ePA bundesweit: Alles über die elektronische Patientenakte

FAQ

Elektronische Patientenakte:ePA für alle: Was Sie zum Start wissen müssen

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Am 29. April 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) bundesweit eingeführt. Worum geht es? Kann man noch widersprechen? Was gesetzlich Krankenversicherte nun wissen müssen.

Dr. Christoph Specht spricht über die Vorteile und Herausforderungen der ePA
Mit der bundesweiten Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) soll sich für Patienten vieles verbessern. Arzt und Medizinjournalist Dr. Christoph Specht erläutert ihre Vorteile und Herausforderungen.29.04.2025 | 6:24 min
Am Dienstag startet der bundesweite Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA). Nach einer Testphase in drei Modellregionen soll sie nun deutschlandweit für alle rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten schrittweise genutzt werden können. Verpflichtend ist die Nutzung im Gesundheitssystem aber erst ab dem 1. Oktober.

Was bringt die ePA Patienten und Ärzten?

In der Akte ist die gesamte Krankengeschichte eines Patienten einsehbar. So sollen etwa Arztbriefe, Befunde, Röntgenbilder, Laborwerte, Vorsorgeuntersuchungen und verordnete Medikamente darin gesammelt werden. Aber auch der Impfausweis, der Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder und das Zahnbonusheft sollen schrittweise elektronisch archiviert und schnell abgerufen werden können.
Rund 200.000 Leistungserbringer - Krankenhäuser, Arztpraxen, Apotheker, Pflegeheime und andere Gesundheitseinrichtungen - sollen durch die ePA besser vernetzt werden. Sie bekommen Zugriff auf die Informationen, wenn die Versicherten ihre Krankenkassenkarte in deren Lesegerät stecken. Der Zugriff ist laut Verbraucherzentrale Bundesverband für Ärzte und Krankenhäuser regulär auf 90 Tage, für Apotheken auf drei Tage beschränkt.
Elektronische Patientenakte
Durch die elektronische Patientenakte sollen ab heute bundesweit Gesundheitsdaten von Klinken oder Apotheken sofort abrufbar sein, was die Versorgung der Patienten verbessern soll.28.04.2025 | 2:27 min

Behandelnde Ärzte können auch bei neuen Patienten sofort sehen, was bisher gemacht wurde, wo Risiken liegen und zusätzliche Vorsorge sinnvoll ist. Bei der Verschreibung von Medikamenten können sie zudem erkennen, ob unerwünschte Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln drohen. Auch bei Notfällen können sich behandelnde Ärzte schnell über die Lage informieren - auch wenn der Betroffene womöglich nicht ansprechbar ist.

Welche technischen Hilfsmittel brauche ich für die ePA?

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen ihren Versicherten eine App für die elektronische Patientenakte anbieten - für Smartphone, PC oder Laptop. Mit der App kann man Dokumente hoch- oder herunterladen, anzeigen, verbergen und löschen, Widersprüche erteilen oder Vertreter benennen. Ebenso können die Besitzer Zugriffsberechtigungen und Zugriffsdauer von Ärzten, Apothekern und anderen festlegen. Eine Datenmitnahme bei Krankenkassenwechsel ist möglich.
Patientinnen und Patienten müssen die medizinischen Daten mittels ihrer elektronischen Gesundheitskarte und einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) freigeben. Ärztinnen und Ärzte benötigen für den Zugriff ihren Heilberufsausweis und ebenfalls eine PIN.
Beispielscreenshot, wie die App aussehen könnte
Seit langem wird sie für die etwa 75 Millionen gesetzlich Versicherten geplant, seit Januar wurde die "ePA" in den Modellregionen Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Franken getestet. 15.01.2025 | 1:27 min

Kann ich jetzt noch widersprechen?

Ja. Die Krankenkassen mussten ihre Mitglieder über Widerspruchs-Möglichkeiten informieren. Die meisten Versicherten bekamen deshalb bis Januar Post. Sie konnten dann in der Regel per Online-Formular oder per Post an ihre Kasse der Anlegung widersprechen. Der Widerspruch bleibt aber auch nachträglich möglich: Die Kassen müssen die ePA dann inklusive aller Daten löschen.
Student vor einem Bildschirm - Symbolbild Künstliche Intelligenz
Wie klappt es bei unseren Nachbarn? Österreichs elektronische Patientenakte startete 2015. Erst in öffentlichen Einrichtungen, bis 2019 auch im niedergelassenen Bereich.29.04.2025 | 2:05 min

Wer bestimmt, was gespeichert wird?

