgesamt 110 Vorfälle auf.
Auch vor dem Anschlag in Magdeburg fiel Taleb A. den Behörden immer wieder auf. Seiner Ärztekammer drohte er vor Jahren mit einer Tat, die international Beachtung bekommen werde.22.12.2024 | 2:05 min
Behörden öfter mit Taleb A. befasst als bisher bekannt
Der neue Bericht stammt aus dem Bundesinnenministerium und beruht auf Daten, die Bundesbehörden und -länder dem Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt haben. Die akribische Feinarbeit ist eingestuft als "Verschlusssache - nur für den Dienstgebrauch" und liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Der "Spiegel" berichtete zuerst in seiner Online-Ausgabe darüber.
Der Bericht wurde keine 20 Stunden vor der zweiten Ausschusssitzung des Innenausschusses fertig. Zumindest scheinen die Behörden dieses Mal nichts hinterm Berg halten zu wollen, war aus der Opposition nach der rund dreistündigen Sitzung zu hören.
Die Zahl der mitgeteilten Behörden-Vorgänge rund um Taleb A. vor dessen Attentat auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt war deutlich höher als bislang bekannt. Von 80 Vorfällen war im Dezember die Rede. Jetzt sind es 30 mehr.
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Saudi-Arabien warnte schon 2023
Das in Tabellenform erstellte Ministeriumspapier zeigt etwa, dass Saudi-Arabiens Behörden am 27. November 2023 das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) anschrieben. Die Saudis meldeten ein Posting von Taleb A. auf seinem X-Account. "Something big will happen in Germany", schrieb der spätere Attentäter - etwas Großes werde in Deutschland passieren.
Die deutschen Behörden - an Postings solcher Art gewöhnt - bewerteten Taleb A.s Nachricht als "unspezifischen Gefährdungssachverhalt mangels konkreter Hinweise" und baten um konkrete Anhaltspunkte, so solche vorliegen sollten.
Zwei Monate vor dem grausamen Anschlag des Psychiaters erhielten Deutschlands Verfassungsschützer wieder Post von den Saudis - eine Erinnerung an ihre Mitteilung von 2023. Der Bericht merkt an: "Keine neuen Inhalte, lediglich Verweis auf Bezugsschreiben und Bitte um Zusendung von Informationen zu ergriffenen Maßnahmen".
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Im nächsten Kästchen der chronologischen Tabelle steht, was dann geschah. Es ist der vorletzte Eintrag: "Das Schreiben wurde im BND bearbeitet" - also im Bundesnachrichtendienst. Mehr Aufschluss gibt der Eintrag nicht.
Hinweise auf mögliche Straftaten kamen auch aus Großbritannien und Kuwait. Mehr als ein Dutzend Ermittlungsverfahren liefen in den Jahren vor dem Anschlag gegen ihn in Deutschland, die meistens eingestellt wurden.
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Abgeordnete: "Was war zwischen 2006 und 2023?"
Innenministerin Nancy Faeser (SPD) kündigt Konsequenzen an - von einem besseren Datenmanagement der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern über neue Konzepte, um die Gefährlichkeit von Personen zu bewerten, die in kein bisheriges Raster passen, bis zu Fallkonferenzen bei Beschäftigung mehrerer Behörden mit einer Person.
In den Augen der Abgeordneten Andrea Lindholz von der CSU stellt sich die Frage, warum all das nicht längst auf dem Weg sei - schließlich seien entsprechende Forderungen alles andere als neu.
Im Fall Taleb A. hat Lindholz vor allem noch eine Frage: "Was war zwischen 2006 und 2023?" Denn A. kam schon vor fast 20 Jahren nach Deutschland. Über die Jahre zwischen diesem Zeitpunkt und 2023 schweigt sich die Chronologie aus.
Quelle: dpa
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