"Sommermärchen"-Prozess: DFB-Anwälte weisen Vorwürfe zurück

    "Sommermärchen"-Prozess:DFB-Anwälte weisen Vorwürfe zurück

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    Der Prozess um dubiose Zahlungen rund um das "Sommermärchen" 2006 geht in die nächste Runde. Die Anwälte des angeklagten Ex-Funktionärstrios sehen die Vorwürfe als haltlos an.

    Trial against three former German Football Association top officials over tax fraud
    Drei ehemalige Spitzenfunktionäre des DFB müssen sich wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Fußball-WM 2006 vor Gericht verantworten.04.03.2024 | 2:46 min
    Zum Auftakt des Sommermärchen-Prozesses gegen die früheren DFB-Funktionäre Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt haben deren Anwälte den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall strikt zurückgewiesen. Nach dem Prozessauftakt liegen der Antrag auf eine Einstellung des Verfahrens sowie eine außergerichtliche Einigung auf dem Tisch.

    Vorzeitiges Prozess-Ende möglich

    Nach den Einlassungen der Staatsanwaltschaft, der Verteidiger sowie Richterin Eva-Marie Distler haben die Anwälte von Niersbach und Schmidt die Verfahrens-Einstellung beantragt. Sollte es dazu kommen, will die Staatsanwaltschaft voraussichtlich den weiteren juristischen Weg beschreiten. 
    DFB-Geschäftsstelle
    18 Jahre nach der WM in Deutschland beginnt am Landgericht Frankfurt der "Sommermärchen-Prozess". Die Staatsanwaltschaft wirft drei Ex-DFB-Funktionären Steuerhinterziehung vor.04.03.2024 | 1:44 min
    Zuvor hatte sich die Staatsanwaltschaft allerdings offen für eine außergerichtliche Einigung gezeigt. Distler gab zu Protokoll, dass sie sich einem vorzeitigen Prozess-Ende "nicht verschließe", der "richtige Zeitpunkt" dafür aber noch nicht gekommen sei. Deshalb sind weiterhin 24 Verhandlungstage bis zum 28. Oktober angesetzt.
    Zwanziger seinerseits wird nicht die Einstellung des Verfahrens beantragen. "Ich habe den Eindruck, dass die Vertreter der Anklage sehr wohl wissen, dass sie auf sehr dünnem Eis sind und dass es einen Freispruch geben kann und geben wird für alle drei Angeklagten." 

    Anwälte üben Kritik am Verfahren

    "Eine Steuerhinterziehung im Jahr 2006 ist ausgeschlossen", sagte Schmidts Rechtsbeistand Tilman Reichling. Die Staatsanwaltschaft habe zudem den angeblich entstandenen Steuerschaden seit dem Jahr 2015 "mehr als vervierfacht, um das Verfahren aufzublähen". Damals habe die Staatsanwaltschaft den Schaden auf 2,7 Millionen Euro beziffert. In der neuerlichen Anklage wird den drei Beschuldigten eine Steuerhinterziehung von 13,7 Millionen Euro im Jahr 2006 vorgeworfen. 
    Demzufolge sei eine im April 2005 an den Weltverband FIFA getätigte Zahlung von 6,7 Millionen Euro, mit denen ein Privatdarlehen von Franz Beckenbauer bei dem französischen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus aus dem Jahr 2002 getilgt worden war, in der Steuererklärung 2006 unzulässigerweise als Betriebsausgabe geltend gemacht worden. 

    DFB hatte Gemeinnützigkeit verloren

    Dem DFB war deshalb rückwirkend für das betreffende Jahr die Gemeinnützigkeit aberkannt worden. Der Verband musste 2017 rund 22,5 Millionen Euro an Steuern nachzahlen. Eine Klage des Verbandes beim Finanzgericht Kassel wurde bis zum Abschluss des Sommermärchen-Prozesses ausgesetzt.
    Sarah Tacke
    Sarah Tacke, Leiterin ZDF-Redaktion Recht und Justiz, über den heute startenden "Sommermärchen-Prozess". Wieso kommt es erst jetzt zum Prozess?04.03.2024 | 3:27 min
    Nach Ansicht von Zwanzigers Anwalt Hans-Jörg Metz sei bei den Ermittlungen der Eindruck entstanden, dass es der Staatsanwaltschaft mehr um "eine Prominenten-Verfolgung ging als um die Wahrheitsfindung".

    Außer Spekulationen finden wir in den Ermittlungsakten nichts.

    Anwalt Hans-Jörg Metz

    Es fehlt an den "Voraussetzungen und Tätern für eine Steuerhinterziehung", sagte er. Niersbachs Anwälte kritisierten, dass es auf Anordnung des Oberlandesgerichts Frankfurt überhaupt zu diesem Verfahren gekommen sei. Das OLG hatte im Vorjahr den 2022 getroffenen Einstellungsbeschluss des Landgerichts aufgehoben und das Verfahren wieder in Gang gesetzt.

    Liegt ein Verfahrenshindernis vor?

    "Es macht fassungslos, dass wir mehr als acht Jahre nach Beginn der Ermittlungen hier sitzen", sagte Anwältin Renate Verjans.
    Wegen des Verbots der Doppelverfolgung und Doppelbestrafung liege ein Verfahrenshindernis vor, sagte Rechtsanwalt Sven Diener. Niersbach, Zwanziger und Schmidt hatten sich bereits 2020 vor dem Schweizer Bundesstrafgericht verantworten müssen. Das Verfahren in Bellinzona wurde wegen Verjährung eingestellt.
    Die Staatsanwaltschaft geht dagegen davon aus, dass die in Frankfurt angeklagte Tat "nicht identisch ist mit der Tat, die in der Schweiz gerichtsanhängig war", sagte Oberstaatsanwalt Dominik Mies. Sollte es dennoch zu einer Prozess-Einstellung kommen, werde das Verfahren gegen Zwanziger abgetrennt und fortgeführt.   
    Quelle: dpa, SID

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