Ehevertrag: Was Sie beachten müssen und wie sinnvoll er ist

    FAQ

    Zukunftssicherheit für Paare:Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

    von Kerstin Ripper
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    Voll verliebt, verlobt und verheiratet - da braucht es keinen Ehevertrag! Oder doch? Wann er sinnvoll ist und was es mit der Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung auf sich hat.

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    Ist es Pflicht, einen Ehevertrag abzuschließen?

    Ganz wichtig: Ein Ehevertrag ist kein Muss! Das betont auch Notarin Melanie Spies aus Mannheim. Sie weiß, dass viele sich Sorgen machen, ob sie ohne Ehevertrag für die Schulden des Partners oder der Partnerin haften müssen. Doch das ist nicht der Fall. Es ist gesetzlich geregelt, dass die Ehepartner für Schulden des Partners nicht haften.
    Eine Eheschließung vor dem Standesamt ist übrigens kein Ehevertrag, sondern ein Verwaltungsakt, der gesetzliche Folgen nach sich zieht, wie beispielsweise die Regelungen zur Zugewinngemeinschaft.
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    Was bedeutet Zugewinngemeinschaft?

    Die Ehe ist eine Zugewinngemeinschaft. Das heißt: Das, was während der Ehe an Zugewinn dazukommt, muss bei einer Scheidung geteilt werden.

    Grundsätzlich ist es so, dass Erbschaften oder auch Schenkungen nicht in den Zugewinn fallen.

    Dr. Melanie Spieß, Notarin

    Aber die Werterhöhungen seien ausgleichspflichtig, erklärt Notarin Melanie Spies. Dies bedeutet: Bei einer Scheidung muss zum Beispiel die Wertsteigerung einer Immobilie geteilt werden.

    • Was eine Person vor der Ehe besessen hat, bleibt ihr Eigentum.
    • Schenkungen, Erbschaften und Immobilien müssen nicht geteilt werden. Doch bei einer Scheidung wird der Wertzuwachs oder Zugewinn geteilt.
    • Ein Lottogewinn muss komplett geteilt werden.

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    Was ist ein Ehevertrag?

    Ein Ehevertrag kann jederzeit abgeschlossen werden: vor oder nach der Eheschließung und auch kurz vor der Scheidung. Ganz wichtig: Den Vertrag muss notariell beurkundet werden. In einem Ehevertrag können unter anderem Gütertrennung vereinbart oder Unterhalt und Versorgungsausgleich geändert werden. Auch die Zugewinngemeinschaft kann geändert werden.

    Bei einer modifizierten Zugewinngemeinschaft müssen bei einer Scheidung die Gewinne, die während der Ehe entstanden sind, nicht geteilt werden. Das gilt also auch für die Wertsteigerung einer Immobilie, die dann nicht geteilt werden muss.

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    Was versteht man unter Gütertrennung?

    Die Gütertrennung kann durch einen Ehevertrag geregelt werden. Damit bleibt der Zugewinn bei einem Ehepartner. Allerdings hat das Folgen für die Versteuerung: "Im Fall einer Gütertrennung kann man nicht die steuerfreien Beträge, die man für einen Zugewinnausgleichs-Anspruch hat, in Anspruch nehmen", verdeutlicht die Notarin. Das heißt: Bei einer Gütertrennung muss die höhere Erbschaftssteuer bezahlt werden. Sie gilt daher auch als Auslaufmodell.

    Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

    Ein Ehevertrag empfiehlt sich, wenn die Eheleute über unterschiedlich hohe Vermögen verfügen, wenn einer von beiden ein Unternehmen hat oder selbstständig ist. Auch, wenn das Paar im Ausland lebt, denn dort gelten nationale Regelungen für Scheidungen. Und, wenn das Paar unterschiedliche Staatsangehörigkeiten hat, also in einer internationalen Ehe lebt. Ebenso sinnvoll ist ein Ehevertrag bei Patchworkfamilien.
    Sinnvoll ist ein Ehevertrag auf jeden Fall, "wenn Sie unternehmerische Beteiligungen haben, einfach zum Schutz des Unternehmens", so die Erfahrung von Notarin Melanie Spies.

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    Was kostet ein Ehevertrag?

    Die Kosten richten sich vor allem nach dem Vermögen des Paares: Bei einem Vermögen von 400.000 Euro kostet der Vertrag etwa 2.000 Euro. Je nach Inhalt und individuellen Vereinbarungen wird es teurer. Dabei gilt: Je höher das Vermögen, desto teurer der Vertrag. Wer gar kein Vermögen hat, muss für den Ehevertrag auch nur sehr wenig bezahlen.
    Melanie Spies nennt eine Beispielrechnung: "Die Mindestwerte liegen bei 120 Euro, dazu kommen dann Schreibauslagen und die Mehrwertsteuer, sodass Sie bei 170, 175 Euro rauskommen, wenn gar kein Vermögen da ist."
    In den Kosten enthalten sind die Beratungen im Vorfeld, der Vertragsentwurf und die Gebühr für die Beurkundung. Wer sich zusätzlich von einer Anwältin oder einem Anwalt beraten lassen oder einen Vertragsentwurf in Auftrag geben möchte, für den fallen zusätzliche Kosten an.

    Es ist schon so, dass sich viele besser damit fühlen, wenn sie die ehelichen Verhältnisse vorab klar geregelt haben.

    Dr. Melanie Spieß, Notarin

    Die Anfechtung ist durch ein Gerichtsverfahren möglich. Ein Fall aus dem Jahr 2004 ging bis vor den Bundesgerichtshof (BGH vom 11.02.3024, AZ XII ZR 265/02).

    Kerstin Ripper ist Redakteurin des ZDF-Magazins "WISO".

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