Haus bauen mit Bauträger: Vier Tipps, die Bauherren schützen

    Wenn der Bauträger pleite geht:Vier Tipps, die beim Haus bauen schützen

    von Claudia Krafczyk
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    Die Baubranche steckt in der Krise. So mancher Bauträger geht in die Insolvenz. Tipps, wie man sich als Bauherr beim Bau eines Hauses für den Fall einer Pleite wappnen kann.

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    Die Pleitewelle ist bei Projektentwicklern und Bauträgern bereits ins Rollen geraten - und kein Ende in Sicht. 20 bis 30 Prozent könnten vom Markt verschwinden, schätzen Expertinnen und Experten. Für den Verband der privaten Bauherrn ist das aber nicht nur ein schlechtes Zeichen.
    "Wir sehen neben den soliden Bauträgern auch eine ganze Reihe von schwarzen Schafen, bei denen wir denken, dass hier die Insolvenzwelle noch weiter anhalten wird", sagt Corinna Merzyn, Verband der Privaten Bauherren (VpB).
    Sie erhofft sich damit eine positive Marktbereinigung. Nicht alle der rund 5.000 Bauträger in Deutschland seien gut.

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    Den Bauträger mit Bedacht wählen

    Wer bauen will, sollte seinen Baupartner vorab gründlich unter die Lupe nehmen, da der Gesetzgeber die Käuferinnen und Käufer kaum vor einer drohenden Pleite schützt. Eine Möglichkeit über den Bauträger mehr zu erfahren, ist die Abfrage bei Auskunfteien.
    Schufa und Creditreform geben Bauherren und -frauen Auskünfte über Bonität, die wirtschaftliche Situation, Betätigungsfelder der Firma, Geschäftsführung und die Entwicklung der Mitarbeiterzahlen.

    Neues Schufa-Angebot
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    Wie kreditwürdig bin ich? Die Schufa bietet jetzt eine App an, mit der Verbraucher ihre Bonität kostenlos und jederzeit abrufen können.
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    Typical: Ein Screenshot der App Bonify ist auf dem Bildschirm eines Mobiltelefon vor einem Mietvertrag zu sehen.
    FAQ
    "Auch ein positive Bonitätsauskunft heißt nicht, dass nicht etwas im Argen liegt, weil es sich um eine Rückschau auf die Vergangenheit handelt", weiß Merzyn und warnt:

    Gerade wenn sich die Konjunktur so abrupt ändert, wie das im Moment der Fall ist, kann das eine trügerische Sicherheit geben.

    Corinna Merzyn, Verband der Privaten Bauherren (VpB)

    Es müssten deshalb noch andere Indizien hinzugenommen werden, die auch die aktuelle Situation widerspiegeln.

    • Bauträger sollten Eigenleistungen erbringen, z. B. planerischer oder baulicher Art, nicht nur Subunternehmen beschäftigen
    • Referenzobjekte des Bauträgers besichtigen
    • mit anderen Kunden sprechen
    • Bewertungen im Internet lesen, vor allen unzufriedene Kunden sind besonders mitteilsam

    Bauherren und -frauen können sich nicht vor einer Insolvenz des Bauträgers schützen, aber einige Vorkehrungen treffen, um auf den Fall der Fälle vorbereitet zu sein.
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    Bauvertrag nur mit Zahlungsplan

    Bauträger dürfen nur die Abschläge fordern, die laut Gesetz dem Wertzuwachs des Bauwerks auf dem Grundstück entsprechen. Deshalb wird dazu ein Zahlungsplan im Bauvertrag festgehalten. Bauherren zahlen nur das, was an Leistung wirklich erbracht wurde.
    Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) legt die Höhe der bis zu 13 Abschlagszahlungen fest, z. B. wird nach Fertigstellung des Rohbaus, des Dachs oder der Fassade die nächste Rate fällig. Dadurch werden Vorauszahlungen vermieden, die im Insolvenzfall des Bauunternehmens meist verloren sind.
    Die Höhe der Abschlagszahlungen ist im neuen Bauvertragsrecht geregelt. Der Bauunternehmer darf Abschlagszahlungen nur bis zu einer Höhe von 90 Prozent der vereinbarten Gesamtsumme verlangen (§ 650m Abs. 1 BGB). Zu hohe Abschlagsforderungen sind gesetzlich unzulässig.

    • vorgefertigten Vertrag individuell anpassen
    • Prüfung durch Fachanwalt
    • Abschläge nur nach Baufortschritt zahlen; Richtwert: bis zum fertigen Rohbau maxixmal 50 Prozent
    • Bautagebuch führen: Baufortschritt und Mängel mit Fotos festhalten
    • Abnahmeprotokolle dokumentieren

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    Damit das Haus auch fertig wird

    Bauherren haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Fertigstellungssicherheit in Höhe von fünf Prozent der Bausumme (§ 650m Abs. 2 BGB). Sie dient der pünktlichen Fertigstellung des Hauses ohne wesentliche Mängel. Im Insolvenzfall können mit der einbehaltenen Summe Zusatzkosten zumindest abgemildert werden.
    Die Fertigstellungssicherheit kann entweder mit der ersten Abschlagszahlung einbehalten, als Bankbürgschaft oder Versicherung begeben werden. Das Wahlrecht liegt beim Bauunternehmen. Achtung: Die Verweigerung kann ein Hinweis auf finanzielle Schwierigkeiten sein.
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    Baupartner in Gewährleistungspflicht

    Ist der Bau fertig und abgenommen, beginnt die fünfjährige Verpflichtung zur Gewährleistung. Das heißt, ausführungsbedingte Mängel während dieser Zeit muss der Bauunternehmer auf seine Kosten beheben.
    Bei Zahlungsunfähigkeit des Bauträgers bleiben Bauherren allerdings auf den Kosten sitzen. Schutz bietet die sogenannte Gewährleistungsbürgschaft. Sie springt ein, wenn die Baufirma zahlungsunfähig ist. Die Sicherheit sollte mindestens fünf Prozent der Gesamtbau- bzw. Kaufsumme betragen.

    • Abschluss durch den Bauträger nötig
    • Kosten: ca. drei Prozent der Gesamtbausumme
    • gleicht im Insolvenzfall die Mehrkosten aus

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    Insolvenz beim Bauträger erkennen

    Gerade für Bau-Laien ist eine Insolvenz schwer vorhersehbar, finanziell aber besonders dramatisch. Die Bank verlangt bereits Kreditzinsen, die alte Miete läuft noch weiter und der Einzug ins neue Heim ist nicht absehbar. Der VpB rät gerade jetzt in der konjunkturellen Krise, regelmäßig auf die Baustelle zu gehen, um Anzeichen für eine Schieflage frühzeitig zu erkennen.
    "Wenn sich Arbeiten verzögern, Subunternehmer nicht mehr erscheinen, plötzlich fremde Firmen auftauchen, Material nicht geliefert wird oder geliefertes Material sogar wieder abgeholt wird, sollte man sich fachkundigen Rat einholen", empfiehlt Merzyn vom VpB.

    • Bautätigkeiten kontrollieren
    • Unregelmäßigkeiten ansprechen
    • in Verdachtsfällen Experte, Bauherrrenschutzverbände, Sachverständige einschalten

    Bauprofis ahnen schon lange, bevor die eigentlich Insolvenz angemeldet ist, dass etwas schief läuft. Eine Baustellenbegehung beispielsweise mit einem Sachverständigen kann Klarheit bringen, ob es Anlass zur Sorge gibt oder alles normal ist, wie es gerade auf der Baustelle läuft.
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