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Neues Gesetz für mehr Windkraft : Bremst die Ampel die Energiewende aus?

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Eigentlich will die Ampel mehr Windräder bauen. Doch oft klagen Anwohner dagegen. Justizminister Buschmann will das ändern - mit einem Gesetz, das in der Kritik steht.

Windkraftanlage in Niedersachsen
Ist Buschmanns Windrad-Gesetz eine Bremse für die Energiewende? (Symbolbild)
Quelle: Michael Matthey/dpa

Es ist ein zentrales Versprechen der Ampel-Koalition: Energiewende, jetzt aber wirklich. "Dieses Ziel rechtfertigt die allergrößten Anstrengungen", sagte Kanzler Olaf Scholz (SPD). Und Finanzminister Christian Lindner (FDP) machte klar:

Erneuerbare Energien sind Freiheitsenergien. Wir setzen auf Freiheitsenergien.
Christian Lindner, FDP

Das Ziel der Ampel lautet: Doppelt so viel Windkraft bis 2030. Dafür müssten Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) zufolge im Schnitt fast sechs Windräder pro Tag gebaut werden.

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Doch die Realität sieht ganz anders aus. Gerade einmal neun Windräder hat Baden-Württemberg 2022 gebaut. Sogar im Küstenstaat Mecklenburg-Vorpommern waren es nur 15 Stück. Die eigentlich "ambitionierten Ausbauziele" der Bundesregierung müssten jetzt umgesetzt werden, um die Klimaziele und den Standort Deutschland nicht zu riskieren, sagt die ehemalige Grünen-Chefin Simone Peter ZDFheute.

Ampel will Prozess-Turbo per Gesetz

Ein Windrad bauen zu dürfen, kostet viel Zeit. Aktuell dauert es im Schnitt fünf bis sieben Jahre von der Planung bis zur ersten Umdrehung eines neuen Windrads. Ein Problem: Rund ein Drittel der Fläche für Windenergie wird beklagt, in Hessen und Brandenburg sogar die gesamte. Frei nach dem Motto: Energiewende, ja bitte, aber Windräder bitte nicht in meinem Vorgarten.

Klagen bleiben einer der entscheidenden Gründe für Verzögerungen in den Verfahren.
Simone Peter, Bündins 90/Die Grüne

Die Ampel will dieses Problem eigentlich abschaffen. Dabei steht Justizminister Marco Buschmann (FDP) in der Bringschuld. Er hat ein Gesetz vorgelegt, das Klagen gegen Windkraftanlagen beschleunigen soll.

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In einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags waren sich Experten Ende Januar allerdings nahezu einig: Im besten Fall hat das neue Gesetz keine Auswirkung, denn es hat das Potenzial, die Verfahren sogar weiter zu verlangsamen.

Buschmanns Gesetz als Bremse für die Energiewende?

Aktuell wird bei Klagen gegen Windräder noch so verfahren, dass sich Kläger und Beklagte ihre Argumente in Schriftform hin- und herschicken. Erst wenn dies keine Lösung bringt, entscheidet ein Gericht über die Sache. Buschmanns Entwurf sieht dagegen vor, dass sich beide Parteien zu einem Gespräch vor Gericht persönlich treffen, um eine Lösung auszuloten.

Das sei eine "schwere Bürde" für die Gerichte, die "unendlich viel Zeit kostet", sagte der Jurist Peter Wysk vor dem Rechtsauschuss. Die Chance für einen Erfolg eines solchen Austauschs schätzt er zudem als gering ein, was bedeuten würde, dass sich ein Gericht länger als bisher mit einem Fall beschäftigen muss. Als eine "Bremse für die Energiewende" bezeichnete Franziska Heß, die von den Grünen geladen war, den Entwurf.

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Der Entwurf des Justizministeriums sieht außerdem vor, dass Windräder auch gebaut werden dürfen, wenn die Genehmigung noch fehlerhaft ist. Voraussetzung ist, dass die Mängel in absehbarer Zeit ausgebessert werden können.

Dass diese Regelung den Windkraft-Ausbau aber beschleunigt, glauben die Experten nicht. Kein Betreiber werde das Risiko eingehen, seine Anlage möglicherweise rückbauen zu müssen, erklärte Franziska Heß. Das Gesetz würde nur die Verunsicherung der Bauherren erhöhen.

Schlecht ausgestattete Gerichte als eigentliches Problem

Viele der vor dem Rechtsausschuss geladenen Sachverständigen sahen den wahren Grund für die langen Verfahren in einer mangelhaften Ausstattung der Gerichte. Laut Ulrike Bick, Vorsitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, brauche es mehr Richter und mehr wissenschaftliche Mitarbeiter, um Verfahren schneller bearbeiten zu können.

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Dass sich bei der Beratung in einem Ausschuss die geladenen Experten der Regierungsparteien und der Opposition nahezu einig sind, ist ein mehr als ungewöhnlicher Vorfall. Sogar der von der FDP vorgeschlagene Richter Fabian Scheffczyk sprach davon, dass das Gesetz Projekte möglicherweise eher verzögert.

Glaubt man dem Urteil der Sachverständigen, spendiert ausgerechnet der FDP-Minister Buschmann dem "Deutschland-Tempo" ein Tempolimit. Die Ampel-Koalition hat nun einen Änderungsantrag eingebracht. Ob dieser die Mängel des Gesetzesentwurfs beseitigen kann, wird sich frühestens am Freitag zeigen. Dann soll das Gesetz im Bundestag beschlossen werden.

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