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#service vom 7. Mai 2018

WISO Service
von Dagmar Deilmann-Werra

Themen: Betriebsrente nicht versilbern, Rückruf bei Aldi, Altbau-Sanierung nur gemeinsam, Klimaschutz für zuhause.

Datum:
07.05.2018
Verfügbarkeit:
Video leider nicht mehr verfügbar

Betriebsrente nicht versilbern

Arbeitnehmer können ihre Betriebsrente nicht einfach kündigen, wenn sie Geld brauchen. Die Versicherung soll schließlich dabei helfen, den Lebensstandard im Alter abzusichern, sagt das Bundesarbeitsgericht. Deshalb kann man vom Arbeitgeber auch nicht verlangen, dass er die betriebliche Altersvorsorge vorzeitig auflöst. Damit ist die Klage eines Mitarbeiters aus der Industrie gescheitert. Er wollte mit dem angesparten Betrag der Direktversicherung seine Schulden bei der Hausfinanzierung begleichen. Das entspricht aber nicht Sinn und Zweck des Betriebsrenten-Gesetzes. Bundesarbeitsgericht, Az.: 3 AZR 586/16 – das Urteil ist noch nicht online.
Weitere Termininformationen: bundesarbeitsgericht.de

Rückruf bei Aldi

Achtung, Explosionsgefahr! Sowohl Aldi Süd als auch Aldi Nord müssen Salzsteine zurückrufen. Der Salzstein des Herstellers Karpati kann bei großer Hitze zerspringen – egal, ob im Ofen oder auf dem Grill. Kunden sollten die Steine nicht mehr benutzen. Sie können in jeder Aldi-Filiale zurückgegeben werden.

„Da es sich bei dem Salzstein um ein Naturprodukt handelt, lässt es sich nicht vollständig ausschließen, dass es Luft- oder Wassereinschlüsse gibt“, heißt es beim Hersteller. „Der Salzstein kann daher unter bestimmten thermischen Bedingungen in Einzelfällen zerspringen. Beim Erhitzen oder Erkalten des Salzsteins besteht daher Berstgefahr, weshalb ein Verletzungsrisiko nicht ausgeschlossen werden kann.“

Altbau-Sanierung nur gemeinsam

Die Eigentümergemeinschaft eines Mehrfamilienhauses muss auch feuchte Wände im Tiefparterre gemeinsam sanieren. Da in diesem Fall die Räume als Laden oder Büro genutzt werden, haben die Besitzer Anspruch auf Mängelbeseitigung. Schließlich halten sich in den Räumen Menschen auf, sagt der Bundesgerichtshof (BGH). Die Wände des Altbaus sind feucht, weil die heute übliche Abdichtung fehlt. Laut BGH kommt es aber nicht auf das Alter des Hauses an, sondern auf die Teilungserklärung. Denn durch die Feuchtigkeit ist die Nutzung beeinträchtigt.

Bundesgerichtshof, Az.: V ZR 203/17 – die Entscheidung liegt noch nicht gedruckt vor.

Klimaschutz für zuhause

Kann Klimaschutz auch zuhause funktionieren? Und wie groß ist eigentlich mein ökologischer Fußabdruck? Solche Fragen will das neue Internetportal des Bundesumweltministeriums beantworten: mein-klimaschutz.de. Es soll dabei helfen, den Energieverbrauch besser einzuschätzen und Einsparmöglichkeiten aufzeigen. Wer schon Erfahrungen mit konkreten Maßnahmen hat, kann sich auf einer interaktiven Deutschlandkarte eintragen. Außerdem gibt es weitere Unterlagen und Online-Ratgeber zum Thema Klimaschutz.
Weitere Informationen beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Weitere Verbrauchermeldungen

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