Namensrecht: Was sich laut Gesetzentwurf ändern soll

    FAQ

    Gesetzentwurf veröffentlicht:Das soll sich im Namensrecht ändern

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    Der Gesetzentwurf zum neuen Namensrecht wurde veröffentlicht. Was sich künftig laut dem Entwurf für Ehepaare, Geschiedene und Kinder ändern soll: Ein Überblick mit Beispielen.

    Brandenburg, Cottbus: Eine Familie kommt mit einem Handwagen zum noch nicht angezündeten Branitzer Osterfeuer.
    Das Bundesjustizministerium hat am Dienstag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Namensrechts veröffentlicht.
    Quelle: dpa

    Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat am Dienstag in Berlin den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Namensrechts veröffentlicht. Buschmann erklärte, das geltende deutsche Namensrecht sei "in etwa so zeitgemäß wie ein Kohleofen - und so flexibel wie Beton."

    Unser Ziel ist deshalb: Mehr Freiheit und Flexibilität im Namensrecht.

    Marco Buschmann (FDP), Bundesjustizminister

    Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte die Liberalisierung des Namensrechts im Koalitionsvertrag vereinbart. Was ändert sich laut dem Gesetzentwurf? Ein Überblick:

    Einführung "echter Doppelnamen für Ehepaare und Kinder"

    Mit der Einführung "echter Doppelnamen für Ehepaare und Kinder" sollen Ehepaare künftig beide Familiennamen zum Ehenamen bestimmen können, anstatt dass sie sich für einen ihrer bisherigen Familiennamen entscheiden müssen.
    Bestimmen Ehepaare einen Doppelnamen zum Ehenamen, so ist vorgesehen, dass dieser Ehename (wie schon bisher) kraft Gesetzes zum Geburtsnamen gemeinsamer Kinder wird. Eltern, die keinen Ehenamen führen, sollen laut Gsetzentwurf ihren Kindern einen aus den Familiennamen beider Elternteile zusammengesetzten Doppelnamen erteilen können.
    So soll ermöglicht werden, die Zugehörigkeit des Kindes zu beiden Elternteilen nach außen zu dokumentieren. Diese Neuerung soll auch unverheirateten Eltern in Bezug auf ihre gemeinsamen Kinder offenstehen, so die Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums.

    Jens Meyer und Bettina Bauer sind nicht verheiratet. Sie bekommen das Kind Charlie. Die elterliche Sorge steht ihnen gemeinsam zu. Zusätzlich zu den bestehenden Möglichkeiten (Bauer oder Meyer) kann für die Kinder von Jens und Bettina in Zukunft ein aus Meyer und Bauer gebildeter Doppelname zum Geburtsnamen bestimmt werden. Dieser kann - muss aber nicht - durch Bindestrich verbunden werden. Möglich sind hier: Meyer-Bauer oder Bauer-Meyer (jeweils auch ohne Bindestrich).

    Quelle: BMJ

    Reform des Namensrechts
    :Neuer Nachname für Scheidungskinder?

    Das deutsche Namensrecht ist streng. In der Ehe darf nur einer den Doppelnamen haben, Scheidungskinder können ihren Namen nicht ändern. Justizminister Buschmann will das ändern.
    Eine Mutter sitzt mit ihrem Sohn auf dem Schoß auf einer Couc

    Erleichterung der Namensänderung für Stiefkinder und Scheidungskinder

    Eine vorgeschlagene Neuerung betrifft sogenannte "einbenannte" Stiefkinder: Das sind Kinder, die den Namen eines Stiefelternteils erhalten haben. Ihnen soll es erleichtert werden, dies rückgängig zu machen - und wieder den Geburtsnamen zu erhalten. Dies soll für Fälle gelten, in denen die Ehe des leiblichen Elternteils mit dem Stiefelternteil geschieden wird oder das Kind nicht mehr in dem Haushalt der Stieffamilie lebt.
    Eine weitere vorgeschlagene Neuerung betrifft minderjährige Kinder, deren Eltern sich haben scheiden lassen. Legt der betreuende Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt, den Ehenamen ab, so soll auch das Kind diese Namensänderung nachvollziehen können: Es soll also - sofern die Voraussetzungen gegeben sind - den geänderten Familiennamen des Elternteils erhalten können, in dessen Haushalt es lebt, heißt es in der Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums.

