Fälschen von Impfpässen: Auch ältere Fälle strafbar

    BGH-Urteil zu Corona-Impfungen:Auch ältere Fälle von Impffälschung strafbar

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    Der BGH hat entschieden, dass bereits vor einer Gesetzes-Verschärfung in 2021 Impfpass-Fälschung strafbar war. Der Fall eines Corona-Passfälschers muss neu verhandelt werden.

    Ein Impfzertifikat auf dem Handy.
    Auch Altfälle könnten von dem BGH-Urteil betroffen sein. (Symbolbild)
    Quelle: dpa

    Die Fälschung von Bescheinigungen von Corona-Impfungen ist auch nach altem Recht, das vor einer im November 2021 erfolgten Gesetzesänderung galt, strafbar. Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) erklärte am Donnerstag in Leipzig, dass in diesen Fällen der Tatbestand der Urkundenfälschung greifen kann.
    Der BGH hob den Freispruch für einen Angeklagten wegen gefälschter Impfpässe auf und verwies den Fall zur Neuverhandlung zurück an das Landgericht Hamburg. (Az. 5 StR 283/22)

    Haftstrafen bei Fälschung von Impfpass möglich

    Seit einem Jahr drohen bei Nutzung eines gefälschten Impfpasses etwa in einer Apotheke eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Für einen gewerbsmäßigen Handel mit solchen Papieren kann es bis zu fünf Jahre Haft geben.
    Zwar gab es bis dahin bereits ein Gesetz zur Strafbarkeit solcher Fälschungen, geahndet wurde aber nur die Vorlage bei Behörden oder Versicherungen. Fälle, in denen das gefälschte Dokument etwa einer Apotheke für ein digitales Impfzertifikat oder in der Gastronomie vorgezeigt wurde, blieben außen vor. Das wurde mit der Gesetzesänderung vom November vergangenen Jahres neu geregelt.
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    Angeklagter hatte 19 gefälschte Impfpässe ausgestellt

    Vor dem BGH ging es um die Frage, ob es bis zur Nachschärfung der entsprechenden Gesetzesregelung eine sogenannte Strafbarkeitslücke gab. Dies verneinte der Senat nun und entschied, dass "die vom Landgericht Hamburg angenommene Sperrwirkung nicht existiert". Die Auffassung, wonach der Tatbestand der Fälschung von Gesundheitszeugnissen eine Sonderregelung sei, die einen Rückgriff auf das allgemeine Urkundenstrafrecht verboten habe, wies der BGH als rechtsfehlerhaft zurück.
    Im konkreten Fall war der Angeklagte in Hamburg vom Vorwurf der Fälschung von Gesundheitszeugnissen freigesprochen worden, obwohl er gegen Geld insgesamt 19 falsche Coronanachweise in Impfpässen mit Chargennummer, Stempel und Unterschrift eines vermeintlichen Impfarztes ausgestellt hatte. Auch wegen Urkundenfälschung wurde er nicht verurteilt. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Revision ein und hatte nun Erfolg.

    Ältere Fälle könnten von BGH-Entscheidung betroffen sein

    Eine andere Strafkammer des Landgerichts Hamburg muss den Fall erneut verhandeln und das Vorliegen einer Urkundenfälschung prüfen. Dem Angeklagten, der in demselben Verfahren wegen Drogenhandels zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt wurde, droht nun eine weitere Verurteilung mit einer neu zu bildenden Gesamtstrafe.
    Die Entscheidung hat grundsätzliche Bedeutung auch für andere Altfälle, sofern deren Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen wurden. Bisher ist die Rechtsprechung dazu nicht einheitlich.
    Quelle: Andrea Hentschel, AFP

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