Förderung für Heizungstausch: So können Sie 2024 sparen

    FAQ

    Tipps für den Förderantrag:Heizungstausch: Darauf muss man achten

    von Kai Dietrich
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    Eigentümer von Häusern, in denen sie selbst wohnen, können seit Ende Februar einen Antrag auf Förderung zum Heizungstausch stellen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

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    Neue Förderungen für klimafreundliche Heizungen können beantragt werden. Welche Förderung gibt es für wen und zu welchen Bedingungen?04.03.2024 | 1:43 min
    Eigentümer und Eigentümerinnen von selbstbewohnten Einfamilienhäusern können seit Ende Februar Förderanträge für den Austausch ihrer Heizungen auf Grundlage des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) einreichen.

    Welche Heizungen werden unterstützt?

    Gefördert werden unter anderem Wärmepumpen, Biomasse-Heizungen, solarthermische Anlagen oder auch Brennstoffzellenheizungen. Eines haben alle Systeme gemeinsam: das Ziel, in den kommenden Jahren den CO2-Ausstoß in Gebäuden zu verringern.
    Ein Zwang zum Heizungstausch ist damit nicht verbunden, bestehende funktionierende Heizungen können im Regelfall weiterbetrieben werden. Nur in Neubauten in Neubaugebieten muss seit Jahresbeginn jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
    Klimaneutrale Heizungen können mit klassischen Anlagen kombiniert werden, um auf das 65-Prozent-Ziel zu kommen. Gefördert wird dann nur die klimaneutrale Anlage. Ölheizungen sind außen vor. Beim Einbau einer Gasheizung können nur zusätzliche Kosten für die Umstellung auf Wasserstoff oder Biogas gefördert werden.
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    Was bedeutet das 65-Prozent-Ziel?

    Das GEG besagt, dass neu eingebaute Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Klassische Öl- und Gasheizungen können dies im Regelfall nicht leisten. Die Vorgaben gelten zunächst verpflichtend nur für Neubauten in Neubaugebieten.
    Bei Bestandsgebäuden und anderen Neubauten sollen die Kommunen zuerst Pläne vorlegen, wie der klimafreundliche Umbau örtlich funktionieren soll - ob etwa Fernwärmenetze oder Gasnetze für Biogas oder Wasserstoff gebaut werden. Die finanzielle Förderung läuft aber auch für Bestandsgebäude bereits an.

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    Welche Förderungen und wie viel Geld gibt es?

    Im Wesentlichen ist das die Grundförderung von 30 Prozent der Anschaffungs- und Installationskosten sowie erforderlicher Umfeldmaßnahmen. Hinzu können unter anderem sogenannte Boni kommen.

    Bonus für Geschwindigkeit beim Tausch

    So gibt es einen Klimageschwindigkeitsbonus: Wer die Heizung bis Ende 2028 erneuert, kann weitere 20 Prozent erhalten. Bedingung ist, dass eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagenheizung oder Nachtspeicher oder die mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung durch eine klimafreundliche Heizung ersetzt wird. Ab 2029 reduziert sich der Bonus.

    Einkommensbonus möglich

    Oder der sogenannte Einkommensbonus kommt zum Tragen: Wenn das Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt, sind weitere 30 Prozent möglich.

    Förderung von Wärmepumpen: Was es extra gibt

    Der sogenannte Effizienzbonus in Höhe von fünf Prozent wird bei Wärmepumpen dafür gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser verwendet oder ein natürliches Kältemittel (z.B. Ammoniak, Propan) eingesetzt wird.

    Wo die Föderung gedeckelt ist

    Insgesamt ist die Förderung gedeckelt: Es werden nur Ausgaben bis 30.000 Euro berücksichtigt und für diese werden maximal 70 Prozent erstattet, also 21.000 Euro. Für eine staubarme Pelletheizung kann es 2.500 Euro extra geben (Emissionsminderungszuschlag).
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    Wer kann einen Antrag stellen?

    Zunächst können nur Eigentümer von selbstbewohnten Einfamilienhäusern Anträge bei der Förderbank KfW stellen. Voraussichtlich ab Mai folgen Eigentümer von selbstbewohnten Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften und voraussichtlich ab August Eigentümer von Mietobjekten.
    Für Vermieter gelten Sonderregeln. Etwa können sie mehr Kosten des Heizungstauschs auf die Mieter umlegen, wenn sie staatliche Förderung in Anspruch nehmen und diese vom Kostenanteil der Mieter abziehen.
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    Was muss beim Förderantrag für Heizungen beachtet werden?

    Um die Förderung beantragen zu können, muss ein*e Energieberater*in oder ein Fachunternehmen in Ihrem Auftrag eine "Bestätigung zum Antrag" (BzA) erstellen, in der unter anderem Angaben zu Heizung und Gesamtkosten enthalten sind. Im Gegensatz zu früher ist es zudem vorgeschrieben, einen besonderen Vertrag mit der "auflösenden oder aufschiebenden Bedingung" der Förderzusage mit einem Heizungsbauer abzuschließen, um die Förderung über die KfW beantragen zu können.
    Bei einem Vorhabensbeginn vor Ende August 2024 kann der Antrag bis Ende November nachgeholt werden, mit dem Risiko, dass die Förderung später abgelehnt wird. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Wer bereits eine Zusage vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat, kann in die neue KfW-Förderung wechseln. Voraussetzung: Es wurde noch nicht mit dem förderfähigen Vorhaben begonnen.
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    Gibt es eine Sonderregel für Gas- und Ölheizungen?

    Wer in den kommenden Jahren noch eine Gasheizung einbaut, muss diese ab 2029 zu steigenden Anteilen mit klimaneutralem Gas etwa aus Biomasse oder Wasserstoff betreiben. Wasserstofffähige Gasheizungen können auch über 2028 hinaus noch eingebaut werden, wenn die Wärmeplanung der Kommune ein entsprechendes Versorgungsnetz vorsieht. Wer noch eine Gas- oder Ölheizung einbauen will, muss sich außerdem vorher beraten lassen.
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    Was muss man noch beachten?

    Nach dem neuen GEG können defekte Heizungen im Bestand grundsätzlich repariert und weiterbetrieben werden. Ist eine Heizung irreparabel, bleiben dem Hauseigentümer im Regelfall fünf Jahre, um eine neue Heizung einzubauen, die das 65-Prozent-Ziel erreicht. Bis dahin kann übergangsweise etwa auf eine gebrauchte Öl- oder Gasheizung zurückgegriffen werden.
    Für Mehrfamilienhäuser gelten abhängig von der bisherigen Anlage sowie der kommunalen Wärmeplanung teils deutlich längere Übergangsfristen. Allerdings besagt das Klimaschutzgesetz, dass alle Heizungen ab 2045 klimaneutral sein müssen.
    Kai Dietrich ist Redakteur des ZDF-Magazins WISO.

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