Russland-Sanktionen: EU-Gericht weist Oligarchen-Klage ab

    Russland-Sanktionen:EU-Gericht weist Oligarchen-Klage ab

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    Klagen gegen die Russland-Sanktionen der EU häufen sich, mehrere Urteile stehen an. Ein Oligarch scheiterte vor dem EU-Gericht in Luxemburg - ein Unternehmer bekam teils recht.

    Symbolfoto EuGh Luxemburg
    Das Europäische Gericht in Luxemburg entscheidet über mehrere Klagen von Russen gegen EU-Sanktionen (Archiv)
    Quelle: obs

    Das Gericht der EU hat mehrere Klagen russischer Oligarchen gegen Sanktionen abgewiesen - eine Sanktionsentscheidung der Europäischen Union gegen einen russischen Geschäftsmann aber teilweise gekippt. Das teilten die Richter am Mittwoch in Luxemburg mit. Unter anderem die Klage des Oligarchen Dmitri Pumpjanski und seiner Ehefrau hatten keinen Erfolg.

    Ehepaar scheitert mit Klage gegen Sanktionen

    Im Fall von Dmitri Pumpjanski und seiner Ehefrau wies das Gericht die Klage am Vormittag ab. Auch wenn er nicht unmittelbar an den militärischen Angriffshandlungen in der Ukraine beteiligt gewesen sei, sei er in der Gas- und Ölindustrie tätig, von der die russische Regierung profitiere, entschieden die Richter.
    Seine Ehefrau sei mit ihm geschäftlich verbunden, weil sie Vorsitzende der zum Unternehmen gehörenden Stiftung sei. Die Sanktionen seien also gerechtfertigt.

    Gericht der EU gibt Geschäftsmann teilweise Recht

    Die Strafmaßnahmen gegen Aleksandr Schulgin, die das Gericht bemängelte, wurden damit begründet, dass er als Geschäftsführer einer russischen Firma in Bereichen tätig sei, die Russland als wichtige Einnahmequelle dienten. Er habe im Februar 2022 an einem Treffen von Oligarchen mit Präsident Wladimir Putin teilgenommen. Das beweise, dass er politische Maßnahmen unterstütze, die die territoriale Souveränität der Ukraine bedrohten.
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    Schulgin focht die Sanktionen vor dem Gericht der EU an. Die Richter gaben ihm teilweise recht. Der Rat der Europäischen Union habe nicht belegen können, warum Schulgin auch nach seinem Rückzug von der Geschäftsführung weiterhin als einflussreicher Geschäftsmann einzustufen sei.
    Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten Gericht der EU, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), vorgegangen werden. Solange blieben die Sanktionen in Kraft, hieß es in dem Urteil.

    Experte: Klagen mit Aussicht auf Erfolg

    Die EU wirft mehreren russischen Geschäftsleuten vor, politische Maßnahmen zu unterstützen, die die territoriale Unversehrtheit der Ukraine untergraben. Sie seien in Bereichen der Wirtschaft tätig, die Russland als wichtige Einnahmequelle dienten. Dagegen wehren sie sich nun vor dem Gericht der EU.
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    Insgesamt sind derzeit 60 Klagen vor dem Gericht der EU anhängig - Experten zufolge sind nicht alle chancenlos: "Es würde mich nicht wundern, wenn überraschend viele dieser Klagen Erfolg hätten", sagte der Experte für Sanktionsrecht, Anwalt Viktor Winkler.

    Die Sanktionen sind teilweise handwerklich erschreckend schlecht gemacht.

    Viktor Winkler, Rechtsexperte

    Richter: Verwandtschaftsverhältnis allein reicht nicht

    Ein prominentes Urteil war bereits im Frühjahr gefallen - und stellte eine deutliche Niederlage für die EU dar. Die Mutter des inzwischen verstorbenen Chefs der russischen Privatarmee Wagner, Violetta Prigoschina, hätte nicht sanktioniert werden dürfen, entschieden die Richter damals. Ein Verwandtschaftsverhältnis reiche nicht aus, um Strafmaßnahmen gegen sie zu verhängen.
    Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 haben die 27 EU-Staaten elf Sanktionspakete auf den Weg gebracht. Dazu gehören neben Wirtschafts- und Finanzsanktionen auch Strafmaßnahmen gegen rund 1.800 Einzelpersonen und Organisationen. Betroffen sind außer der russischen Staatsführung auch hochrangige Militärangehörige und Geschäftsleute.
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    Gericht unter politischem Druck

    "Sanktionen sind der tiefste Grundrechtseingriff überhaupt, rechtlich sogar noch schärfer als die Haftstrafe", sagte Winkler. Denn wenn jemand zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werde, gebe es davor ein strafrechtliches Verfahren mit all den Anforderungen des Gesetzes. Das falle bei Sanktionen weg.
    In jedem der 60 anhängigen Fälle stehe das Gericht unter einem enormen politischen Druck. "Die Richter wissen, dass ihre Entscheidung unter Umständen Wasser auf den Mühlen der Kreml-Propaganda sein wird."
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    Quelle: dpa
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