    Selim Topci heiratet Sascha Stegemann und nimmt dessen Familiennamen an. Auch Selims Kind aus früherer Ehe - Kris - erhält im Wege der Einbenennung den Familiennamen Stegemann. Die Ehe von Selim und Sascha wird geschieden und Selim nimmt wieder ihren früheren Namen Topci an. Auch Kris möchte den Namen des früheren Stiefelternteils (Stegemann) ablegen und will künftig wieder Topci heißen.

    Um die Einbenennung rückgängig zu machen, reicht eine Erklärung gegenüber dem Standesamt. Ab Erreichen der Volljährigkeit kann Kris die Erklärung selbst abgeben. Ist Kris noch nicht volljährig, kann Selim die Erklärung abgeben, wenn ihr die elterliche Sorge für das Kind zusteht. In letzterem Fall ist die Einwilligung von Kris in die Namensänderung erforderlich, wenn Kris fünf Jahre alt ist oder älter

    Quelle: BMJ

    Bestimmung Geschlechtsangepasster Familiennamen

    Der Entwurf sieht außerdem vor, die Bestimmung einer geschlechtsangepassten Form des Geburts- und Ehenamens zu ermöglichen. Voraussetzung hierfür soll sein, dass eine entsprechende Anpassung der Herkunft der Familie oder der Tradition derjenigen Sprache entspricht, aus der der Name stammt.
    Dadurch soll künftig zum Beispiel die nach sorbischer Tradition und in slawischen Sprachen übliche weibliche Abwandlung des Familiennamens auch in die Personenstandsregister eingetragen werden können.

    Die geschlechtsangepasste weibliche Form des Familiennamen Kowaslki lautet Kowaslka. Wählen die Eheleute den Namen des Ehemanns als Ehenamen ("Kowaslki"), kann die Ehefrau künftig bestimmen, dass sie diesen in der geschlechtsangepassten Form "Kowaslka" führt, und sie wird in der Folge auch mit dem Namen "Kowaslka" in die Personenstandsregister eingetragen.

    Quelle: BMJ

    Wie Hausarbeit wahrgenommen wird
    :"Männer sehen Geschirr, Frauen Abwasch"

    Meist übernehmen Frauen im Haushalt noch immer mehr Aufgaben als Männer. Eine philosophische Erklärung dafür bietet das Konzept der Affordanz.
    Eine Frau mit gelben Putzhandschuhen räumt dreckiges Geschirr ab, während ein Mann die Füße auf den Tisch gelegt hat und auf sein Handy schaut.
    Interview

    Kein Zwang zur Namensänderung nach Erwachsenadoption

    Der Zwang zur Namensänderung nach einer Erwachsenenadoption soll aufgehoben werden. Die angenommene (adoptierte) Person soll den bisherigen Familiennamen behalten können, den Namen der annehmenden Person erhalten können oder eine Kombination aus dem bisherigen und dem Namen der annehmenden Person wählen können.

    Frau Reichwald adoptiert den volljährigen Sebastian Schwarz. Dieser würde gerne seinen bisherigen Namen beibehalten. Sebastian Schwarz kann seinen bisherigen Namen beibehalten, wenn er vor der Annahme als Kind (also der Adoption) der Namensänderung widerspricht. Widerspricht er nicht, erhält er den Familiennamen Reichwald.

    Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass er seinem neuen Familiennamen den bisherigen Familiennamen Schwarz voranstellt oder anfügt; schwerwiegende Gründe hierfür sind nicht mehr erforderlich; das bisherige Erfordernis entfällt mit der im Gesetzentwurf angekündigten Regelung.

    Quelle: BMJ

    Quelle: epd, Pressemitteilung des BMJ

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