Falsche Behandlung durch den Arzt: Was man tun kann

    FAQ

    Krank durch den Arzt:Was tun bei Behandlungsfehlern?

    Samuel Kirsch
    von Samuel Kirsch
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    Rund 2.700 Behandlungsfehler meldeten die Krankenkassen für letztes Jahr. Die Dunkelziffer dürfte höher liegen. Was Patienten tun können, wenn beim Arzt etwas schiefgegangen ist.

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    Die Qualität medizinischer Leistungen in Deutschland ist hoch. Trotzdem passieren in Arztpraxen und Kliniken Fehler, von mangelnder Hygiene, dem Übersehen von Symptomen bis zur Anordnung eines falschen Medikaments. Hegen Patienten den Verdacht, ein Behandlungsfehler könnte verantwortlich für ein Gesundheitsproblem sein, stellen sich zusätzlich zur körperlichen Belastung juristische Fragen.

    Was ist ein Behandlungsfehler?

    Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt oder anderes medizinisches Personal bei einer Behandlung weniger sorgfältig vorgegangen ist, als es der medizinische Standard und die Regeln der ärztlichen Heilkunst verlangen. Klassische Behandlungsfehler sind falsche Diagnosen, eine fehlerhafte Medikation, Kunstfehler während Operationen oder Hygienemängel.
    Keinen Behandlungsfehler stellt es dar, wenn beim Patienten eine Nebenwirkung auftritt oder sich ein unbeherrschbares Behandlungsrisiko verwirklicht.

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    An wen wende ich mich bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler?

    Patienten können bei ihrer Krankenkasse beantragen, dass der Fall geprüft und ein medizinisches Gutachten angefertigt wird. Das ist für Patienten kostenlos. Auch die Landesärztekammern haben Gutachterkommissionen eingerichtet, die Verdachtsfälle prüfen.
    Ruth Hecker, Vorsitzende des Aktionsbündnisses Patientensicherheit rät außerdem, mutig zu sein und das Gespräch mit den Ärzten zu suchen: "Die Patientinnen und Patienten sind natürlich in der Defensive. Sie sind nicht die Experten und sie haben einen gewissen Leidensdruck, damit sind sie schwächer."

    Das heißt, sie sollten sich gut vorbereiten und Unterstützung mitnehmen, zum Beispiel Angehörige oder Freunde.

    Ruth Hecker, Aktionsbündnis Patientensicherheit

    Spezialisierte Juristen, Fachanwälte für Medizinrecht, können die Chancen auf Schadensersatz einschätzen und Patienten auch in Verhandlungen mit Kliniken und Ärzten vertreten. Ziehen Patienten vor Gericht, besteht ab einer mutmaßlichen Schadenshöhe von mehr als 5.000 Euro Anwaltspflicht. Die Anwaltskosten müssen Patienten zunächst einmal selbst tragen. Bestätigt ein Gericht den Schadensersatzanspruch, können sie auch die Anwaltskosten von Arzt oder Klinik zurückverlangen.
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    Wann haben Patienten Anspruch auf Schadensersatz?

    Ansprüche auf Schadensersatz haben Patienten, wenn das Handeln des Arztes als fahrlässiger Behandlungsfehler zu bewerten ist und wenn dieser Fehler zu einem Gesundheitsschaden geführt hat. Der Verstoß gegen Hygienevorgaben beispielsweise begründet nur dann einen Schadensersatzanspruch, wenn er auch die Ursache etwa für eine Infektion ist.
    Neben Behandlungsfehlern können Aufklärungsfehler zu einer Haftung des behandelnden Arztes führen. Tritt ein Risiko oder eine Nebenwirkung ein, über die der Arzt den Patienten hätte informieren müssen, haftet er wegen der fehlenden Aufklärung.
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    Was genau beinhaltet der Schadensersatz?

    Haben Patienten einen Schadensersatzanspruch, umfasst dieser Behandlungskosten für den Gesundheitsschaden, die die eigene Krankenkasse nicht übernommen hat, aber auch Verdienstausfall wegen Arbeitsunfähigkeit oder Kosten für eine erforderliche Haushaltshilfe. Außerdem können Patienten ein Schmerzensgeld verlangen. Dessen Höhe ist abhängig vom Ausmaß der Schädigung.

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    Wer muss einen Behandlungsfehler beweisen?

    Im Streitfall beweisen, dass es zu einem Behandlungsfehler gekommen ist und dass dieser einen Gesundheitsschaden verursacht hat, muss grundsätzlich der Patient. Das bedeutet, Patienten müssen vor Gericht erklären, worin aus ihrer Sicht ein Fehlverhalten des Arztes liegt. Deswegen lohnt es sich, frühzeitig ein Gedächtnisprotokoll anzufertigen und festzuhalten, wie die Behandlung abgelaufen ist und welche Beschwerden aufgetreten sind.
    Außerdem hat jeder Patient ein Recht darauf, Einsicht in die eigene Patientenakte zu nehmen. Ärzte sind verpflichtet, darin alle wesentlichen Maßnahmen zu dokumentieren. Kopien dieser Unterlagen können Patienten anfordern.
    Ob das Verhalten des Arztes gegen die medizinischen Standards verstoßen hat und die Ursache für ein Gesundheitsleiden beim Patienten ist, wird vor Gericht in vielen Fällen durch ein Sachverständigen-Gutachten geklärt werden.
    Samuel Kirsch ist Redakteur in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.

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