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Drei-Stufen-Test

Der Drei-Stufen-Test ist ein Genehmigungsverfahren für öffentlich-rechtliche Telemedienangebote.

Das Genehmigungsverfahren stellt durch den dreistufigen Test fest, ob ein neues Telemedienangebot oder die wesentliche Änderung eines bestehenden Telemedienangebotes vom öffentlich-rechtlichen Auftrag umfasst ist. Das Verfahren ist in § 32 Medienstaatsvertrag geregelt.

Verfahren zu den Telemedienänderungskonzepten von 3sat und phoenix

Die beiden Genehmigungsverfahren für die Änderungskonzepte der Telemedienangebote von 3sat und phoenix wurden vom Fernsehrat in seiner Sitzung am 02.07.2021 eingeleitet.

Der Fernsehrat beauftragte Goldmedia GmbH Strategy Consulting mit der Erstellung der Gutachten zu den Auswirkungen der wesentlichen Änderungen der Telemedienangebote von 3sat bzw. phoenix auf alle relevanten Märkte. Dritte erhielten die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Der Fernsehrat beriet in seiner Sitzung am 01.10.2021 die Stellungnahmen Dritter, die beiden Gutachten zu den Auswirkungen auf alle relevanten Märkte sowie die jeweils anzulegenden Qualitätskriterien. Die Telemedienänderungskonzepte vom 07.06.2021 zu 3sat bzw. phoenix waren Gegenstand der Beschlussfassung des Fernsehrates in seiner Sitzung am 11.03.2022.

Die rechtsaufsichtliche Prüfung durch das zuständige Land Bremen am 11.07.2022 ergab, dass in dem Drei-Stufen-Test-Verfahren zu den wesentlichen Änderungen eines bereits bestehenden Telemedienkonzepts von 3sat keine Gründe für eine Beanstandung festzustellen sind.

Die rechtsaufsichtliche Prüfung durch das zuständige Land Bremen am 21.07.2022 ergab, dass in dem Drei-Stufen-Test-Verfahren zu den wesentlichen Änderungen eines bereits bestehenden Telemedienkonzepts von phoenix keine Gründe für eine Beanstandung festzustellen sind.

Grundlagen zum Drei-Stufen-Test-Verfahren

Das Angebot wird im Rahmen des Drei-Stufen-Tests daraufhin geprüft,
1. Stufe: ob es den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht,
2. Stufe: in welchem Umfang es in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt und
3. Stufe: welcher finanzielle Aufwand hierfür erforderlich ist.

Für die Durchführung des Drei-Stufen-Tests der ZDF-Angebote, die Angebote von 3sat und phoenix ist der ZDF-Fernsehrat zuständig, da bezüglich der beiden letztgenannten Angebote die Federführung beim ZDF liegt. Die ARD wird hier mitberatend tätig. Umgekehrt liegt die Federführung für die Prüfung der KiKA-Angebote beim MDR, dem ZDF kommt hier die Mitberatung zu.
Hintergrund dieses Verfahrens ist die Prüfung der Europäischen Kommission zu den Online-Aktivitäten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten in Deutschland auf deren Vereinbarkeit mit dem europäischen Beihilferecht. Dieses Beihilfeverfahren wurde durch eine Entscheidung der Kommission im April 2007 abgeschlossen, der ein Kompromiss mit der Bundesregierung vorausgegangen war. Die Bundesregierung hatte eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, um die Bedenken der Kommission auszuräumen. Dazu gehörte nicht zuletzt eine gesetzliche Präzisierung des Auftrages sowie die Einführung eines Testverfahrens („Drei-Stufen-Test“) für neue und veränderte Telemedienangebote.

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