Pflegegrad für häusliche Pflege beantragen: Wie geht das?

    Besuch des Medizinischen Diensts:Wie man den Pflegegrad beantragt

    von Susanne Pohlmann
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    Wenn man sich alleine nicht mehr gut versorgen kann, wird es Zeit für einen Pflegegrad, um Hilfe zu bekommen. So bereiten Sie sich auf den Besuch des Medizinischen Diensts vor.

    Junge Frau sitzt am Tisch bei älterem Paar
    Wie ich mich auf den Medizinischen Dienst vorbereite.20.11.2023 | 4:36 min
    Über vier Monate ist Elke Pfeifer jeden Tag ins Krankenhaus gefahren, um ihren Mann Fritz zu besuchen. Erst war es nur die Hüftoperation, doch dann kam ein Krankenhauskeim hinzu. Elke Pfeifer hat diese Zeit sehr mitgenommen. Jetzt ist sie ist froh, dass Fritz wieder bei ihr ist. Doch jetzt ist er ganz auf ihre Hilfe angewiesen. Fortbewegen geht nur im Rollstuhl und ein barrierefreies Bad gibt es in der Wohnung der Pfeifers nicht. Und jetzt?

    Drei Millionen Pflegebedürftige in Deutschland

    Rund drei Millionen Menschen werden in Deutschland in Heimen, aber vor allem auch zu Hause gepflegt. Dafür erhalten sie zumeist Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung.
    Die Grundlage bilden die Pflegegrade: Von Pflegegrad 1, mit geringer Beeinträchtigung der Selbständigkeit, bis Pflegegrad 5 mit schwerster Beeinträchtigung und besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

    • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
    • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
    • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 
    • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
    • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

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    Antrag auf Pflegegrad bei Pflegekasse stellen

    Fritz und Elke Pfeifer haben sich an ihre Pflegekasse gewandt. Das geht am einfachsten per Telefon, Mail oder Brief an die Krankenkasse. Denn dort ist immer auch die Pflegekasse. Enorm wichtig: Warten Sie nicht mit dem Antrag, wenn Sie Hilfe brauchen, rät Gisela Rohmann von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

    Die Leistungen der Pflegeversicherung werden immer erst ab dem Datum der Antragstellung, beziehungsweise dem Anfang des Monats der Antragstellung, gewährt. Also nicht rückwirkend.

    Gisela Rohmann, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

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    Unterlagen und Fragen für Besuch vom Medizinischen Dienst vorbereiten

    Per Brief kommt anschließend ein Termin für den Besuch des Gutachters des Medizinischen Dienstes. Auf diesen Besuch können Sie sich vorbereiten:
    • Halten Sie medizinische Unterlagen wie Arztberichte, Krankenhausentlassungsbriefe und Ihren Medikamentenplan bereit.
    • Fertigen Sie eine Liste an, indem Sie sich Fragen stellen wie: Was kann ich noch und wobei benötige ich Unterstützung?
    • Bitten Sie die Person, die sich derzeit um Sie kümmert, den Termin zu begleiten.
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    Besonders der letzte Punkt sei sinnvoll, erläutert Björn Kopelke vom Medizinischen Dienst Westfalen-Lippe:

    Gerade bei der deutlich zunehmenden Demenzerkrankung, die wir in der Bevölkerung haben, nutzt es relativ wenig, wenn wir die Begutachtung ausschließlich mit dem Versicherten durchführen.

    Björn Kopelke, Medizinischer Dienst Westfalen-Lippe

    Denn die kognitiven Einschränkungen seien vielleicht nicht gerade während der Stunde der Begutachtung deutlich, so Kopelke.

    1. Mobilität: Wie bewegt sich der Pflegebedürftige in seinem Wohnbereich? Benutzt er beispielsweise einen Rollator, Rollstuhl, Krücken. Kann er sich alleine im Bett aufsetzen, im Liegen drehen?
    2. Kognitives und kommunikatives Verhalten: Erkennt der Pflegebedürftige Menschen aus dem Umfeld? Kann der Pflegebedürftige reden und sich verständlich machen? Örtliche und zeitliche Orientierung
    3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Tritt nächtliche Unruhe oder aggressives Verhalten auf? Wird Hilfe abgelehnt?
    4. Selbstversorgung: Ist der Pflegebedürftige in der Lage, sich zu waschen und die Toilette zu benutzen?
    5. Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Kann die Person selbständig Medikamente einnehmen oder Verbände anlegen?
    6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte: Telefoniert die Person, verlässt sie das Haus, um Freunde zu treffen?

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    Pflegekasse bezuschusst Umbaumaßnahmen

    Fritz und Elke Pfeifer berichten Björn Kopelke, wie sie im Alltag zurechtkommen - und vor allem, wobei sie Unterstützung brauchen. Körperpflege ist ein zentraler Punkt. Denn stehen darf Fritz Pfeifer noch nicht, mit dem Rollstuhl kommt er jedoch nicht in die Dusche. Daher wäscht seine Frau ihn täglich. Und merkt es schon ordentlich im Rücken. Gerne würde sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragen, der ihr diese Aufgabe abnimmt.
    Björn Kopelke schaut sich in der Wohnung um und macht das Paar Pfeifer auch auf Zuschüsse der Pflegekasse aufmerksam, die es von der Pflegekasse für den Umbau von Badezimmern gibt. Bis zu 4.000 Euro gibt es dort auf Antrag für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
    Sobald die Pflegekasse über Fritz Pfeifers Pflegegrad entschieden hat, bekommt er per Brief Bescheid. Er hofft auf Pflegegrad 2 oder 3.

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    Pflegegrad kann sich ändern

    "So einen Pflegegrad", erklärt Juristin Rohmann, "den hat man nicht für immer, das ist eine flexible Sache. Es kann sein, dass sich die Pflegebedürftigkeit verringert." Häufiger sei es aber der Fall, dass sich Erkrankungen verschlechtern und der Hilfebedarf größer wird, erläutert Rohmann. "Dann stellt man einen Höherstufungsantrag."

    Dann wird neu geprüft, ob ein höherer Pflegegrad vorliegt.

    Gisela Rohmann, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

    Susanne Pohlmann ist Redakteurin beim ZDF-Magazin WISO.

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