Bundestagswahl: Woran der Termin für Neuwahlen hängt
FAQ
Logistische Herausforderungen:Woran der Termin für Neuwahlen hängt
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Der Termin für Neuwahlen ist nicht nur politisch umstritten. So warnt Bundeswahlleiterin Brand vor logistischen Problemen. Gerade die Weihnachtszeit erschwert die Vorbereitungen.
Nach steigendem Druck hat Bundeskanzler Scholz angedeutet, die Vertrauensfrage auch schon früher zu stellen – vorausgesetzt SPD und Union einigen sich auf ein gemeinsames Vorgehen.11.11.2024 | 2:48 min
Die Wahlleitungen von Bund und Ländern beraten über die Vorbereitungen für eine vorgezogene Wahl des Bundestags. Bundeswahlleiterin Ruth Brand warnte schon im Vorfeld, eine Verkürzung des ohnehin sehr knappen Zeitraums könne zu "unabwägbaren Risiken" führen.
Welche Bedeutung hat die Vertrauensfrage?
Nach den Vorgaben des Grundgesetzes hat es der Kanzler allein in der Hand, den Stein ins Rollen zu bringen. Die Vertrauensfrage ist praktisch die einzige Möglichkeit, Neuwahlen einzuleiten.
Ohne Vertrauensfrage keine Neuwahlen.
Inzwischen signalisierte der Kanzler die Bereitschaft, den Bundestag früher zu befragen. Olaf Scholz hatte zunächst angekündigt, im Bundestag die Vertrauensfrage am 15. Januar zu stellen.
Den formellen Antrag, ihm das Vertrauen auszusprechen, müsste Scholz laut Artikel 68 des Grundgesetzes 48 Stunden vorher stellen, in diesem Fall also am 13. Januar.
Der Schutz des Bundesverfassungsgerichts, ein Sondervermögen für die Bundeswehr – die Vorhaben der Ampel-Regierung waren groß. Was geschieht nun mit den offenen Gesetzesvorhaben?11.11.2024 | 2:31 min
Sollte der Bundestag Scholz wie erwartet das Vertrauen verweigern, kann der Bundespräsident das Parlament auflösen. Frank-Walter Steinmeier hat signalisiert, dass er dafür grünes Licht geben wird. Für diese Entscheidung hat er 21 Tage Zeit.
Eine wichtige Rolle spielt auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Sie kann nach Paragraph 52 des Bundeswahlgesetzes Fristen, die im Bundeswahlgesetz genannt sind, durch Rechtsverordnung verkürzen. Unumstößlich sind jedoch die Fristen des Grundgesetzes.
Was sind die Bedenken der Bundeswahlleiterin?
Nach der Parlamentsauflösung bleiben laut Artikel 39 des Grundgesetzes maximal 60 Tage Zeit, um den Bundestag neu zu wählen.
In ihrem Brief an Scholz erklärte Bundeswahlleiterin Brand, es sei "erforderlich, den Zeitraum der 60 Tage ab Auflösung des Deutschen Bundestages voll ausschöpfen zu können, um alle erforderlichen Maßnahmen rechtssicher und fristgemäß treffen zu können". Denn die Vorbereitung sei ein Kraftakt vor allem für kleinere Parteien und für kommunale Wahlbehörden.
Soweit Termine und Fristen in die Weihnachtszeit oder in den Zeitraum zwischen den Jahren fallen würden, wäre der nur sehr knappe Zeitraum von 60 Tagen maßgeblich verkürzt.
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Bundeswahlleiterin Ruth Brand in einem Brief an den Bundeskanzler
Was sind die logistischen Herausforderungen?
Es müssen Wahlausschüsse auf Kreis- und Landesebene berufen, Wahlhelfer geworben und geschult werden. 2021 waren rund 650.000 ehrenamtliche Helfer in den Wahllokalen und bei der Briefwahl im Einsatz.
Es müssen zudem Wahlräume gefunden und ausgestattet werden, bei der Wahl 2021 gab es rund 60.000 Wahllokale.
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An über 60 Millionen Wählerinnen und Wähler müssen Wahlbenachrichtigungen verschickt werden. Hinzu kommen der Versand der Briefwahlunterlagen und die Einrichtung von Briefwahlbezirken - 25.000 waren es 2021.
Brand weist zudem auf die Bereitstellung und Prüfung der notwendigen IT-Infrastruktur und die Gefahr von Cyberangriffen hin.
Was müssen die Parteien tun?
Auch die Parteien haben vor der Wahl viel zu regeln. Die Kandidaten für die 299 Wahlkreise müssen bestimmt, Landeslisten aufgestellt und von Parteiversammlungen beschlossen werden. Kleinere Parteien müssen Unterstützerunterschriften sammeln und diese von den Gemeinden bescheinigen lassen.
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Lassen sich rechtzeitig genug Stimmzettel beschaffen?
Brand betont, dass die Beschaffung von Papier und die Beauftragung geeigneter Druckdienstleiter in den vergangenen Jahren zunehmend erschwert gewesen sei. Die Papierindustrie hält dagegen:
Einer der Haupt-Stimmzettellieferanten, die Bonner Druckerei Köllen Druck, sieht bei einem Wahltermin im Januar dennoch Risiken. Beim Druck würden immer Fehler passieren, Zeit für Korrekturen gebe es bei einem so engen Zeitkorsett aber nicht, erklärt Geschäftsführer Bastian Beeck im Magazin "Stern".
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Die Auslieferung an die Kommunen könne zudem erst im Januar erfolgen. Vor Weihnachten sei sie nicht möglich. Von Weihnachten bis Neujahr seien aber keine Speditionen zu bekommen, weil die oftmals ausländischen Fahrer dann in der Heimat seien. Das Zeitfenster für die Briefwahl würde daher "bei einem derart frühen Wahltermin besonders kurz ausfallen", sagt Beeck. Er und spricht von etwa einer Woche.
Welche Probleme gibt es noch?
Wenn Scholz vor der Weihnachtspause über die Vertrauensfrage abstimmen lässt, könnte Steinmeier den Bundestag nach den Feiertagen Anfang Januar auflösen. In diesem Fall liefe die 60-Tage-Frist bis Anfang März.
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Doch dann droht neues Ungemach: Zwischen Ende Januar und Ende März liegen in den meisten Bundesländern erneut verschiedene Schulferien, was Wahlkampf und Vorbereitungen beeinträchtigen könnte. Hinzu kommt, dass im Falle der von Brand geforderten Ausschöpfung der Frist frühestens am 2. März gewählt werden könnte.
An diesem Sonntag wird allerdings in mehreren Regionen Karneval, Fastnacht beziehungsweise Fasching gefeiert. Das größte Bundesland Nordrhein-Westfalen bereitet sich auf den Rosenmontag vor, Bayern geht in die Faschingsferien.
Unterdessen wählt Hamburg am 2. März sein Landesparlament, die Bürgerschaft. Das könnte auch deswegen zum Politikum werden, weil Scholz früher Bürgermeister der Hansestadt war. In Hamburg ist die SPD traditionell stark und könnte bundespolitisch von örtlichem Rückenwind profitieren.
Quelle: dpa
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