Päckchen verschicken an Weihnachten: Frist für Post & Pakete

    FAQ

    Pakete für Weihnachten:Wie Geschenke zum Fest pünktlich ankommen

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    Weihnachten steht vor der Tür und so manches Geschenk muss per Post verschickt werden. Damit das Paket pünktlich unterm Baum liegt, gilt es, Fristen und Vorgaben zu beachten.

    Berlin: Weihnachtlich verpackte Pakete im Paketzentrum. Archivbild
    In den Wochen vor Weihnachten steigt das Paketaufkommen. Archivbild
    Quelle: dpa

    Bis wann müssen Pakete für Weihnachten abgegeben werden?

    Es gilt der Grundsatz: je früher, desto besser. Das Paketaufkommen ist in der Weihnachtszeit deutlich erhöht; hinzu können schwer vorhersehbare Wetterereignisse wie Schnee und Frost kommen, nicht selten in Kombination mit Staus, von denen auch die Paketzusteller betroffen sind.
    Wer sein Paket ohne Expressversand und innerhalb Deutschlands verschicken will, sollte deshalb folgende Abgabefristen einhalten:
    • in der DHL-Filiale spätestens am 20. Dezember
    • beim Unternehmen UPS spätestens bis 20. Dezember
    • beim Versanddienst Hermes spätestens am 19. Dezember um 12 Uhr.
    Über die richtigen Worte für den Weihnachtsbrief oder die Grußkarte können Kundinnen und Kunden der Post etwas länger grübeln. Die Frist endet hier am 21. Dezember. 
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    Was gilt für Pakete ins Ausland?

    Wenn die Pakete oder Päckchen eine weite Reise außerhalb Europas vor sich haben, sollten sich ihre Versender sputen: Für die Ankunft vor Weihnachten müssen sie früher abgegeben werden:
    • bei Hermes je nach Zielland vor dem 30. November oder bis zum 8. Dezember
    • bei DHL bis 28. November, in Deutschlands Nachbarländer (außer Frankreich) bis 14. Dezember und in sonstige europäische Länder bis 11. Dezember
    Bei anderen Paketdiensten unterscheiden sich die Vorgaben je nach Land teilweise stark.

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    Was passiert, wenn die Frist verpasst wird?

    Nach den angegebenen Terminen garantieren die Unternehmen keine Lieferung vor Weihnachten mehr. Es sei denn, Kundinnen und Kunden zahlen für eine Expresslieferung.
    Bei DHL kostet sie je nach Größe und Gewicht des Pakets zwischen elf und 45 Euro. Eine Abgabe ist dann einen Tag länger, also bis zum 21. Dezember, möglich. Gleiches gilt beim Versand mit UPS, wo ein Expresspaket ab 11,31 Euro zu haben ist.
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    Was sollte bei der Verpackung beachtet werden?

    Damit das Geschenk heil und pünktlich beim Empfänger landet, sollte zur Verpackung nur ein stabiles und intaktes Paket verwendet werden.
    Mit Luftkissenmaterial können besonders empfindliche Geschenke vor Erschütterungen geschützt werden. Ein schriftlicher Hinweis an den Zusteller auf dem Paket reicht nicht aus - denn die Pakete werden mit anderen, oft sehr schweren Paketen, gemeinsam transportiert.
    Die Adressen des Absenders und des Empfängers sollten leserlich und gut sichtbar auf dem Paket vermerkt sein. Wichtig ist, dass vor dem Versand alle alten Barcodes oder Aufkleber entfernt werden.
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    Auch wenn es schön aussieht, sollte das Paket außerdem nicht mit Schleifen oder Schnur verziert werden - diese können sich in den Sortiermaschinen der Paketzusteller verfangen.

    Und wenn das Geschenk beschädigt wird oder verloren geht?

    Das ist an Weihnachten natürlich besonders ärgerlich - kommt aber vor. Pakete sind in der Regel versichert, je nach Zusteller bis zu einem Wert zwischen 500 und 750 Euro. Der Absender muss sich innerhalb von sieben Tagen beim Zusteller melden und über ein beschädigtes Paket informieren.
    Bei verlorenen Paketen kann der Absender beim Kundenservice des Zustellers einen kostenlosen Nachforschungsantrag stellen. Dafür muss der Paketinhalt beschrieben und der Einlieferungsbeleg vorgelegt werden. Für die Nachforschung hat der Zusteller bis zu 20 Tage Zeit. Danach gilt das Paket als verschollen.

    Die Verbraucherzentralen bieten bei Ärger mit Post- und Paketdiensten ab sofort mit einem neuen Online-Angebot Hilfe an. Das "Post-Ärger-Tool" auf der Homepage der Verbraucherzentralen unterstützt demnach bei Beschwerden rund um Briefe, Pakete oder Serviceleistungen der Zustelldienste. Damit können Verbraucherinnen und Verbraucher rechtliche Informationen, Handlungsempfehlungen und den richtigen Ansprechpartner für ihr Problem finden. Sie können sich mit Hilfe des Tools zudem individuelle Schreiben erstellen lassen, um sich direkt an das betreffende Unternehmen oder die Bundesnetzagentur zu wenden.

    Quelle: AFP

    Quelle: AFP

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