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Fernsehrat genehmigt Haushalt

Rückblick auf die Sitzung vom 11. Dezember 2020

Fernsehratssitzung in der Mainzer Rheingoldhalle am 18.09.2020
Archiv: Fernsehratssitzung am 18. September 2020 in der Mainzer Rheingoldhalle.
Quelle: ZDF/R. Orlowski

Eine seltene Würdigung der Arbeit des ZDF stand am Anfang der 3. Sitzung des ZDF-Fernsehrates in der XVI. Amtsperiode am 11. Dezember 2020, die erstmals als Videokonferenz durchgeführt und über einen Livestream für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Die Fernsehrats-Vorsitzende Marlehn Thieme gratulierte dem ZDF-Intendanten Dr. Thomas Bellut, der kurz zuvor den renommierten Emmy Directorate Award 2021 für seine Leistungen als Medienmanager und die Rolle des ZDF bei der Wiedervereinigung Deutschlands verliehen bekommen hatte. Eine Reihe der per Video zugeschalteten Fernsehräte schloss sich den Glückwünschen an. Der Vertreter des Landes Brandenburg im Fernsehrat, Staatssekretär Dr. Benjamin Grimm, regte dabei an, die im Abschlussbericht der Kommission „30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit“ vermerkten Defizite in der medialen Berichterstattung über ostdeutsche Regionen wissenschaftlich zu überprüfen. So könne man herauszufinden, ob die dortigen Befunde gefühlt oder real seien, und damit zu einer Versachlichung der Debatte beitragen.

Die weitere Sitzung stand unter dem Eindruck der Entscheidung in Sachsen-Anhalt, den Staatsvertrag zur Anpassung des Rundfunkbeitrags nicht zur Abstimmung zu bringen. ZDF-Intendant Bellut verwies auf die Gespräche, in denen er persönlich in Magdeburg für den Staatsvertrag geworben hatte. Leider sei der öffentlich-rechtliche Rundfunk nun offenbar zum Spielball der Politik in einem Bundesland geworden. Es bleibe keine andere Möglichkeit, als das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

Zeichen an die Politik

Die ZDF-Fernsehrätin und Staatssekretärin in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Heike Raab, sprach mit Blick auf die Entscheidung in Sachsen-Anhalt von einem „schwarzen Tag in der bundesdeutschen Mediengeschichte“. Sie verwies darauf, dass eine politische Einmischung in die Entscheidung über die Höhe des Rundfunkbeitrages verfassungswidrig sei. Der Erste Stellvertretende Vorsitzende des ZDF-Fernsehrats und Präsident des Bundesverbandes der Arbeiterwohlfahrt, Wilhelm Schmidt, sprach von einem bedauerlichen und ärgerlichen Vorgang, der an den Grundfesten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks rüttele. Man solle mit dem Gang nach Karlsruhe nun ein klares Zeichen an die Politik senden, „dass wir uns das nicht gefallen lassen“.

Allerdings mahnten verschiedene Fernsehratsmitglieder auch an, der Öffentlichkeit besser zu vermitteln, was beim ZDF geleistet werde. Steffen Kampeter, als Vertreter der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände im ZDF-Fernsehrat, warnte vor Selbstgefälligkeit und betonte: „Wir dürfen uns nicht der Illusion hingeben, dass Sachsen-Anhalt die Ursache ist. Das ist nur ein Symptom.“ Man brauche mehr gute Argumente für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dieser sollte sich selbstbewusst fortentwickeln, habe dabei aber Hausaufgaben zu erledigen. Holger Schwannecke, im Fernsehrat als Vertreter des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, betonte, dass eine verfassungsrechtliche Prüfung die tiefer liegenden Probleme nicht löse. Man müsse sich den kritischen Argumenten bis weit in die Mitte der Gesellschaft stellen.

