Der Verwaltungsrat überwacht die Tätigkeit des Intendanten vor allem in Haushaltsfragen. Er hat 12 Mitglieder, die für eine Amtszeit von fünf Jahren entsendet werden. Die XIII. Amtsperiode begann am 01. Juli 2022 und endet im Sommer 2027. Da viele der behandelten Themen eine besondere Vertraulichkeit erfordern (beispielsweise Vertrags- und Personalangelegenheiten), tagt der Verwaltungsrat in der Regel nicht öffentlich. Nach den Sitzungen werden Zusammenfassungen im Internet veröffentlicht.
Aufgaben
Zentrale Aufgabe des Verwaltungsrates ist die Überwachung der Finanzen und Investitionen des ZDF. Er beschließt über den vom Intendanten vorgelegten Haushaltsplan sowie über den Jahresabschluss und legt beides dem Fernsehrat zur Genehmigung vor. Der Verwaltungsrat muss außerdem verschiedenen Vertragsabschlüssen durch den Intendanten vorher zustimmen. Das trifft unter anderem Verpflichtungen im Wert von mehr als 250.000 Euro sowie die vom ZDF abzuschließenden Tarifverträge. Verträge über die Herstellung oder Lieferung von Programmen sind hiervon ausgenommen. Auch in wenigen Personalangelegenheiten ist der Verwaltungsrat gefragt. So beruft er im Einvernehmen mit dem Intendanten und auf dessen Vorschlag den Programmdirektor, den Chefredakteur und den Verwaltungsdirektor. Auch der Abschluss von Verträgen mit außertariflichen Mitarbeitern bedarf der Zustimmung des Gremiums.
Wie der Verwaltungsrat arbeitet
Der Verwaltungsrat tritt in der Regel fünf Mal im Jahr zusammen. Er organisiert seine Arbeit in Ausschüssen, die Beschlüsse vorberaten. Das sind der Finanzausschuss, der Investitionsausschuss und der Personalausschuss.
Mitglieder
Acht Mitglieder des Verwaltungsrates werden vom Fernsehrat gewählt und vier von den Ländern berufen. Die genaue Zusammensetzung haben die Länder im ZDF-Staatsvertrag geregelt. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Länder aufgefordert, diesen zu überarbeiten. Im Kern forderte das Gericht, die „staatsnahen“ Mitglieder auf maximal ein Drittel des Verwaltungsrates zu beschränken. Der novellierte ZDF-Staatsvertrag trat am 01. Januar 2016 in Kraft.