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Wird Kiffen doch nicht legal?

Ab April sollte Cannabis freigegeben werden. Doch Lauterbachs Gesetz droht im Bundesrat zu scheitern. ZDFheute live diskutiert mit Abgeordneten und erklärt die Hintergründe.

Videolänge:
20 min
Datum:
18.03.2024
Verfügbarkeit:
Video verfügbar bis 18.03.2025

Warum das Projekt auf der Kippe steht

Cannabis aus der Tabuzone holen – das war der Plan von Gesundheitsminister Lauterbach. Für ihn ist die bisherige Drogenpolitik Deutschlands gescheitert, die teilweise Legalisierung und Entkriminalisierung sollte ein Neuanfang werden.

Schon im Koalitionsvertrag hatte sich die Koalition aus SPD, FDP und Grünen darauf verständigt: "Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein." Der Bundestag hat grünes Licht gegeben.

Zum 1. April sollte das Gesetz in Kraft treten – auf der Zielgerade droht das Projekt aber jetzt im Bundesrat zu scheitern, am Widerstand vieler Innen- und Justizminister. Am 22. März steht das Cannabis-Gesetz auf der Tagesordnung der Länderkammer. CDU und CSU laufen seit langem Sturm.

Ich habe keine Lust, meine Polizisten mit so einem Scheiß zu beschäftigen.
NRW-Innenminister Reul, CDU

Großer Streitpunkt: die geplante Amnestie für Altfälle. Bereits verhängte Haft- oder Geldstrafen wegen Cannabis-Delikten müssten noch einmal geprüft werden. Viele fürchten eine Überlastung der Justiz.

Was sind die weiteren Kritikpunkte? Können die Länder das Gesetz nur ausbremsen oder aufhalten? Und: Löst das Gesetz den nächsten großen Ampel-Streit aus? Darüber spricht Jessica Zahedi bei ZDFheute live mit Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und der FDP-Bundestagsabgeordneten Kristine Lütke.

Teilfreigabe von Cannabis

Die Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag hatte dem Cannabis-Gesetz der Ampel-Regierung zugestimmt – das sind die Kernelemente: Der Besitz von bis zu 25 Gramm zum Eigenkonsum soll für Volljährige erlaubt sein. In der privaten Wohnung soll man bis zu 50 Gramm aufbewahren können. Angebaut werden dürfen dort gleichzeitig drei Pflanzen. Was darüber hinausgeht, muss vernichtet werden.

Geerntet werden darf nur zum Eigenkonsum, nicht zur Weitergabe. Von Juli an soll der gemeinschaftliche Anbau in Cannabis-Clubs ermöglicht werden, aus dem die Mitglieder begrenzte Mengen beziehen dürfen. Kiffen im öffentlichen Raum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden – in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.

Widerstand der Länder

Das Gesetz kommt an diesem Freitag noch abschließend in den Bundesrat. Dort ist es nicht zustimmungsbedürftig, aber die Länderkammer könnte den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Verfahren damit abbremsen. 

Dann würden wir die einmalige Gelegenheit verlieren, hier die gescheiterte Cannabispolitik zu reformieren. Das wäre aus meiner Sicht ein Triumph für den Schwarzmarkt.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, SPD

Lauterbach befürchtet nach eigenen Angaben, dass unionsgeführte Länder wie Bayern und Sachsen ein Vermittlungsverfahren dazu nutzen würden, das Gesetz auf unbestimmte Zeit blockieren.

Mit Material von epd und dpa

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