Extremistische Beamte: Gesetzreform erleichtert Entlassung

    Reform des Disziplinarrechts :Extremistische Beamte: Entlassung erleichtert

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    Extremisten und Verfassungsfeinde können künftig leichter und schneller aus dem öffentlichen Dienst entlassen werden. Am 1. April tritt die Reform des Disziplinarrechts in Kraft.

    Das neue Gebäude des Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat
    Bundesinnenministerium in Berlin (Archivbild)
    Quelle: picture alliance / Wolfgang Minich | Wolfgang Minich

    Wenn zum 1. April die Reform des Disziplinarrechts in Kraft tritt, wird es einfacher sein, extremistische Beamte und Beamtinnen zu entlassen. Darauf wies das Bundesinnenministerium an diesem Samstag hin. "Das gilt es nun konsequent durchzusetzen", sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser.

    Denn wer den Staat ablehnt, kann ihm nicht dienen.

    Nancy Faeser, Bundesinnenministerin

    "Wir lassen nicht zu, dass unser demokratischer Rechtsstaat von innen heraus von Extremisten angegriffen wird", betonte die SPD-Politikerin. Jeder Extremismus-Fall im öffentlichen Dienst müsse deutliche Konsequenzen haben - "gerade auch zum Schutz des Ansehens der ganz überwältigenden Mehrheit der Beschäftigten, die tagtäglich für unsere Demokratie eintreten".
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    Reform im November beschlossen

    Der Bundestag hatte die Reform, welche die bisher langwierigen Disziplinarverfahren beschleunigen soll, im November beschlossen. Bislang kann der Dienstherr eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nur per Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht erreichen. Diese Verfahren dauern im Schnitt vier Jahre, in denen die Betroffenen weiterhin einen beträchtlichen Teil ihrer Bezüge erhalten.
    Die Reform sieht vor, dass die Behörden künftig selbst eine Disziplinarverfügung gegen extremistische Beamte erlassen können - die dann im Nachhinein vom Verwaltungsgericht geprüft wird. Die Verfügung kann sämtliche Disziplinarmaßnahmen einschließlich der Zurückstufung, der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und der Aberkennung des Ruhegehalts umfassen. Die Betroffenen können gegen die Verfügung Klage einreichen.
    Zudem ist vorgesehen, dass eine Verurteilung wegen Volksverhetzung bei einer Freiheitsstrafe ab sechs Monaten zum Verlust der Beamtenrechte führt.
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    373 Disziplinarmaßnahmen im Jahr 2021

    Nach Angaben der Bundesregierung wurden 2021 in der Bundesverwaltung 373 Disziplinarmaßnahmen verhängt. Im Verhältnis zu der Gesamtzahl der rund 190.000 beim Bund tätigen Beamtinnen und Beamten kam es somit bei weniger als 0,2 Prozent zu disziplinarischen Folgen.
    Während sich die überwältigende Mehrheit rechtstreu und integer verhalte, beschränkten sich extremistische und andere verfassungsfeindliche Vorfälle auf wenige Personen, hieß es vom Bundesinnenministerium.

    Dennoch schädigen auch solche Einzelfälle das Vertrauen in die Integrität des öffentlichen Dienstes nachhaltig.

    Nancy Faeser, Bundesinnenministerin

    Quelle: dpa, AFP

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