Ärzte sind verpflichtet, die Patientenakte zu befüllen. Die Daten gehören aber den Patienten. Sie können deshalb auch bestimmen, ob und welche Informationen in der ePA gespeichert werden und auch, welche wieder gelöscht werden sollen. Patienten können auch entscheiden, dass der Arzt in die Patientenakte nur hineinschreibt, aber nicht sieht, was dort schon enthalten ist. Sie können auch vorgeben, ob sie die Daten entweder nur für die aktuelle Behandlung oder für einen längeren Zeitraum (zum Beispiel in der Hausarztpraxis) freigeben.
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Die ePA kommt: Welche Technik die Patienten dafür benötigen und wie sie bestimmen können, wer welche Inhalte der Akte einsehen kann, klärt Arzt und Medizinjournalist Dr. Christoph Specht.03.01.2025 | 8:26 min
Die Zugriffsrechte können angepasst und etwa auf einzelne Praxen, Krankenhäuser oder Apotheken beschränkt werden. Bestimmte Dokumente können von den Versicherten auch verborgen oder dauerhaft gelöscht werden.

Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, beklagte gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), dass für die Versicherten die Steuerung ihrer Daten eine schier unüberwindbare Aufgabe werde. "Die Gefahr ist groß, dass so die gesamte Gesundheitswirtschaft den kompletten Zugriff auf die eigenen Gesundheitsdaten erhält", sagte er auch mit Blick auf die fehlende Möglichkeit, einzelne Befunde nur bestimmten Ärzten oder Therapeuten zur Verfügung zu stellen. "So kann auch ein Orthopäde sehen, dass der Patient in jahrelanger psychotherapeutischer Behandlung ist, selbst wenn der Patient diese Information nur für neurologische Fachärzte zur Verfügung stellen will."

Wolle ein Patient hingegen diese Information für den Orthopäden sperren, werde sie für alle Ärzte gesperrt, so Brysch. Damit hätte der Orthopäde auch keine Chance, für ihn relevante Ergebnisse beispielsweise radiologischer Fachärzte einzusehen. Brysch kritisierte zudem, dass es nicht möglich sei, einzelne verordnete Medikamente aus der Akte zu entfernen.

Wie sicher sind die Gesundheitsdaten in der ePA?

Der Zugriff auf die ePA erfolgt über die Telematikinfrastruktur, ein Netzwerk, das in sich geschlossen und sicher sein soll. Niemand außer der oder dem Versicherten und denjenigen, die von diesen zum Zugriff berechtigt wurden, können die Inhalte lesen, auch die Krankenkassen nicht. Sie sollen weiterhin nur Zugriff auf die Abrechnungsdaten haben.
Datenschützer haben die Sicherheit mehrfach infrage gestellt. Der Chaos Computer Club hatte im Dezember 2024 Sicherheitslücken aufgedeckt. IT-Experten sehen die Sicherheitsmängel nicht beseitigt. "Die bisher angekündigten Updates sind grundsätzlich ungeeignet, die aufgedeckten Mängel in der Sicherheitsarchitektur auszugleichen", sagten Bianca Kastl und Martin Tschirsich vom Chaos Computer Club gegenüber der Nachrichtenagentur AFP Mitte April. Sie hatten Ende vergangenen Jahres auf die Risiken hingewiesen. Kastl und Tschirsich verlangten eine "transparente Kommunikation von Risiken gegenüber Betroffenen."

Ein Ziel der Reform ist es, der Pharmaforschung in Deutschland durch die Bereitstellung von Patientendaten im großen Stil einen Schub zu geben. Die Daten werden dabei mit Pseudonymen versehen, können den Menschen also nicht mehr direkt zugeordnet werden. Nutzerinnen und Nutzer der ePA können der Datenverwendung zu Forschungszwecken aber auch jederzeit widersprechen.

Nach Testphase
:E-Patientenakte startet Ende April

Für Karl Lauterbach ist sie eine der sichersten elektronischen Patientenakten: Am 29. April startet die ePA in ganz Deutschland. Ärzte zeigen sich vorsichtig optimistisch.
Bayern, Nürnberg: Ein Hausarzt lädt in seiner Praxis Dokumente in eine elektronische Patientenakte "ePA".
mit Video

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Quelle: dpa

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Dieses FAQ wurde erstmals am 15.1.2025 veröffentlicht und am 29.4.2025 aktualisiert.
Quelle: AFP, dpa, kna

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