Der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke wollte die Öffentlich-Rechtlichen in dieser Diskussion nicht als selbstgefällig wahrnehmen. Aus seiner Sicht gebe es vielmehr ein ständiges Nachdenken über deren Akzeptanz. Es gebe aber Kräfte, die gegen plurale Medien – öffentlich-rechtlich wie privat – seien. Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, der vom Deutschen Landkreistag in den ZDF-Fernsehrat entsandt ist, begrüßte die breite Debatte zum Thema, verwies aber zugleich darauf, dass die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) dem ZDF die korrekte Verwendung der Mittel bescheinigt habe. Richtig sei, dass die Finanzierung dem Auftrag folge, also den vorher von den Ländern bestimmten Auftrag aufgrund der KEF-Empfehlung nachvollziehe. Die politische Debatte über die Angebote gehöre in die Auftragsdiskussion. Der Fernsehrat verabschiedete eine Resolution zur Entscheidung in Sachsen-Anhalt, in der die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts begrüßt wird.

Haushalt genehmigt

Die Entscheidung in Sachsen-Anhalt wirkte sich auch auf die Debatte über den Haushalt des ZDF für das kommende Jahr aus. Intendant Bellut erklärte in seiner Rede, der Haushalt sei unter der Voraussetzung der Beitragserhöhung geplant: „Zurzeit gilt, was auch gelten muss – die Empfehlung der KEF.“ Bellut verwies darauf, dass die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) ausdrücklich anerkenne, dass das ZDF die zugesagten Einsparungen beim Personal bis Ende 2020 in vollem Umfang erbringe. Bis dahin sei ein dauerhafter Personalabbau von 562 sogenannten Vollzeitäquivalenten erfolgt – rund 10 Prozent der Belegschaft. Zudem werde der Personalaufwand durch weitere Maßnahmen wie befristete Wiederbesetzungssperren reduziert. Auch blieben die Tarifabschlüsse des ZDF in den vergangenen Jahren deutlich unter den Steigerungsraten des öffentlichen Dienstes der Länder. Die erste Anhebung des Beitrags seit elf Jahren werde dringend benötigt, da das ZDF schon durch die Einsparungen der zurückliegenden Jahre stark belastet sei. Ein Ausbleiben der Erhöhung hätte deutliche Einschnitte bei den Programminvestitionen zur Folge.

Die Vorsitzende des Fernsehrats, Marlehn Thieme, lobte bei der Beratung des Haushalts: "Das ZDF hat in den vergangenen Jahren einen konsequenten Sparkurs verfolgt mit Personalabbau und innerbetrieblichen Umstrukturierungen." Der zuvor vom Verwaltungsrat beschlossene Haushalt wurde vom ZDF-Fernsehrat genehmigt.

Jugendmedienschutz im Blick

Im weiteren Verlauf der Sitzung stellte die Jugendschutzbeauftragte des ZDF, Karin Breckwoldt, ihren jährlichen Bericht vor. Neben technischen Maßnahmen, wie etwa das Perso-Check-Verfahren zur Anmeldung für Inhalte ab 16 Jahren in der ZDFmediathek, erklärte Breckwoldt z.B. auch inhaltliche und medienpädagogische Ansätze beim Jugendmedienschutz. So bietet das ZDF mit „App+on“ einen internetbasierten medienpädagogischen Video-Blog an. In Kooperation mit „klicksafe“ werden auf Basis dieses Webmagazins Unterrichtsmaterialien für Schulen bereitgestellt. Das „Das virtuelle Klassenzimmer“ in der ZDFmediathek stellt Lerninhalte von der Vorschule bis zur Oberstufe zur Verfügung.

Mehrere Fernsehratsmitglieder lobten das Engagement des ZDF beim Jugendmedienschutz. Daneben ging es in der vierstündigen Fernsehratssitzung zum Beispiel um den Sport im ZDF und die Entwicklungen von ZDFneo, ARTE und funk. Zwei Programmbeschwerden wurden nach ausführlicher Befassung als unbegründet zurückgewiesen, da kein Verstoß gegen die für das ZDF geltenden Rechtsvorschriften festgestellt werden konnte.

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