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#service vom 24. Februar 2020

von Dagmar Deilmann-Werra

Themen: Umstrittene Kundenbewertungen bei Amazon; Rückruf von Bio-Produkten; Web-Seminare zu Kostenfallen; mehr Prämie für Elektroautos

Videolänge:
2 min
Datum:
24.02.2020

Umstrittene Kundenbewertungen bei Amazon

Händler müssen grundsätzlich nicht für die Bewertungen ihrer Kunden haften. Selbst dann nicht, wenn sie möglicherweise irreführend sind. Denn solche Hinweise seien vom Verbraucher ausdrücklich erwünscht und als Meinung sogar von der Verfassung geschützt, sagt der Bundesgerichtshof. Im konkreten Fall ging es um Muskel-Tapes, die angeblich gegen Schmerzen helfen würden. Weil diese Wirkung medizinisch nicht nachweisbar ist, wollte der Verband Sozialer Wettbewerb, dass Amazon die Kundeneinträge löscht. Die Pflaster seien aber nicht gesundheitsgefährdend, sagt der BGH. Und mit diesen Bewertungen hatte der Händler auch nicht geworben.
Bundesgerichtshof, Az.: I ZR 193/18

Rückruf von Bio-Produkten

Zwergenwiese Naturkost muss Zwiebelschmelz zurückrufen. In den 250-Gramm-Gläsern könnten Glassplitter sein. Es besteht ernste Verletzungsgefahr! Das gilt auch für den Bio-Reibekäse der Andechser Molkerei Scheitz. Hier könnten kleine blaue Plastikstückchen im Käse sein.

Betroffen ist Zwergenwiese Zwiebel Schmelz, 250g, mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 13.01.21 A, 13.01.21 B und 13.01.21 C. Rückruf Zwergenwiese und Lebensmittelwarnung.de

Bei ANDECHSER NATUR geht es um Bio-Reibekäse im wiederverschließbaren 150g-Beutel mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 03.04.2020. Die vom Rückruf betroffene Charge des Bio-Reibekäses der Marke ANDECHSER NATUR mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 03.04.2020 wurde bundesweit flächendeckend im Lebensmitteleinzelhandel sowie in Bio-Märkten und Reformhäusern vertrieben. Dazu zählen unter anderem die Märkte von Edeka, Rewe, Kaufland oder dennree. Rückruf bei Andechser Natur und Lebensmittelwarnung.de

Web-Seminare zu Kostenfallen

Enkeltrick, Fake-Shops oder falsche Polizisten haben keine Chance, wenn Verbraucher gut über diese Betrugsmaschen informiert sind. Deshalb bietet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz im Netz eine kostenlose Seminar-Reihe an. Eine Stunde lang stellen Experten die wichtigsten Kostenfallen vor, geben Tipps und beantworten Fragen. Die nächsten Termine sind am 16., 17. und 18. März. Wer mitmachen will, muss sich vorher anmelden, die Plätze sind begrenzt.

  • 16. März 2020, 18 Uhr  Fake-Shops erkennen
  • 17. März 2020, 15 Uhr  Achtung, Abzocke! Falscher Polizeibeamter, Enkeltrick und untergeschobene Verträge am Telefon
  • 18. März 2020 , 11 Uhr Abofalle Drittanbieter

Weitere Infos zu den Webinaren der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Mehr Prämie für Elektroautos

Die Nachfrage nach Elektro-Autos steigt – und ab sofort bekommt man auch mehr Geld vom Staat. Der sogenannte Umweltbonus ist offiziell in Kraft. Damit fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Elektroautos, Wasserstoffautos, bestimmte Plug-in-Hybride und jetzt auch gebrauchte E-Autos. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Listenpreis ab. Schließlich sollen auch die Hersteller zum Umweltbonus beitragen. Wer also ein kleines E-Auto für weniger als 40.000 Euro kauft, kann mit insgesamt 6.000 Euro Zuschuss rechnen. Ist das Auto teurer, gibt es nur noch 5.000 Euro dazu.

Mehr Verbrauchermeldungen

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